inkasso pair finance nach einem jahr?
hallo leute,
habe die tage eine email von pair finance erhalten, indem ich eine zalandorechnung vom oktober 17 begleichen soll.. also über ein jahr alt. die dazugehörige bestellung gibt es wirklich, nur habe ich damals aus der bestellung einen artikel bezahlt und den rest zurück geschickt, daran kann ich mich noch erinnern. zusätzlich soll ich zu der eigentlichen summe nochmal 10 euro mahngebühren und knapp 45 euro für irgendwelche geschäftsgebühren bezahlen. habe allerdings auch niemals vorher eine mahnung oder sonstiges per eMail oder post erhalten. anfangs habe ich diese nachricht ignoriert, heute habe ich erneut eine "zahlungserinnerung" bekommen. hab mich zwar schon an zalando gewandt, allerings noch keine antwort bekommen. wie sollte ich weiter vorgehen?
lg
4 Antworten
Ich nehme an, du hast den Retourenbeleg noch? Und die Sendungsnummer?
"Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Die in Rechnung gestellten Waren wurden von mir am XX.XX.XXXX zurück gesandt. Anbei die Kopie des Sendungsbeleges. Darüber hinaus habe ich aber auch nie irgendeine Mahnung erhalten. Die Mahngebühren sind also ganz grundsätzlich bereits frei erfunden und ich behalte mir vor, Strafanzeige wegen Verdacht des gewerblichen Betruges zu erstatten. Ich erwarte binnen 14 Tagen ein Schreiben, dass es sich erledigt hat."
Dass das nach einem Jahr nicht mehr nachvollziehbar ist, ist deren Problem. Du hast es zurückgesandt und fertig.
Zalando den Nachweis erbringen, dass Du einen Teil der Ware zurückgeschickt hast - Treckingnummer, desweiteren eine Kopie des Kontoauszuges, aus dem sich Deine Zahlung belegen lässt, übermitteln.
Fazit : Du musst die Rücksendung bzw. die Bezahlung der Ware nachweisen. nachweisen
Kannst du den Zugang der Retour beweisen?
- Die Regelverjährungszeit beträgt 3 Jahre. So lange sollte man grundsätzlich alle Belege aufbewahren. Bei gewissen Dingen sogar noch länger
- Inkassokosten orientieren sich nicht prozentual an der Höhe der Hauptforderung sondern es gibt einen Streitwertbereich von 0 bis 500,- €, der einheitliche Gebühren aufweist. Die Gebührensätze, hängen vom Umfang der erbrachten Rechtsdienstleistung ab. Inkassokosten sind aber Gläubigerkosten. Nur Kosten, die der Gläubiger auslegt, müssen ggf. vom Schuldner erstattet werden.
- Um überhaupt Kosten zu verlangen, muss Verzug gegeben sein. Es gibt Situationen in denen Verzug ohne Mahnung eintreten kann. Ob das hier der Fall ist, kann ich nicht abschließend bewerten. Da aber Mahngebühren gefordert werden, wäre der Nachweis, dass diese zugestellt wurden, durch den Gläubiger oder dessen Rechtsvertreter zu erbringen.
Pfändungsschutzkonto einrichten und die ignorieren.
Genau man lässt es in jedem Fall bis zur Pfändung einfach durch ignorieren laufen.
Manche Leute...
Was soll dieser Unsinn? Ein P-Konto braucht man erst, wenn Pfändungen anstehen oder wenn es Pfändungen gibt. Davor ist es völliger Unsinn. Hier gibt es nicht mal irgendeinen Titel. Pfänden kann also niemand.
Mit P-Konto zerstört man sich jegliche Bonität. Das ist Schwachsinn, wenn man sonst keine Schulden hat und wenn - wie hier - die Forderung Unsinn ist.
naja.. das ganze ist über ein jahr her, fällt ja schwer, dass jetzt noch irgendwie nachweisen zu können anhand von sendungsnummern. versteh aber auch nicht, wieso man 14 moante später damit antanzt und dann noch ohne jegliche mahnung gleich das doppelte der geforderten summe verlangt. wenns an dreißtigkeit nicht überbieten geht.