Mahnung mit zu hohen Gebühren wegen Forderung aus Rücklastschrift gerechtfertigt?

7 Antworten

Verjährt das nicht oder so in der Art?

Forderungen aus 2015 verjähren am 31.12.2018, wenn keine gerichtlichen Schritte bis dahin eingeleitet wurden.

orher keine Zahlungserinnerung o.Ä.

Warum auch. Du bist verpflichtet dein Konto gedeckt zu halten, wenn du mit EC-Karte bezahlst. Die Rücklastschrift wirkt verzugsbegründend. Einer Mahnung bedarf es hier nicht mehr.

  • Kaufbetrag: 9,79€   --> unstrittig!
  • Rücklastschriftgebühren: 7€ --> etwas zu hoch, dem Grunde nach aber korrekt, mehr als 5,- € sind explizit nachzuweisen!
  • Adressauskunftsgebühr: 20€!! --> würde ich auch hinterfragen. Frag deine Bank wie viel sie für eine Adressauskunft verlangt. Den Betrag schuldest du. 20,- € könnte aber hinkommen.
  • Bearbeitungsgebühr: 5€ --> Streichen! Schwammig, nicht bestimmbar.
  • Mahngebühr: 5€ = 46,79€ --> Mehr als 2,50 € gibt es für eine Mahnung nicht!

Verzugszinsen werden nicht gefordert?

Und ich meine mal gelesen zu haben das erhobene Gebühren für Rücklastschriften nicht zulässig sind laut BGH?

Dann hast du dich verlesen. Du hast schuldhaft die Rücklastschrift verursacht, d.h. du schuldest die Kosten dem Grunde nach. Wenn Penny dir also nachweisen kann, dass 7,- € Kosten entstanden sind, dann schuldest du die auch.

Der BGH hat einmal die Klausel in den AGB von Ryan-Air beanstandet, da diese 50,- € pauschal für Rücklastschriften verlangt haben. Unangemessene Benachteiligung und Gewinnstreben. Verzugsmaßnahmen dürfen einem Unternehmen keinen Gewinn bringen, sie dürfen nur entstandenen Schaden ausgleichen.

Die sind soweit nicht ganz gerechtfertigt. Die Gebüren für die Rücklastschrift sind je nach Bank zwischen 3 und 7 € sind also normal. Mahngebüren liegen im Agemeinen bei 3 € nicht bei 5. Die Auskunft vom Meldeamt wird auch nicht für lau sein also 20 € ok. . Bearbeitungsgebüren dürfen meines erachtens nicht erhoben werden..

Im Endefekt schätz ich mal das da 10 € zuviel sind. Aber bevor man sich hier um jeden Cent streitet, Bezahl das und nimms als Lehrgeld.

Verjähren tun die Ansprüche erst nach 3 jahren. und können zu jedem zeitpunkt in den 3 Jahren gefordert werden.

Chants96  26.06.2015, 14:31

Mahnubgsgebühren dürfen bei 5 Euro liegen. Das ist normal bei vielen.  und Bearbeitungsgebühren dürfen natürlich erhoben werden. Das ganze kostet schließlich Zeit. Und Portotechnisch auch Geld. 

franneck1989  26.06.2015, 14:55
@Chants96

Mahnubgsgebühren dürfen bei 5 Euro liegen. 

Woher hast du das? Gerichte erkennen maximal 2,50 Euro an. Das ist das höchste der Gefühle

Das ist alles vom Prinzip her zulässig, nur in den Einzelpositionen viel zu hoch. Hier würde ich etwas abrunden, in etwa so:

Rücklastschriftgebühr 5 Euro, Adressauskunft 15 Euro, Mahngebühr 2,50 Euro

Macht in Summe mit der Hauptforderung gerundet 32,50 Euro. Und das ist immer noch sehr großzügig


naja, gerade im bargeldlosen zahlungsverkehr sollte man seine kontobewegungen prüfen ob alles ordnungsgemäß abgewickelt wurde. was jetzt explizit solch eine adressauskunft kostet, kann ich dir leider nicht sagen. 20 euro finde ich allerdings nicht zu hoch. da sind ja schliesslich mind. 2 personen mit beschäftig, der anfragende und der auskunfgebende.

Die 7 Euro Stimmen definitiv, zumindest bei der Sparkasse und die EMA Kosten sind bei 20 Euro. Das passt alles. Znd Nein, Zahlungsanforderungen verjähren nicht in ei  paar Monaten. Dir kommt es nur so hoch vor, weil die Mahnungen sonst meistensvon Unternehmen kommen, die deine Adresse haben. Was mich wundert ist, warum du nicht direkt was getan hast, als die Rückbuchung kam. Das verstehe ich leider absolut nicht. Damit hättest du das schlimmste verhindern können. Zahlungsaufforderungen bekommst du nur dann, wenn du irgendwo einen Kaufvertrag mit persönlichen Daten hast. 

Begleichen die Rechnung sofort, wann ist der Poststempel datiert? Notfalls kannst du gegen weitere Forderungen klagen, aber die 46 Euro musst du zahlen, so leid es mir tut. 

mepeisen  27.06.2015, 07:18

Die 7 Euro Stimmen definitiv

Nein, das tun sie nicht. Geschäftskunden haben deutlich bessere Konditionen. Gerichte erkennen mittlerweile oft auch nur pauschal 3,65€ an. Alles darüber ist, selbst wenn die Bank und der Gläubiger es vereinbart haben, ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht.

die EMA Kosten sind bei 20 Euro

Nein, die Einwohnermeldeämter nehmen im Normalfall weniger als 10€. Aber diese wurden hier gar nicht befragt. Woher sollen die Meldeämter auch wissen, was für eine EC-Karte genutzt wird. Hier wird die Bank des Kunden gefragt. Aber selbst das sind weniger als 20€.