Mein Bankkonto wird gepfändet, bitte helft mir?
Hallo
Ich habe Schuld für die Firma 1&1 (ein Mobilfunk Vertrag), ich habe die gelbe Mahnung bekommen und die Vollstreckungsbescheid auch. Ich glaube, dass der nächsten Schritt für das Amtsgericht, mein Bankkonto zu pfänden.
Jeden Monat bekomme ich an meinem Konto ungefähr 700 € (Ich habe einen Mini-Job), ich habe mit meiner Bank gesprochen und die Mitarbeiterin hat mir erzählt, dass es ein Limit gibt, und die 1&1 Firma kann nur das Geld ober 1080 € oder so erhalten. Auf jeden Fall, ich habe über das P-Konto gefragt und die Unterlagen sind auf dem Weg für diese P-Konto.
Was kann die Inkasso Firma auch machen ?? Nachdem diese Pfändung ?? Muss ich im Gefängnis gehen , oder was ?? Wird die Polizei an meiner Adresse kommen, und meine Sachen als Laptop ergreifen ??
9 Antworten
Mit Deinem Einkommensbescheid und dem Vollstreckungsbescheid gehst Du zur Schuldnerberatung, die erklären Dir die weiteren Schritte und helfen Dir auch konkret.z.B. P-Konto.
Mit dem Vollstreckungsauftrag wird der Gläubiger einen Gerichtsvollzieher beauftragen, zu vollstrecken (also Pfänden), bei fruchtlosem Pfändungsversuch vermutlich auch vor dir eine an Eides statt gegebene Vermögensauskunft einzuholen.
Wenn dein Vermögen derart ist, dass du tatsächlich nicht zahlen kannst und auch keine pfändbaren Güter bei dir vorhanden sind, bekommt der Gläubiger erstmal nichts.
Da der Gläubiger aber nun einen rechtgültigen Titel hat, der 30,Jahre vollstreckbar ist, summieren sich die Schulden immer mehr. Der Gerichtsvollzieher kostet, die EV kostet (und wird alle drei Jahre wiederholt) und Zinsen kommen noch obendrauf.
Mein Tipp: lege dein Schwergewicht nicht darauf, das Geld vor dem Gerichtsvollzieher zu retten, sondern bemühe dich, die Schulden abzuzahlen. Mache ggf. einen Ratenzahlungsvorschlag. Langfristig ist das die bessere Alternative, denn sonst werden aus 100 € schnell 1000 €. Und zahlen wirst du, igendwann bestimmt.
Woher weißt du, dass sie nicht alle 3 Jahre wiederholt wird? Die VA ist die höchstpersönliche Entscheidung des Gläubigers, 2 Jahre sind die Mindestwartefrist. Man kann die VA nach 2 Jahren wiederholen, ob man es macht, das ist was anderes. 3 Jahre hat sich durch langjährige Übung etabliert, da ändern auch Gesetzesänderungen nichts dran.
Wwnn du dich hier als Anwalt bezeichnest, solltest du in der Lage sein, Texte wirklich zu lesen und deren Sinn ganz exakt zu erfassen. Daran hapert es bei dir offenbar ganz gewaltig.
Der Gerichtsvollzieher meldet sich vorher an, dann solltest Du allerdings erreichbar sein. Er wird in Deiner Wohnung nachsehen was pfändbar ist, sehr wahrscheinlich wird, bei Deinem Einkommen, da nichts sein. Dann wird er Dich wahrscheinlich vorladen zur Abgabe einer Vermögensauskunft. Dieser Vorladung solltest Du Folge leisten. Wenn Du es nicht tust kann, wenn der Schuldner es beantragt hat, ein Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft vollstreckt werden. Aber nur dann!
Die Polizei kommt nicht, hat damit nichts zu tun!
Wandle Dein Konto in ein P-Konto um und zunächst ist es erstmal gut.
Hast Du in näherer Zukunft aussicht auf einen besser bezahlten Job? Wenn ja. wende Dich an den Gläubiger bitte um Stundung des geschuldeten Betrags. Aber nur wenn Du wirklich einen besseren Job in Aussicht hast.
Zudem wende Dich an eine öffentliche Schuldnerberatung, Caritas, Verbraucherzentrale, AWO etc.
Ein Gerichtsvollzieher meldet sich vorher nicht an, muß er auch nicht denn, dann können wertvolle Gegenstände ins NICHTS verschwinden.
