Mahnverfahren eingeleitet, wie antworteten?
Aufgrund einer um 1 Monat verspäteten Zahlung der Betriebskostennachzahlung (200€), hat vonovia ein Mahnverfahren eingeleitet.
Meine Anfrage an vonovia ob ich die 200€ einen Monat später zahlen könnte, wurde abgelehnt.
Per Mahnverfahren sind nun 290€ offen.
90€ kamen dazu, weil Vonovia ein Inkassobüro beauftragt hat. Dagegen fab es schon einige Gerichtsurteile, da es Vonovia zuzumuten ist, ihre Mahnungen selbst zu Schrieben.
200€ für die Betriebskostennachzahlung habe ich bereits gezahlt, also sind theoretisch noch 90€ fürs Inkassobüro offen.
In dem Mahnbescheid stehen jedoch noch die 290€, obwohl die 200€ längst hätten verbucht werdeb müssen.
Was kann ich denn dem Gericht nun antworten?
In dem Schreiben steht, dass ein schriftliches Verfahren angestrebt wird.
Vielen lieben Dank!
2 Antworten
Wenn Du den Mahnbescheid erst kürzlich bekommen hast und dieser noch in der Widerspruchsfrist ist, widersprichst Du ihm einfach. Dort musst Du auch (noch) nichts begründen oder belegen.
Teile dem Gericht das so mit wie du es hier getan hast und lege nachweise als Kopie fürs Gericht vor!
Außerdem nach 4 Wochen schon ein Inkasso unternehmen einzuschalten ist viel zu schnell und Erst recht wen man Nichtmal eine Mahnung geschrieben hat!
Du kannst aber auch direkt beim Gericht anrufen und das Erstmal mitteilen!