Inkasso Unternehmen will Geld obwohl Hauptforderung längst beglichen wurde?

6 Antworten

Mal ausgehend von deinen übrigen Antworten:

Die Rücklastschriftgebühr musst du als Schadensverursacher ggf. bezahlen.

Allerdings sind 8,60€ eindeutig zu hoch. Ich würde maximal 5€ zahlen. Gerichte gehen hier sogar teilweise auf 3,65€ hinunter.

Ich würde dem Inkasso dann schreiben: "Die Hauptforderung wurde deutlich vor ihrem Einschalten selbstständig und ohne Mahnung beglichen. Im übrigen habe ich keine Mahnung erhalten. Offenbar sollen diese per eMail versandt worden sein. Wie sie wissen, verursachen eMails keine messbaren und erstattungsfähigen Kosten. Ich habe ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht weitere 5€ zur Zahlung angemessener Rücklastschriftgebühren bezahlt. Die frei erfundenen Mahngebühren, übertriebenen Rücklastschriftgebühren und die frei erfundenen Inkassogebühren wiese ich zurück."

Mehr nicht, danach schweigen. Das Inkasso kann schreiben, was es will. Da du direkt auch bezahlt hattest, war dessen Einschaltung unnötig.

Warte auf das nächste Schreiben des inkassoladens und poste dann nochmal hier. 

Nicht mehr anrufen (du sprichst immer nur mit call agents) und keine kontoauszugskopien durch die weltgeschichte schicken

Die kosten der Rücklastschrift solltest du noch nachschieben durch eine weitere zweckgebundene zahlung an payone (verzugskosten). Ich würde pauschal 10 € ansetzen. 

Die Forderung des Inkasso-Unternehmens ist allein schon deswegen Ungültig, weil sie 1,60 € zu viel Inkassogebühren berechnet haben, es wahrscheinlich keine Detailierte und verständliche Kostenaufstellung gibt & weil keine Abtretungserklärung mit Unterschrift vorliegt.

http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

Die 1. Mahnung ging am 1.7. per Mail ein - und Du hast an diesem Tag bezahlt. Beleg vorhanden?! Geschichte beendet.

Ich würde hier nicht mit dem Inkassounternehmen kommunizieren. E-Mail an Medimops mit dem eingescannten Beleg und Darstellung der Sachlage.

Marie757 
Beitragsersteller
 06.08.2016, 11:57

Dankeschön, allerdings habe ich den KaufBetrag ohne Mahngebühren bezahlt, da ich gar nicht wusste dass ich eine Mahnung erhalten habe. Eben weil sie nur per Email kam.

wilees  06.08.2016, 12:12
@Marie757

Eine Mahnung per Email verursacht keine Kosten. Aber ich bin neugierig - wieviel Gebühren wurden verlangt?

Marie757 
Beitragsersteller
 06.08.2016, 12:43
@wilees

Rücklastschriftgebühren
von 8,60 € und zusätzliche Mahngebühren von 1,00 €

wilees  06.08.2016, 12:54
@Marie757

Rücklastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren

Seit Einführung des SEPA-Lastschriftverfahren muss der Händler den Zahlenden bei Zahlung per Lastschrift rechtzeitig vor Fälligkeit über den Zeitpunkt der Kontobelastung informieren (sog. „Pre-Notification“, dt. Vorabinformation). So kann sich der Zahlende auf die Kontobelastung einstellen und für entsprechende Deckung sorgen.

Unterlässt der Zahlungsempfänger die Pre-Notification, trägt er jedoch den entstandenen Schaden z.B. etwaige hieraus resultierende Kosten einer Rücklastschrift aufgrund fehlender Deckung.

Bearbeitungskosten für Rücklastschriften | heise online

www.heise.de/resale/artikel/Bearbeitungskosten-fuer-Ruecklastschriften-1858178.html

hieraus folgender Text:
Die Richter legten für die Berechnung den Mittelwert zwischen den
Mindestgebühren für eine nicht eingelöste oder stornierte Rücklastschrift (drei Euro) und den höchsten vorgetragenen Bankgebühren von 8,75 Euro zugrunde. Daraus ergibt sich ein Schaden von durchschnittlich 5,87 Euro. Rechne man die die Benachrichtigungskosten, die dem Mobilfunkanbieter entstehen (0,40 Euro) hinzu, ergebe sich dennoch nur ein durchschnittlicher Schaden in Höhe von 6,27 Euro.

