Mahnung von Webbilling AG erhalten...aber falscher name
Hallo, Ich habe vor kurzem eine email erhalten wo
Friederike Braun aufgefordert wird einen offenen betrag zu zahlen. .. sonst gebe ich ja nix auf sone emails...aber als immer wieder emails kamen wurde ich stutzig. Also habe ich mal die firma gegoogelt. ..die Firma existiert wirklich.
Also habe ich Webbilling eine email geschrieben, in der ich erläutert habe das ich nicht die genannte Person bin....
Als Antwort kam dann das ich zur Polizei solle und erst wenn der Firma die anzeige vorliege stellen die das verfahren ein...
Also zahlen werd ich den Dreck bestimmt nicht Was meint ihr? ?
8 Antworten
Als Antwort kam dann das ich zur Polizei solle und erst wenn der Firma die anzeige vorliege stellen die das verfahren ein...
Das ist schon rechtlich halbgar, denn wenn jemand anders mit deinem Namen bei Firma X bestellt, ist Firma X doch die finanziell geschädigte Partei und muss ihrerseits die Strafanzeige stellen. ^^
Also zahlen werd ich den Dreck bestimmt nicht Was meint ihr? ?
Zu bezahlen ist, was bestellt wurde.
Zu bezahlen ist, was bestellt wurde.
Der Satz geht so weiter "und wenn nichts bestellt wurde, ist nichts zu bezahlen." :-)
das ist totaler Schwachsinn, was die Firma schreibt. Schreib ihnen zurück, du würdest von nun an alle EMails von denen löschen und sie sollen sich gefälligst die richtige EMail-Adresse raussuchen. Ob sie das Verfahren einstellen oder nicht, kann dir herzlich egal sein, da es dich nicht betrifft.
solche Mahnungen kommen immer per Post, nie per Mail, also ab in den Mülleimer damit, erst recht nach der Aussage nach der Anzeige stellen die das ein....
Wer was will, muss seine Forderung nachweisen. Schick denen noch eine Mail und forderte Auftrag, Rechnung und Liefernachweis an. Wenn du das bekommst, kannst du ggf. Anzeige erstatten.
Was haben die für Daten über dich? Richtige Adresse? Telefonnummer? Oder nur die Mailadresse? In letzterem Fall sind solche Mails wertlos.
Textvorschlag: "Wertes Inkasso. Zur Prüfung ihrer Forderung senden Sie mir unverzüglich zu: Vollmacht im Original, detaillierte Forderungsaufstellung, Vertragskopie, ggf. Liefernachweis, Rechnungskopie und Zustellnachweis der Rechnung, Mahnungskopie und Zustellnachweis der Mahnung, umfassende Datenauskunft gemäß BDSG. Darüber hinaus vermisse ich sämtliche Informationen aus §11a RDG, daher behalte ich mir eine Anzeige beim zuständigen Aufsichtsgericht ausdrücklich vor. Da ich von einer durch sie absichtlich herbeigeführten Personenverwechslung ausgehe, behalte ich mir Strafanzeige gegen Sie wegen Betrugs und Nötigung vor."
Dann würde ich abwarten. Vermutlich hört man nie wieder etwas von denen.
Bitte bei solchen Mails keine Anhänge öffnen, die sind oft virenverseucht! - Der sogenannte "Rechnungstrojaner". Ggf. PC auf Viren prüfen, falls Anhang geöffnet wurde.
Ansonsten: es gibt keine Rechtspflicht, auf so einen Quatsch antworten zu müssen.
Es gibt auch keine Pflicht für Dich, Anzeige bei der Polizei stellen zu müssen. Du bist nicht geschädigt, und gemacht hast Du auch nichts - also "musst" Du hier gar nichts. "Geschädigt" (sofern hier überhaupt ein bezifferbarer Schaden besteht...) ist hier allenfalls Webbilling. Denen obliegt es dann auch, Strafanzeige gegen Unbekannt zu erstatten.
Ob die Billing-Kasper jetzt das "Verfahren" einstellen oder nicht, das kann Dir aber so etwas von wurst sein. Inkassoquark ist kein "Verfahren" im rechtlichen Sinn. Ein Inkassobüro ist keine Behörde und erst recht kein Gerichtsvollzieher. Die haben gegenüber Dir genau so viel Rechte wie ein Milchmann. Die können böse Briefe schreiben - aber mehr auch nicht.
Na gut, sie können es mit dem Mahnbescheid probieren. Gelber Brief vom Gericht. Dem würdest Du dann innerhalb von 14 Tagen auf dem beiliegenden Formular widersprechen und das ans Gericht zurückschicken. Danach wäre die Gegenseite wieder auf dem Stand wie vorher. Der Gerichtsvollzieher kann nicht kommen, und die hätten auch noch die 32 Euro Gerichtsgebühr versenkt und kriegen die nicht wieder. Und genau deshalb lassen die den Stuss mit dem Mahnbescheid.
Ansonsten können sie ja vor Gericht ziehen und klagen. Das wird dann für die noch viel teurer, denn da zahlen die alle Gerichtskosten, und noch Deine Anwaltskosten. Denn die werden verlieren, weil sie ja schon die Vertragsgrundlage nicht nachweisen können. Den Richter interessiert nämlich nicht, wer da bestellt hatte (und ob überhaupt wer bestellt hatte). Den Richter interessiert nur, dass die Billing-Kasper nicht nachweisen können, dass Du und niemand sonst die Bestellung getätigt hat. Damit ist der Fall für den Richter und für Dich erledigt.
Auch das wissen die Billing-Kasper, und daher lassen die den Blödsinn.
Andere Möglichkeiten haben die nicht.
Das was die da "Verfahren" nennen, ist nur Papier - viel Papier. Außergerichtliches Mahnpapier ist aber sehr geduldig.
Nach ein paar bösen Briefen wird selbst denen das zu langweilig.
Wenn die keine Adresse von Dir haben - umso besser. Dann können sie Dir schon keine alberne Mahnpost zustellen. Du bist auch nicht dazu verpflichtet, denen Deine Adresse auszuliefern.
Und die kriegen die Adresse auch nicht anderweitig. Wegen so einem Quatsch unterschreibt kein Richter den Herausgabebeschluss wegen Mitteilung persönlicher Daten. Und wie gesagt: für Dich gibt es keine Rechtspflicht, auf alberne Forderungen reagieren zu müssen.
naja die haben ja keine adresse von mir...nicht mal meinen namen...weil wie gesagt der name der da stand mir nicht bekannt ist.. also meinst du einfach ignorieren und gut ist?