Mahnung mit zu hohen Gebühren wegen Forderung aus Rücklastschrift gerechtfertigt?
Guten Tag,
zur Zeit streikt die Post, das ist nichts Neues. Heute jedenfalls habe ich ein paar Briefe bekommen. Einer davon war eine Mahnung von Penny. Es geht darum das ich am 6.3.2015 bei Penny einen Betrag (9,79€) bezahlt habe. Der Betrag wurde einen Tag später zurückgebucht. Jetzt nach mehr als 3 Monaten bekomme ich erst diese Mahnung (Verjährt das nicht oder so in der Art?) Vorher keine Zahlungserinnerung o.Ä. Ich bin erstaunt das die jetzt eine Forderung in exorbitanter Größe, nämlich von insgesamt 46,79€, fordern. Die Forderung setzt sich wie folgt zusammen:
Kaufbetrag: 9,79€ Rücklastschriftgebühren: 7€ Adressauskunftsgebühr: 20€!! Bearbeitungsgebühr: 5€ Mahngebühr: 5€ = 46,79€
Mir erscheinen die Gebühren für Rücklastschrift, Bearbeitung und vor allem für die EMA Auskunft viel zu hoch. Soweit ich weiß berechnen die Banken für Rücklastschriften eine Pauschale von 3€. Und die Mahngebühren setzen sich doch aus z.b. Briefmarke, Kosten für das Papier etc. zusammen, wie können die dann so hoch sein.
Das schreiben wurde am 8.6.2015 erstellt und ich habe es jetzt erst bekommen, wegen Poststreik etc. die Forderung sollte ich bis zum 19.6. begleichen um weitere Kosten und Nachteile zu vermeiden. Habe ich jetzt irgendwelche Nachteile zu befürchten? Ausserdem haben die mir gedroht Daten an die Schufa zu übermitteln.
Wie kann ich mich dagegen wehren? Und ich meine mal gelesen zu haben das erhobene Gebühren für Rücklastschriften nicht zulässig sind laut BGH?
Liebe Grüsse Icebabe91
7 Antworten
Verjährt das nicht oder so in der Art?
Forderungen aus 2015 verjähren am 31.12.2018, wenn keine gerichtlichen Schritte bis dahin eingeleitet wurden.
orher keine Zahlungserinnerung o.Ä.
Warum auch. Du bist verpflichtet dein Konto gedeckt zu halten, wenn du mit EC-Karte bezahlst. Die Rücklastschrift wirkt verzugsbegründend. Einer Mahnung bedarf es hier nicht mehr.
- Kaufbetrag: 9,79€ --> unstrittig!
- Rücklastschriftgebühren: 7€ --> etwas zu hoch, dem Grunde nach aber korrekt, mehr als 5,- € sind explizit nachzuweisen!
- Adressauskunftsgebühr: 20€!! --> würde ich auch hinterfragen. Frag deine Bank wie viel sie für eine Adressauskunft verlangt. Den Betrag schuldest du. 20,- € könnte aber hinkommen.
- Bearbeitungsgebühr: 5€ --> Streichen! Schwammig, nicht bestimmbar.
- Mahngebühr: 5€ = 46,79€ --> Mehr als 2,50 € gibt es für eine Mahnung nicht!
Verzugszinsen werden nicht gefordert?
Und ich meine mal gelesen zu haben das erhobene Gebühren für Rücklastschriften nicht zulässig sind laut BGH?
Dann hast du dich verlesen. Du hast schuldhaft die Rücklastschrift verursacht, d.h. du schuldest die Kosten dem Grunde nach. Wenn Penny dir also nachweisen kann, dass 7,- € Kosten entstanden sind, dann schuldest du die auch.
Der BGH hat einmal die Klausel in den AGB von Ryan-Air beanstandet, da diese 50,- € pauschal für Rücklastschriften verlangt haben. Unangemessene Benachteiligung und Gewinnstreben. Verzugsmaßnahmen dürfen einem Unternehmen keinen Gewinn bringen, sie dürfen nur entstandenen Schaden ausgleichen.
Die sind soweit nicht ganz gerechtfertigt. Die Gebüren für die Rücklastschrift sind je nach Bank zwischen 3 und 7 € sind also normal. Mahngebüren liegen im Agemeinen bei 3 € nicht bei 5. Die Auskunft vom Meldeamt wird auch nicht für lau sein also 20 € ok. . Bearbeitungsgebüren dürfen meines erachtens nicht erhoben werden..
Im Endefekt schätz ich mal das da 10 € zuviel sind. Aber bevor man sich hier um jeden Cent streitet, Bezahl das und nimms als Lehrgeld.
Verjähren tun die Ansprüche erst nach 3 jahren. und können zu jedem zeitpunkt in den 3 Jahren gefordert werden.
Mahnubgsgebühren dürfen bei 5 Euro liegen.
Woher hast du das? Gerichte erkennen maximal 2,50 Euro an. Das ist das höchste der Gefühle
Das ist alles vom Prinzip her zulässig, nur in den Einzelpositionen viel zu hoch. Hier würde ich etwas abrunden, in etwa so:
Rücklastschriftgebühr 5 Euro, Adressauskunft 15 Euro, Mahngebühr 2,50 Euro
Macht in Summe mit der Hauptforderung gerundet 32,50 Euro. Und das ist immer noch sehr großzügig
naja, gerade im bargeldlosen zahlungsverkehr sollte man seine kontobewegungen prüfen ob alles ordnungsgemäß abgewickelt wurde. was jetzt explizit solch eine adressauskunft kostet, kann ich dir leider nicht sagen. 20 euro finde ich allerdings nicht zu hoch. da sind ja schliesslich mind. 2 personen mit beschäftig, der anfragende und der auskunfgebende.
Die 7 Euro Stimmen definitiv, zumindest bei der Sparkasse und die EMA Kosten sind bei 20 Euro. Das passt alles. Znd Nein, Zahlungsanforderungen verjähren nicht in ei paar Monaten. Dir kommt es nur so hoch vor, weil die Mahnungen sonst meistensvon Unternehmen kommen, die deine Adresse haben. Was mich wundert ist, warum du nicht direkt was getan hast, als die Rückbuchung kam. Das verstehe ich leider absolut nicht. Damit hättest du das schlimmste verhindern können. Zahlungsaufforderungen bekommst du nur dann, wenn du irgendwo einen Kaufvertrag mit persönlichen Daten hast.
Begleichen die Rechnung sofort, wann ist der Poststempel datiert? Notfalls kannst du gegen weitere Forderungen klagen, aber die 46 Euro musst du zahlen, so leid es mir tut.
Die 7 Euro Stimmen definitiv
Nein, das tun sie nicht. Geschäftskunden haben deutlich bessere Konditionen. Gerichte erkennen mittlerweile oft auch nur pauschal 3,65€ an. Alles darüber ist, selbst wenn die Bank und der Gläubiger es vereinbart haben, ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht.
die EMA Kosten sind bei 20 Euro
Nein, die Einwohnermeldeämter nehmen im Normalfall weniger als 10€. Aber diese wurden hier gar nicht befragt. Woher sollen die Meldeämter auch wissen, was für eine EC-Karte genutzt wird. Hier wird die Bank des Kunden gefragt. Aber selbst das sind weniger als 20€.
Mahnubgsgebühren dürfen bei 5 Euro liegen. Das ist normal bei vielen. und Bearbeitungsgebühren dürfen natürlich erhoben werden. Das ganze kostet schließlich Zeit. Und Portotechnisch auch Geld.