Mann aus der Wohnung "verweisen"?
Ich bin Mutter von 3 Kindern und mein Mann will sich trennen. Da inzwischen das Zusammenleben mich und die Kinder nervlich an den absoluten Rand des Nervenzusammenbruchs bringt, würde mich interessieren, ob ich meinen Mann aus der Wohnung weisen kann - der Mietvertrag wurde von ihm alleine unterschrieben.......
8 Antworten
Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung stellen, könnte aber evtl. schwierig werden usw., daher würde ich an deiner Stelle SOFORT auf Wohnungssuche gehen, das ist zwar erstmal teurer u. umständlicher, aber langfristig sicher die bessere Lösung. Nehmen wir mal an, er würde richterlich wirklich "gehen" müssen - dann musst dennoch DU die Miete bezahlen, außerdem wird er seine Sachen von früher auf jeden Fall alle mitnehmen, nur bei Waschmaschine u. Küchengeräten geht das nicht. Für dich kann es evtl. emontional langfristiger schlimmer sein, in der alten Umgebung wohnen zu bleiben, ein Neuanfang ist woanders immer leichter. Wenn es wg. der Kinder also irgendwie möglich ist, dann beginne mit der Suche, vielleicht hast du ja Glück. Wenn du ausziehen musst, dann bekommst du evtl. ja Unterstützung vom Staat, sprich Harzt IV bzw. Hilfe zur Unterkunft u. Miete (warm), bitte erkundige dich beim Jobcenter u. beachte die Bedingungen bzw. Größe u.Höhe der Miete u. Nebenkosten. Auf keinen Fall vor Kostenzusage des JC einen Mietvertrag unterschreiben.
das hört sich alles sehr gut an! Viel Glück u. Kraft für die nächste Zeit und alle Hürden, die noch kommen. Aber irgendwann hast du es geschafft und kannst stolz auf dich sein und das Leben geht weiter!
Wie das rechtlich mit Kindern und soweiter aussieht weiß ich nicht. Aber wenn der Mietvertrag auf ihn alleine läuft kann theoretisch er dich rauswerfen.
Nein, kann er nicht.
Dann kannst du ihn nicht verweisen,.... aber wenn er herzlos wäre, könnte er euch auf die Strassse setzen. Da er ja allein den Mietvertrag unterschrieben hat und die Wohnung demnach IHM gehört!!!
Nein. Die Wohnung geört dem Vermieter und da es sich um die Eheliche Wohnung handelt, ist unerheblich, wer den Vertrag unterschieben hat. Die Ehefrau hat genauso ein Recht, da zu wohnen, wie der Mann.
nicht wenn sie nicht mit im Mietvertrag steht
das ist ein Irrtum. die Ehefrau muß nicht im Mietvertrag stehen. Wer die Wohnung bekommt, klärt das Familiengericht und nicht der Mietvertrag.
Das stimmt so auch nicht ganz, sie muss durchaus namentlich erwähnt werden oder im Vertrag muss ausdrücklich von ehelicher Wohnung die Rede sein. Dann würde auch eine Unterschrift genügen.
Nein. In der Tat wird das vom Familiengericht geklärt (sofern da gestritten wird) und die Wohnung ist Ehewohnung, auch wenn die Frau nicht namentlich erwähnt wird.
Im Mietvertrag steht nie etwas von Ehewohnung.
Kurz gesagt: Nein. Das reicht nicht für ein Wohnungszuweisungsverfahren.
das dürfte sich nicht machen lassen, es sei denn, gewalt ist im spiel
Danke für deine Antwort! Also die Übernahme der Wohnung wäre mit dem Vermieter geregelt, ebenso die Übernahme des Wohngeldzuschusses durch das Landratsamt. Die Kaution könnte ich abstottern. Vor der Ehe hat der gute Mann auch nichts mitgebracht. Außerdem habe ich einen Kachelofen und die dazugehörige Holzhütte - die mein Vater selbst gebaut hat. Der Weg zur Schule für die Kinder beträgt nur ca 100 Meter, zu meiner Arbeitsstelle ca 2 Kilometer, ebenso die Entfernung zu den Großeltern. Direkt rundum liegen Bäcker, Metzger, Supermarkt. Besser gings also gar nicht. Emotional werd ich das wohl durchstehen müssen, man nennt sich schließlich erwachsen. Der Antrag läuft bereits, die Chancen stehen durch "emotionale Gefährdung des Kindeswohles" gut. Diese Wohnung werde ich nicht kampflos räumen!