Makler zahlt meine Reservierungsgebühr nicht zurück (über 4000€) - Kaufvertrag kam nicht zu Stande - Was kann ich tun?
Hallo Leute von GuteFrage.net,
ich habe ein kleines Problem und wollte fragen, ob mir jemand helfen könnte:
Ende Juni 2021 habe ich eine Reservierungsvereinbarung unterschrieben und mir eine Wohnung reserviert, welche ich kaufen wollte. Die Reservierungsgebühr (über 4000€) habe ich an den Makler überwiesen.
Ende Juli 2021 bin ich dann zurückgetreten vom Kauf der Wohnung, da ich eine deutlich bessere/günstigere gefunden habe und habe dies dem Makler mitgeteilt.
Nun warte ich schon seit über zwei Wochen darauf, dass ich meine Reservierungsgebühr zurückerhalte und habe dem Makler auch geschrieben, dass er diese bitte überweisen soll, aber ich erhalte weder mein Geld zurück, noch eine Antwort auf meine Email.
Was kann ich tun?
10 Antworten
Wie immer kommt es auf den Einzelfall an. Hier müßte man die genauen Formulierungen kennen.
In den meisten Fällen ist die Reservierungsvereinbarung nicht gültig, wenn sie nicht beurkundet wurde. Das gilt insbesondere dann, wenn sie nur der Makler und nicht der Eigentümer unterschrieben hat.
Empfehlung: Makler schriftlich zur Rückzahlung mit Fristsetzung auffordern (Einwurfeinschreiben Büroadresse). Danach einen Anwalt mit der Betreibung beauftragen. Außerdem ist ein Hinweis an die zuständige Aufsichtsbehörde immer hilfreich (siehe Impressum des Maklers)
Wenn der Makler Mitglied im Verband IVD ist, kannst Du Dich auch an eine kostenlose Schiedsstelle wenden
Wenn die von Dir beschriebene "Reservierungsvereinbarung" eine "Kaufabsichtserklärung" war, dann kannst Du nur eins tun: Ohne die 4000 Euro rechnen. Denn die gibt es dann nicht mehr zurück.
Na ja, das muss auch nicht in dem Wortlaut dastehen. Es kommt darauf an, wie die Reservierungsvereinbarung ausgelegt ist. Da müsste man den ganzen Text kennen.
Ah, sehe, dass Du in einem Kommentar unten das geschrieben hast. Ja dann - anmahnen (schriftlich!) und einen Termin setzen - 7 Tage sollten reichen, da ja schon reichlich Zeit vergangen ist. Und wenn sich dann nichts getan hat, einen Mahnbescheid rauslassen.
Zurückgezahlt wird so eine Gebühr in der Regel nur dann, wenn der Vertrag nicht zustande kommt und dies nicht auf das Verschulden des Käufers zurückzuführen ist.
In deinem Fall trifft das nicht zu, da du ja vom Kauf zurückgetreten bist - es ist also dein Verschulden, dass der Kauf nicht zustande kam.
Die Reservierunggebühr zahlst du, dass der Makler sicher sein kann, dass du NICHT abspringst. Eben das war die Sicherheit und der Nutzen der Gebühr. Ansonsten wäre sie ja sinnlos. Ich fürchte das Geld ist weg.
Genaues wird im unterschriebenen Vertrag stehen.
dass der Makler sicher sein kann, dass du NICHT abspringst.
Nein, das ist umgekehrt, die Gebühr ist ein Entgelt dafür, das die Immobilie für eine gewisse Zeit keinen Anderen angeboten wird. Man müßte aber im Einzelen prüfen, ob die Vereinbarung wirksam ist oder nicht.
Der Kunde soll zahlen, damit der Empfänger der Zahlung einen Vorteil hat?
Aaaaah jaaaaaa.... 🤦
Schau dir deinen Vertrag an. Denke mal das Geld ist zu recht futsch, da dem Makler Kosten entstanden sind
Da steht "Falls nach getätigter Reservierung der Kaufvertrag nicht zustande kommt aus Gründen, welche der Käufer zu vertreten hat, hält sich die die Firma 'XYZ' vor, einen Betrag von 250,-€ + geltender MwSt. als Bearbeitungsgebühr einzubehalten."
Hallo, da steht absolut nichts von "Kaufabsichtserklärung"