Hallo ich habe einen Brief von der EVag erhalten dass ich mein schokoticket bis zum 31.07 abgeben soll, falls nicht soll ich 10 Euro Bearbeitungsgebühr Zahlen?

4 Antworten

Ich würde hier einfach per Einschreiben das Ticket zurückschicken. Kommentarlos und alles, was da noch kommt, ignorieren. Nur Gerichtsbriefe sind interessant.

Natürlich. Was haben die Ferien damit zu tun?

PascalGG94 
Beitragsersteller
 14.08.2015, 05:54

Naja, wenn man nicht zu Hause ist kann man keine Post empfangen und sein Ticket schlecht abgeben .  Und wofür verlangen die bitte Geld , viele mussten ihr Ticket überhaupt nicht abgeben 

stinkertum  14.08.2015, 16:32
@PascalGG94

Naja, wenn man nicht zu Hause ist kann man keine Post empfangen

Das ist nicht das Problem der Evag. Sondern du musst gucken, dass irgendwo auch die Post während deines Urlaubs nachgeguckt wird.

Nachdem du offensichtlich verpflichtet bist, das Ticket zurückzugeben, und deine Ortsabwesenheit selbstverständlich keinerlei Rolle spielt, wirst du wohl zahlen müssen. Du könntest vielleicht wegen der Höhe einen Prozess anstrengen und nur bei 5€ rauskommen. Aber willst du das wirklich?

mepeisen  14.08.2015, 10:12

Wieso sollte man klagen? Wenn einer was will (hier der Verkehrsverbund) muss er klagen. Das wurde schon ein paar mal probiert, jedoch erfolglos. Insofern könnte man sich einfach beruhigt zurücklehnen.

AalFred2  14.08.2015, 10:15
@mepeisen

Ja, ich war undeutlich in meiner Aussage. Natürlich müsste der Verkehrsverbund klagen. Wieso genau aber sollte er dabei erfolglos bleiben?

mepeisen  14.08.2015, 17:14
@AalFred2

Weil Gerichte das so sehen. Das Ticket ist nach Ablauf wertlos, wird sowieso bei Abgabe direkt in den Mülleimer geworfen. Fahren kann man damit auch nicht mehr. Insoweit erschließt sich gar nicht, für was diese 10€ überhaupt sein sollen.

AalFred2  17.08.2015, 09:01
@mepeisen

Dann hätte ich gerne mal ein solches Urteil.

Ist es denn nicht üblich/normal, dass man das Ticket bis zu einem bestimmten zurückgeben muss?

SaVer79  14.08.2015, 06:03

Kurzes googelt im Internet hat mir verraten, dass ein Schokoticket nach der Kündigung und Ablauf der Gültigkeit unverzüglich zurückzugeben ist! So ist es in den tarifbestimmungen geregelt! Ansonsten fallen die 10 EUR an! Also ist es schon kulant, wenn das Unternehmen erst noch mal zur Abgabe auffordert

mepeisen  14.08.2015, 10:13
@SaVer79

Und es gibt genug Gerichtsurteile. die dieser 10€-Gebühr eine Abfuhr erteilen...

PascalGG94 
Beitragsersteller
 14.08.2015, 05:58

Normal würde ich nicht behaupten . Viele wurden erst garnicht aufgefordert das Ticket abzugeben . Aber womit will die evag diesen Betrag rechtfertigen bzw. darf man nach der ersten Mahnung eine Gebühr verlangen ?