Marie757 
Beitragsersteller
 06.08.2016, 13:02
@wilees

Es wurden bereits 3€ Benachrichtigungsgebühr für die "interne Retourenlastschrift" automatisch von meinem Konto abgebucht. Jedoch wurde ich weder schriftlich noch telefonisch benachrichtigt. Zudem verstehe ich nicht ob die Abbuchung durch meine Bank oder durch Medimops geschah und wie viel Rücklastschrift Gebühren ich nun zu zahlen habe.

wilees  06.08.2016, 13:23
@Marie757

Damit hat sich Medimops die ihm zustehenden Rücklastschriftgebühren geholt. ( 3,-- Euro ist die übliche Gebühr für Rücklastschriften. ) Also teile all dies Medimops mit:

Bezahlte Grundforderung an xyz - erwähne die abgebuchten Rücklastschriftgebühren ( überprüfe bitte noch einmal ob dies nicht doch unerlaubte Gebühren Deiner Hausbank sind, die dem Konto belastet wurden. ) und scanne den Einzahlungsbeleg ein.

Verweise darauf, das Du dem Dir möglicherweise zugehenden Mahnbescheid widersprechen werdest und bereit seist es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen zu lassen.

Marie757 
Beitragsersteller
 06.08.2016, 13:40
@wilees

Es scheint mir als wären die 3€ Gebühren meiner Bank. Ich werde nun einfach die Rücklastschriftgebühren von 8,60€ und Verzugszinsen von 0,04€ überweisen. Ich hoffe damit ist die Sache geregelt 

wilees  06.08.2016, 13:42
@Marie757

3€ Benachrichtigungsgebühr für die "interne Retourenlastschrift"

sind das doch Gebühren Deiner Bank?

Marie757 
Beitragsersteller
 06.08.2016, 13:51
@wilees

Ja das glaube ich auch. Deswegen werde ich heute noch die fehlenden Rücklastschriftgebühren + Verzugszinsen überweisen. 

wilees  06.08.2016, 13:54
@Marie757

Ich vermute einmal, dass Du damit nicht raus bist.

Marie757 
Beitragsersteller
 06.08.2016, 13:58
@wilees

Wieso? Was könnte auf mich zukommen? Die Hauptforderung wurde ja schon längst beglichen und von den Mahngebühren und Rücklastschriftgebühren hatte ich nichts mitbekommen da mich nur per E-Mail auf diese aufmerksam gemacht hatte und ich meine E-Mails nur selten kontrolliere.

wilees  06.08.2016, 14:03
@Marie757

Das Problem - aus meiner Sicht ist - die Rücklastschriftgebühren sind berechtigt. Damit dürften zumindest ein Teil der Inkassogebühren auch berechtigt sein. Im schlimmsten, aber nicht unwahrscheinlichen Fall, entsteht eine Eintragung in der Schufa.

wilees  06.08.2016, 14:08
@Marie757

https://www.verbraucherzentrale.de/Gebuehrendschungel-Unzulaessige-und-zulaessige-Bankentgelte-3

Entgelte für die von der eigenen Bank verweigerte Einlösung von Lastschriften, Schecks, Daueraufträgen, Überweisungen sowie für

Benachrichtigungen

Verweigert die Bank die Einlösung von Lastschriften und Schecks, weil das Kundenkonto nicht gedeckt ist, wird sie in ihrem eigenen Sicherheitsinteresse tätig. Kosten, die dabei anfallen, dürfen Kunden nicht berechnet werden - auch nicht Kosten für die Benachrichtigung. Gleiches gilt bei nicht ausgeführten Daueraufträgen und Überweisungen. (Urteile vom 21.10.1997, Az. XI ZR 5/97, Az. XI ZR 296/96 und vom 13.02.2001, Az. XI ZR 197/00)

Marie757 
Beitragsersteller
 06.08.2016, 14:11
@wilees

Also sollte ich den inkassobetrag bezahlen? Ich habe nämlich wirklich keine Lust auf ein Gerichtsverfahren oder noch höhere Kosten. Das kann ich mir auch gar nicht leisten, da ich noch Schülerin bin

Marie757 
Beitragsersteller
 06.08.2016, 14:16
@wilees

Auf dem Inkasso Bescheid steht ich müsse insgesamt 46,71€ zahlen. Die Hauptforderung ist dort als immer noch offen dargestellt und die Rücklastschrift Gebühren befinden sich in den Mahngebühren von Medimops 

Vlt. hat sich Deine Zahlung mit dem Mahnschreiben überschnitten.

Du solltest Deinen Kontoauszug in Kopie an Medimops schicken - evt. per Einschreiben. Sonst könnte es heißen, dss nichts angekommen ist.

Und natürlich nichts weiter zahlen.