Mahngebühren bei otto.de

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2 Briefe heißt maximal 5,00 € Mahngebühren zzgl. Verzugszinsen.

Bei einer Forderung von 11,99 € dürften die aber kaum mehr als ein paar Cent ausmachen (0,29 € laut Internet-Rechner).

Muss ich die monatlich pauschal berechneten Gebühren jetzt auch noch bezahlen?

Nö. Ein privates Unternehmen kann von einem Kunden, der Verbraucher ist derartiges nicht erstattet verlangen.

Überweise also an Otto 11,99 € Hauptforderung und 5,29 € Verzugszinsen und Mahngebühren. Bei der Überweisung auch klar so angeben.

1993caro 
Beitragsersteller
 23.11.2014, 18:33

Die 29 Cent kommen gut hin, die waren nämlich auch berechnet und die habe ich zusammen mit der Hauptforderung vor ca 1-2 Wochen schon überwiesen, sodass nur noch die pauschal berechneten 10 Euro monatlich offen stehen.

kevin1905  23.11.2014, 18:41
@1993caro
sodass nur noch die pauschal berechneten 10 Euro monatlich offen stehen.

Für zwei Briefmahnungen, kulant 5,- € und gut ist.

1993caro 
Beitragsersteller
 23.11.2014, 19:09
@kevin1905

Und wenn das für Otto nicht gut genug ist?

mepeisen  23.11.2014, 19:44
@1993caro

Dann sollen sie vor Gericht klagen und du engagierst einen Anwalt, damit sich sie eine blutige Nase holen. Das ist wie mit Kindern. Auch Kinder kriegen nicht alles, was sie sich noch so sehr wünschen. Otto bekommt auch keinen Nachschlag, egal wie oft sie rumheulen.

1993caro 
Beitragsersteller
 10.01.2015, 14:34
@mepeisen

Otto war es nicht genug und sie haben eine Inkassofirma beauftragt. Nachdem ich dieser mitgeteilt hatte, dass es keine ausstehende Hauptforderung mehr gibt, haben die den Vorgang überprüft und mir jetzt mitgeteilt, dass sich alles (also auch ihre Gebühren) erledigt hat und sie den Fall Otto zurück gegeben haben. Bin gespannt, wie jetzt Otto reagiert :D

Ruf einfach dort an, rede höflich mit dem Kundenberater - oft genügt ein "Klick" und dein Kundenkonto ist ausgeglichen.

Kirschkerze  23.11.2014, 17:52

lol. Du denkst die machen das bei einer offenen Zahlung die über ein halbes Jahr nicht ausgeglichen wurde? Träum weiter. Das geht vielleicht wenn man das Zahlungsdatum mal 1,2 Tage überschritten hat

PhoenixXY  23.11.2014, 17:53
@Kirschkerze

Tja, wenn du SO reagierst - klar! Bei mir hat es sogar bei der GEZ geklappt...;D

kevin1905  23.11.2014, 17:57
@PhoenixXY
Bei mir hat es sogar bei der GEZ geklappt...;D

GEZ gibt es seit dem 31.12.2012 nicht mehr, aber egal. Dem Beitragsservice liegt als Rechtsgrundlage der RBStV und das Verwaltungsrecht zugrunde nicht das BGB.

mepeisen  23.11.2014, 19:46
@Kirschkerze

Es interessiert nicht, was du glaubst. Du hast sowieso von nichts eine Ahnung. Das merkt man doch bei all deinen völlig absurden Antworten hier im Forum. Geh zurück in deine Inkassoklitsche und träume den feuchtfröhlichen Traum, von Schuldnern reich zu werden.

Diese lustigen monatlichen Mahngebühren von 10€ sind absolut nicht durchsetzbar. So einfach ist das. du weist das, alle wissen das. Wieso hörst du also nicht auf, hier im Forum ständig Leute zu verunsichern mit deinen völlig absurden Falschantworten?

2 Mahnungen sind genug. Klar musst Du alles bezahlen.

kevin1905  23.11.2014, 18:01

Rechtsgrundlage?

mepeisen  23.11.2014, 19:48
@kevin1905

Ich antworte dir mal: Die gibt es nicht :-)

Du wirst das wohl oder übel bezahlen müssen. Das mit den Mahngebühren steht bestimmt irgendwo bei Otto (AGB´s!?) und mit dem Kauf bist du ja einen "Vertrag" eingegangen...

kevin1905  23.11.2014, 17:58
Das mit den Mahngebühren steht bestimmt irgendwo bei Otto (AGB´s!?)

Unwirksame Klausel, da kann in den AGB stehen was will. Wenn AGB alles regeln könnten, warum haben wir dann Gesetze und Gerichtsverfahren zu dem Thema.

Weswegen fragst du nicht deinen Anwalt? Die Community hier ist kein Advokatenkollektiv.

franneck1989  24.11.2014, 08:17

man muss nicht wegen jedem Kleckerkram zum Anwalt rennen, vor allem nicht wenn die Rechtslage eindeutig ist