Mahnung per Amtsgericht auf Grund von Spotify Premium berechtigt?
Hey, habe vor geraumer Zeit (ca 1 Jahr) Spotify Premium getestet und vergessen, das abo zu kündigen. 2 Monate später kamen die ersten Mahnungen ins Haus, da ich ja angeblich das Abo nicht bezahlt habe. Ich war seht skeptisch und legte immerwiede Einspruch ein, da ich ja doch keine Leistung mehr erhalten habe (denke ich zumindest). Dann war erstmal Ruhe. Einige Monate später kamen Briefe der nächsten Abmahnkanzlei aus Schweden, welche meinen Fall aufgekauft hatte. Ich legte wiederum den gleichen Einspruch ein, da ich mir ziemlich sicher war, das dieser Erfolgreich ist. Warum sonst sollte die erste Kanzlei den Fall abgegeben haben, an ein ausländisches Unternehmen? Nun hat mich vor ein paar Tagen ein Brief des Amtsgerichtes Mayem erreicht. Auf der Aufforderung zu zahlen ist vermerkt, dass das Gericht NICHT den Anspruch des Antragstellers auf das Geld geprüft hat. Nun würde mich interessieren ob ich erneut Einspruch einlegen soll? Falls sich jemand mit dieser Rechtslage auskennt oder eventuell das gleiche bereits mal erlebt hatte würde ich mich wirklich über Ratschläge freuen.
Mit freundlichen Grüßen Maximilian
12 Antworten
Ich sehe hier eigentlich keine Erfolgsaussichten! Du hast das Abitur wie du selbst sagst, nicht gekündigt und hättest somit Zahlen müssen! Ob du das Angebot nun nutzt ödere nicht, ist dem Anbieter egal
Abitur
Auto-Korrektur oder betrunken getippt? ;-)
- Das Rechtsmittel gegen d.M.n. unlautere Forderungen ist der Widerspruch.
- Anwälte kaufen keine Forderungen auf, sie werden beauftragt diese zu betreiben.
- Ein Widerspruch gegen einen Mahnbescheid macht nur Sinn, wenn die Forderung falsch ist dem Grunde oder der Höhe nach. Ansonsten wird ein Widerspruch mit großer Wahrscheinlichkeit ins streitige Verfahren führen.
Ich war seht skeptisch und legte immerwiede Einspruch ein, da ich ja doch keine Leistung mehr erhalten habe (denke ich zumindest).
Du warst skeptisch? Natürlich konnte der Vertragspartner die Leistung verweigern, wenn Du nicht zahlst. Ggf. steht ihm auch die Einrede des nichterfüllten Vertrages zu.
Und einen Einspruch hast Du ganz bestimmt nicht eingelegt, sondern dich bei irgendeinem Inkassounternehmen beschwert. Das hat aber offenbar niemanden interessiert).
Abmahnkanzlei aus Schweden
Eine Abmahnkanzlei war das ganz bestimmt nicht. Eine Abmahnung und eine Mahnung sind unterschiedliche Dinge
Warum sonst sollte die erste Kanzlei den Fall abgegeben haben, an ein ausländisches Unternehmen?
Warum auch nicht. Wir leben in der EU.
Nun würde mich interessieren ob ich erneut Einspruch einlegen soll?
Vielleicht solltest Du Widerspruch einlegen, das ergibt aber nur dann Sinn, wenn ein Anspruch gegen Dich nicht oder nicht in der geltend gemachen Höhe besteht. Und schreib denen bitte keine Romane, das Mahngericht interessiert sich dafür nicht weiter.
Es handelt sich um einen Mahnbescheid, auf dem musst du sogar reagieren! Sonst gilt die Forderung als anerkannt und der Gerichtsvollzieher wird dich besuchen.
Nur warum legst du überhaupt nicht Widerspruch ein? Deine Ausrede ist so absurd wie dumm. Du hast dort nicht rechtzeitig gekündigt und damit ein Abo am Hals. Ich sehe keine Chance die Zahlung abzuwenden.
Einzig wenn du zu dem Zeitpunkt noch Minderjährig warst, kann man versuchen da herauszukommen.
Vielleicht noch zusätzlich folgender Tipp: Damit nicht nächstes Jahr der nächste Mahnbescheid kommt, solltest Du denVertrag zumindest jetzt kündigen.