Otto Mahnung erhalten, trotz Bezahlung?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde nur eines machen. Eine Beschwerde ans Aufsichtsgericht des Inkassos schicken (ich nehme an, dass es EOS ist, dann wäre das Aufsichtsgericht Hamm zuständig). Grund: EOS gehört zu Otto. Die dürfen keine Inkassokosten fordern, da gemäß §2 RDG keine Inkassodienstleistung vorliegt. Zudem würde ich darauf verweisen, dass der Gläubiger das Geld seit 20 Tagen auf dem Konto hat und sogar völlig absurd überzogene 10€ Mahngebühren bekommen hat. Das Gericht möge dem Inkasso bitte ausdrücklich verbieten, bei konzerninternen Beauftragungen zukünftig Inkassogebühren über RDG/RVG zu begründen und zu verlangen, da das schlichtweg gelogen ist.

So eine Beschwerde kostet nichts (außer Briefporto). Und nach der Beschwerde weiß das Inkasso, dass ihr euch zu wehren wisst und lässt die Finger von euch.

Verdient hat sich EOS so ein Vorgehen und zudem sind sie bereits hundertfach negativ beim AG Hamburg aufgefallen.

Hallo :)

Ich würde das an deiner Stelle ganz sachlich klären, oder lass es deine Mutter machen. Bei so großen Unternehmen kann es durchaus mal passieren, dass denen was durch die Lappen geht. Wenn du die Kontoauszüge noch hast, wo die Überweisung belegt ist, ist doch alles gut.

Lg

Telefonieren tut man mit seinen Freunden, Kunden oder Geschäftspartnern. Nicht mit der Gegenseite in einem potenziellen Rechtsstreit.

Die Forderung ist nicht durchsetzbar.

papapierkorb 
Beitragsersteller
 27.04.2016, 22:43

Wozu ist dann die Telefonnummer auf dem Schreiben erwähnt? Um sie zu ignorieren. 

kevin1905  27.04.2016, 22:50
@papapierkorb

Um sie zu ignorieren. 

Genau deswegen!

Die Nummer ist allerdings eine gesetzliche Pflichtangabe im Impressum (§ 5 TMG).

Ein Telefongespräch hat keine Beweiskraft, da du es nicht aufzeichnen darfst.

Man äußert seinen Willen immer schriftlich und beweisbar (Fax, Einwurfeinschreiben, förmliche Zustellung).

Kopiere den Kontoauszug... 

Setze zusammen mit deiner Mutter ein Schreiben auf in dem ihr erklärt das die Rechnung dann und dann bezahlt wurde und das quasi als Beweis der Kontoauszug beiliegt.

LG 

papapierkorb 
Beitragsersteller
 27.04.2016, 22:36

Ich habe es ja schon versucht telefonisch zu klären. Wieso soll ich mir jetzt die Mühe machen, für einen Fehler, die sie gemacht haben?

Schnitty0815  27.04.2016, 22:42
@papapierkorb

Damit nicht noch mehr kosten auf dich zu kommen. Du bist in der Pflicht zu beweisen das du wirklich bezahlt hast :-)

Eos gehört zu otto

Aus diesem Grund sind Inkasso gebühren nicht zu zahlen 

Soll ich dir ein antwortschreiben

Formulieren?