Der GV muß sich nicht anmelden, tut es in der Regel aber doch. Bei allen Fällen die ich bisher gehabt habe hat er sich vorher angemeldet.
Vielleicht ich bin nicht zu Hause, warum kommt er plötzlich ?? Und dann muss ich für den Schlüsseldienst zahlen ??
Wie ich bereits schrieb kündigt er seinen Besuch meistens an, dann solltest Du allerdings auch anzutreffen sein. Ansonsten ruf ihn an und vereinbare einen neuen Termin.
Den Kommentar von Jimpo vergiß einfach.
Die Polizei macht nichts! Aber der Gerichtsvollzieher wird kommen und verwertbare Sachen pfänden!
Und wann wird das passieren? Also, ich meine, genau nachdem Konto pfänden ?? Und wird der Gerichtsvollzieher mir erzählen, wenn er/sie kommen will ?? oder kommen sie plötzlich ??
Er kann morgen früh bei dir vor der Türe stehen!
Du musst nicht ins Gefängnis, die Polizei kommt auch nicht. Wenn du weiterhin nicht bezahlst wird jedoch ein Gerichtsvollzieher kommen und, wenn möglich, Gegenstände pfänden.
Du solltest 1&1 um eine Ratenzahlung bitten. Dann kannst du je Monat z. B. 40,-/50,- € bezahlen und alles ist gut.
Und wann wird das passieren? Also, ich meine, genau nachdem Konto pfänden ?? Und wird der Gerichtsvollzieher mir erzählen, wenn er/sie kommen will ?? oder kommen sie plötzlich ??
Wann das passiert kann ich nicht beurteilen. Es wird aber nicht zuerst dein Konto gepfändet. Zuerst kommt der Gerichtsvollzieher. Nur wenn der nichts pfänden kann wird dein Konto gepfändet.
Mal kündigen sich Gerichtsvollzieher an, meistens kommen sie jedoch unangemeldet und plötzlich.
o.k , Ich wohne mit meine Eltern und es gibt ein LCD Fernseher, der gehört meine Eltern, kann der Gerichtsvollzieher diesen Fernseher pfänden ??
Nein, das kann er nicht. Er kann nur Gegenstände pfänden die dir persönlich gehören.
Wie gesagt, beantrage eine Ratenzahlung. Rufe dafür erst einmal bei 1&1 an. Nutze dafür die Telefonnummer und Angaben aus einer Mahnung von 1&1. Wenn du eine Ratenzahlung beantragst (die meistens bewilligt wird), kommt auch kein Gerichtsvollzieher.
Du brauchst auch keine Angst haben bei 1&1 anzurufen. Das sind die Mitarbeiter wirklich gewöhnt und dafür sind sie da. Letztlich sind sie froh dass du dich um die Sache kümmerst und die Summe bezahlst. Machst du aber weiterhin nichts, wird alles nur schlimmer und teurer.
Bitte erzählen Sie mir, kommt der Gerichtsvollzieher plötzlich oder er macht einen Termin ??
Das habe ich doch schon beantwortet.
wird aber nicht zuerst dein Konto gepfändet
Doch, genau das kann passieren. Es gibt keine festgeschriebene Reihenfolge bei den Pfändungen. Es wird das gemacht, was der Gläubiger beauftragt.
Nein, das kann er nicht. Er kann nur Gegenstände pfänden die dir persönlich gehören.
Und auch das ist falsch. Der GV kann grundsätzlich alles pfänden, was sich im Zugriff des Schuldners befindet und was nicht zur bescheidenen Lebensführung gehört. Wenn es mehrere TVs gibt, dann verbleibt maximal einer im Haushalt und wenn es wertvolle ist, kommt eine Austauschpfändung in Betracht.
Die anderen Besitzer (Eltern/ Geschwister) tun gut daran, Nachweise vorzulegen, dass der TV ihnen gehört. Beispielsweise Lieferschein mit ihrem Namen. Das berücksichtigt ein GV meistens, muss er aber nicht. Wenn er trotzdem pfändet, muss man sich mit einer Drittwiderspruchsklage wehren.
Wenn dann aller 2 Jahre. Und auch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
http://www.rsg-rechtsanwaelte.com/index.php/forderungsmanagement/aktuelles/76-reform-der-sachaufklaerung-erneute-abgabe-der-vermoegensauskunft-schon-nach-2-jahren-auch-bei-altfaellen
https://dejure.org/gesetze/ZPO/802d.html
Kleiner Tipp: Bei so komplexen Themen wie Pfändungen sollte man ausgebildet sein....