Hatte das 1. Mal im Leben einen Whgbesichtigungtermin mit einem Makler - was ist eine Anmietungserklärung genau?
Am Ende hat er mir nochmal ein Exposé gegeben und ein Blatt auf dem steht:
Anmietungserklärung/Selbstauskunft
Gegen eine Selbstauskunft hab ich ja nichts, aber ich will damit nicht gleichzeitig irgendeine Anmietungserklärung unterschreiben - oder ist das normal? Was genau ist eine Anmietungserklärung...dass ich quasi ohne erneute Aufforderung/Frage einem Mietvertrag zustimme, wenn der Vermieter sein okay gibt?
Bei der Internetrecherche habe ich oft was von "verbindlicher Anmietungserklärung" gelesen... muss das "verbindliche" wirklich dabei stehen, damit es verbindlich ist? Ich meine - es steht ja auch nicht "Unverbindliche Anmietungserklärung auf dem Blatt.
5 Antworten
Hallo.
Das ist ein Versprechen eine Wohnung zu mieten oder kaufen.
Sei sehr vorsichtig damit.
Solltest du aber eine andere finden die dir mehr zusagt, kann der Makler auf Vertragserfüllung bestehen.
Er würde dir den "Verlust" in Rechnung stellen können"
Dies habe ich von eine Bekannten die so einem Makler auf dem Leim gegangen ist.
Sie wollte zunächst auch eine Wohnung Mieten, dann mit ihrem Freund beschlossen ein Haus zu kaufen. Was die auch gemacht haben nach Gutachten eines Bausachverständigen,
Der Makler besteht jetzt auf Vertragserfüllung, sie will nicht bezahlen, da das Verfahren nicht abgeschlossen ist kann kein Ergebnis vorlegen.
Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger Münsterland
Bley 1914
Vielen Dank
Sei damit vorsichtig.
So wie ich das verstehe, erklärst du damit, das du die Wohnung mieten willst.
Jetzt findest du aber eine andere, bessere Wohnung. Jetzt kann der Makler, bzw. der Vermieter auf seinen Vertrag bestehen, da du verbindlich erklärt hast die Wohnung zu nehmen bzw. es kann dir ein Einnahmenausfall durch den ausbleibenden Mietvertrag in Rechnung gestellt werden.
Das ist aber jetzt nur meine Wahrnehmung, ich bin selbst mit so einem Schriftsück nie in Kontakt gekommen.
Ich kam mit sowas bisher auch nie in Kontakt, hätte es aber genauso gedeutet wie du... danke. Andererseits... was ist denn, wenn 5 Leute (Interessenten) das unterschreiben würden?...dann kriegt ER doch Probleme, oder nicht?
Vorsicht!
Mit dieser "Anmietungserklärung" können unseriöse Makler dem Mietinteressenten einen Auftrag versuchen unterzujubeln.
Heißt das der Mieter dann evtl. den Makler bezahlen muß.
Ich hoffe Du hast nichts unterschrieben.
Lies dir das Ding noch mal genau durch.
Danke für die Warnung...also vor Ort hab ich eh nichts unterschrieben, er hat es mir zum Ausfüllen mitgegeben. In der Internetannonce steht auch ein Punkt im Wohnungsexposé dabei, dass der Vermieter den Makler beauftragt hat und die Provision deshalb von ihm kommt. Aber bei den ausgedruckten Unterlagen, die er mir mitgegeben hat, fehlt dieser Punkt beispielsweise...
Damit erklärst du, dass du die Wohnung grundsätzlich anmieten möchtest. Dazu gehören aber immer 2 . Nämlich du als Mietinteressent und der Vermieter.
Für mich wirkt eine Anmietungserklärung so, dass der Makler damit seine Provisionen einkassieren kann, du aber tatsächlich die Wohnung eventuell gar nicht erhältst.
Denn mit einer Anmietungserklärung allein hast du keinen Rechtsanspruch auf eine Wohnung. Den hast du nur, wenn der Vermieter und du einen ordentlichen Mietvertrag unterschrieben haben. Also Finger weg!
Danke!
@Tididirk anstatt vor den Antworten der anderen einfach nur zu warnen, ohne es zu begründen, wäre mehr geholfen gewesen, wenn du wenigstens deine Sicht der Dinge geschildert hättest. Aber das fehlt ebenso wie die Begründung, dass man MGAs Antworten mit Vorsicht genießen sollte.
dass der Makler damit seine Provisionen einkassieren kann, du aber tatsächlich die Wohnung eventuell gar nicht erhältst.
Sorry, aber das ist Unsinn. Kein Makler hat Anspruch auf Bezahlung, wenn es nicht zum Vertragsabschluss (welcher Art auch immer) kommt.
Stimmt. Stellt sich dann umso mehr die Frage, nach dem Sinn eines Anmietungsvertrages.
Vielleicht meint der Makler später behaupten zu können, dass er seine Provisionen aufgrund des Anmietungsvertrages ( und eines naiven Mietinteressenten ) erhalten kann.
Wahrscheinlich wider besseren Wissens. Denn der Makler ist vielleicht einfach nur ein schmieriger Betrüger.
Der Makler wurde eh vom Vermieter beauftragt...also von mir würde er sowieso keine Provision bekommen
Wenn du noch weitere Vorschläge willst, musst du ja nicht unterschreiben.
Nicht hilfreich!
Was hat die eventuell weitere Makler Beauftragung mit einer Anmietungserklärung einer aktuell zur Debatte stehenden Wohnung zu tun?
Dachte ich mir auch, hab mir den Kommentar aber gespart ;)
Von "MaikGoldAnwalt" gegebene Antworten bitte mit sehr großer Vorsicht betrachten!