Mietvertrag vorzeitig beenden trotz Mindestmietdauer?
Hallo,
ich habe eine Frage und zwar haben wir einen Mietvertrag unterschrieben, der eine Mindestmietzeit von 3 Jahren beinhaltet und ebenfalls sind auch Untermieter gestrichen.
Was wäre denn wenn in dieser Zeit eine Trennung erfolgt weder ich noch meine Partnerin sind in der Lage das Haus alleine finanziell zu stemmen, da ja auch Untermieter im Vertrag gestrichen sind, könnte man darauf ja auch nicht zurück greifen.
Gott bewahre und wir trennen uns, gibt es denn dann überhaupt eine Möglichkeit aus dem Mietvertrag rauszukommen ?
Danke
7 Antworten
Was wäre denn wenn in dieser Zeit eine Trennung erfolgt weder ich noch
meine Partnerin sind in der Lage das Haus alleine finanziell zu stemmen,
Das hättet ihr Euch besser vorher überlegt. Am besten denkt ihr jetzt rund 3 Jahre intensiv über dieses Thema nach, ohne irgendwelche Ambitionen hinsichtlich einer Trennung, Umzug o. ä.
Wenn einer von Euch während dieser Zeit auszieht und nicht mehr zahlen will und der verbleibende nicht mehr zahlen kann, unterbleibt die Mietzahlung. Es folgt die fristlose Kündigung und damit das Ende des Mietverhältnisses.
Allerdings hat der Vermieter dann dennoch Anspruch auf Fortzahlung der Miete bis zur ursprünglich vereinbarten Mindestmietdauer. Dieser Anspruch würde dann entfallen, wenn er das Haus neu vermieten kann.
Insofern ist die beste Vorgehensweise, wenn es so weit kommen sollte, dass man ganz offen mit dem Vermieter spricht und gemeinsam eine Lösung findet.
Somit habt ihr also zwei Möglichkeiten:
1. Eine fristlose Kündigung provozieren (die schlechte!)
2. Einen Aufhebungsvertrag vereinbaren (die einzig vernünftige)
(Immer unter der Voraussetzung, dass die Mindestmietdauer rechtlich korrekt vereinbart wurde.)
Hätte der Fragesteller nicht plötzlich das Problem, dass er das Gefühl hat, vielleicht etwas vorschnell eine Verpflichtung auf 3 Jahre unterschrieben zu haben.
Nun kann und werden er und seine Partnerin sich hoffentlich gut darauf einstellen können für den Fall, der hoffentlich nicht eintritt.
Die Art wie ich gerne antworte, soll durchaus auch etwas eindringlich sein und Emotionen auslösen. Jeder hat hier die Möglichkeiten, die Antworten, die er bekommt, anzunehmen oder zu verwerfen, sich zu ärgern oder sich zu freuen usw. und wenn mich deswegen jemand kritisiert, ob Fragesteller oder andere, nehme ich das gerne an. Insofern, Danke.
Die Vokabel "Mindestmietzeit" gibt es nicht in gesetzeskonformen Mietverträgen.
Gesetzeskonform in Hinblick "Mindestmietzeit" wäre eine Klausel, in der sowohl Vermieter als auch Mieter für die Dauer von 3 Jahren auf eine ordentliche Kündigung verzichten.
Möglich wäre auch ein qualifizierter Zeitmietvertrag mit einer Dauer von 3 Jahren, der im Vertragszeitraum weder vom Vermieter oder Mieter ordentlich gekündigt werden kann.
Würde nun in deinem Vertragstext tatsächlich von einer Mindestmietzeit gesprochen, dann wäre diese Klausel nichtig.
Die Vorzeitige Beendigung kann nur durch einvernehmliche Vertragsauflösung herbeigeführt werden. Auf Nachmieter muss der Vermieter nicht reagieren.
Die Klausel - Untervermietung unzulässig - ist unwirksam.
Im Einvernahmen mit dem Vermieter schon, sonst nicht!
Die Trennung von deiner Partnerin, was natürlich hoffentlich nicht passiert, ist kein Grund, vorzeitig aus dem Vertrag raus zu kommen.
Voraussetzung ist jedoch, dass die Klausel für die Mindestmietzeit im Mietvertrag korrekt in gesetzeskonformer Weise drin steht. Sonst wäre diese Klausel komplett unwirksam.
Für eine Untermiete muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Diese kann er in ganz bestimmten Fällen aber nicht verweigern und du könntest die Erlaubnis im Streitfall dann sogar gerichtlich erwirken. Jedenfalls ist das pauschale Verbot im Mietvertrag unwirksam, weil das Gesetz etwas anderes sagt.
der eine Mindestmietzeit von 3 Jahren beinhaltet
Bitte den exakten Wortlaut wie er im Vertrag steht.
und ebenfalls sind auch Untermieter gestrichen.
Ist unwirksam.
Aus wichtigem, sehr wichtigem Interessen könnte vielleicht die vorzeitige Vertragsentlassung/-aufhebung verlangt werden.
ich melde mich morgen mit dem exakten Wortlaut des Vertrages, die Unterlagen liegen zuhause und ich bin auf der Arbeit.
ich warte auf den Wortlaut, wo steht er?
@bwhoch2 Du kennst dich wirklich sehr gut aus. Das muss man echt anerkennen. Aber ich finde es etwas schade, dass du in deinen Antworten manchmal unterschwellig etwas vorwurfsvoll bist oder sprichwörtlich den Zeigefinger hebst, wo es gar nicht angebracht ist. Hier gibt es doch kein Problem, sondern es ist einfach nur eine "Was wäre wenn" Frage, weil der Fragesteller das informativ wissen möchte, was verständlich ist. Da kann man doch einfach sachlich antworten.