Otto Mahnung erhalten, trotz Bezahlung?
Liebe Community, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Und zwar habe ich mir einen Bikini im Wert von 27 Euro bei Otto bestellt. Ich habe allerdings vergessen den zu bezahlen und eine Rechnung im Wert von 27 Euro + 10 Euro (Mahngebühr) erhalten. Okay, dass kann ich ja noch verstehen, also habe ich am 02.04 die 37 Euro überwiesen. Allerdings kam am 22.04 eine erneute Mahnung, in der ich aufgefordert wurde insgesamt 91 Euro zu überweisen !!!!!!!! Ich meine gehts noch?? Ich traute meinen Augen nicht, also habe ich erstmal meine Kontoauszüge angesehen. Und da stand, dass ich am 04.02 das Geld überwiesen habe.
Aufgrund dessen meldete ich mich heute telefonisch bei dem Kundenservice. Dem ich erklärte, dass ich den Bikini mit meiner Mutter bestellt habe und das Geld auch schon überwiesen habe. So dreist wie sie sind, ist das erste, was ihnen einfällt, dass ich den Bikini ja noch gar nicht bestellen dürfte (Minderjährig). Obwohl meine Mutter ihn mit mir bestellt hatte. Meine Mutter hat daraufhin das Telefon genommen und hat angefangen mit der lieben und netten Frau vom Kundenservice zu diskutieren und hat kurz darauf aus Anspannung aufgelegt.
Muss ich mich jetzt noch weiter darum kümmern und dem Otto-team hinter her telefonieren & wenn ich es nicht mache, kann es dann zu noch höheren Kosten kommen? Da ich das Geld ja überwiesen hatte.
7 Antworten
Ich würde nur eines machen. Eine Beschwerde ans Aufsichtsgericht des Inkassos schicken (ich nehme an, dass es EOS ist, dann wäre das Aufsichtsgericht Hamm zuständig). Grund: EOS gehört zu Otto. Die dürfen keine Inkassokosten fordern, da gemäß §2 RDG keine Inkassodienstleistung vorliegt. Zudem würde ich darauf verweisen, dass der Gläubiger das Geld seit 20 Tagen auf dem Konto hat und sogar völlig absurd überzogene 10€ Mahngebühren bekommen hat. Das Gericht möge dem Inkasso bitte ausdrücklich verbieten, bei konzerninternen Beauftragungen zukünftig Inkassogebühren über RDG/RVG zu begründen und zu verlangen, da das schlichtweg gelogen ist.
So eine Beschwerde kostet nichts (außer Briefporto). Und nach der Beschwerde weiß das Inkasso, dass ihr euch zu wehren wisst und lässt die Finger von euch.
Verdient hat sich EOS so ein Vorgehen und zudem sind sie bereits hundertfach negativ beim AG Hamburg aufgefallen.
Hallo :)
Ich würde das an deiner Stelle ganz sachlich klären, oder lass es deine Mutter machen. Bei so großen Unternehmen kann es durchaus mal passieren, dass denen was durch die Lappen geht. Wenn du die Kontoauszüge noch hast, wo die Überweisung belegt ist, ist doch alles gut.
Lg
Telefonieren tut man mit seinen Freunden, Kunden oder Geschäftspartnern. Nicht mit der Gegenseite in einem potenziellen Rechtsstreit.
Die Forderung ist nicht durchsetzbar.
Um sie zu ignorieren.
Genau deswegen!
Die Nummer ist allerdings eine gesetzliche Pflichtangabe im Impressum (§ 5 TMG).
Ein Telefongespräch hat keine Beweiskraft, da du es nicht aufzeichnen darfst.
Man äußert seinen Willen immer schriftlich und beweisbar (Fax, Einwurfeinschreiben, förmliche Zustellung).
Kopiere den Kontoauszug...
Setze zusammen mit deiner Mutter ein Schreiben auf in dem ihr erklärt das die Rechnung dann und dann bezahlt wurde und das quasi als Beweis der Kontoauszug beiliegt.
LG
Ich habe es ja schon versucht telefonisch zu klären. Wieso soll ich mir jetzt die Mühe machen, für einen Fehler, die sie gemacht haben?
Damit nicht noch mehr kosten auf dich zu kommen. Du bist in der Pflicht zu beweisen das du wirklich bezahlt hast :-)
Eos gehört zu otto
Aus diesem Grund sind Inkasso gebühren nicht zu zahlen
Soll ich dir ein antwortschreiben
Formulieren?
Wozu ist dann die Telefonnummer auf dem Schreiben erwähnt? Um sie zu ignorieren.