Mahnbescheid trotz Bezahlung?
Die Zahlungsfrist war bis zum 01.05.2017, ich habe am 02.05.2017 mit Expressüberweisung überwiesen. Das Geld war nachweislich am 02.05.2017 auf dem Empfängerkonto.
Am 03.05.2017 wurde dennoch ein Mahnbescheid erstellt.
Nun muss ich natürlich einen Widerspruch machen. Die Frage ist nur, muss ich dem Mahnbescheid komplett oder nur teilweise widersprechen? Teilweise bedeutet die Gerichtskosten wären noch zahlbar aber die Hauptforderung natürlich nicht mehr, denn die ist ja bezahlt.
Ein Kompletter Widerspruch bedeutet, ich widerspreche ebenso den angefallenen Gerichtskosten. Erster Gedanke war natürlich komplett widersprechen, weil wurde ja vorher überwiesen.
Dann habe ich allerdings in vielen Foren gelesen, wenn die Mahnfrist überschritten war, jemand nach der Frist überweist, und es sich so überschneidet dass zwischenzeitlich ein Mahnbescheid erstellt wurde, sind die Gerichtskosten trotzdem zu zahlen.
Das war natürlich eine fiese Sache (Versicherung), weil ich ja nur einen einzigen Tag nach der Frist bezahlt habe, für mich war die Sache eigentlich erledigt, aber gleich einen Tag nach der Zahlung halt noch ein Mahnbescheid erstellt wurde. Und das obwohl ich in 15 Jahren noch nie einen Schaden gemeldet habe, immer schön gezahlt. Mir gehts jetzt darum was nun wirklich stimmt. Denn wenn ich dem ganzen Ding widerspreche geht es ja automatisch vor Gericht, und wenn ich nicht im Recht wäre, müsste ich noch deren Anwalts- und Gerichtskosten zahlen.
Also, ganz- oder teilweise widersprechen?
3 Antworten
Widerspreche dem Mahnbescheid einfach komplett. Wenn das Geld am selben Tag auf deren Konto gut geschrieben wurde, dann haben sie gepennt. Das ist nicht dein Problem.
Am Ende war deine Zahlung nicht fristgerecht. Dennoch zählt der Zeitablauf und der ist wie von dir geschildert so, dass der Mahnbescheid beantragt wurde, obwohl der Gläubiger bereits befriedigt war. Dass ein Gläubiger vielleicht einen oder zwei Tage länger warten sollte zum eigenen Schutz ist sein Problem, nicht deines.
Und die beiden anderen Antwortgeber solltest du komplett ignorieren. Man telefoniert nicht in rechtlichen Angelegenheiten und schon gar nicht mit irgendeinem Gericht.
Beim Empfänger anrufen, den Zahlungsbeleg bereithalten zwecks Vorgangsnummer.
Sollte zu klären sein, bei einer Überschneidung der Vorgänge.
Aber nächstest mal : Nicht so lange warten, SPART GELD ;)
Wow, jetzt komm ich nicht mehr mit!
- Warum Gerichtskosten?
- Sind die Mahngebühren vom Gericht?
Was beinhaltet deine Zahlung, welche du am 02. Mai getätigt hast.
Was beinhaltet die letzte Mahnung vom 03.Mai?
Diese differenz klärst du bitte morgen telefonisch mit dem Mahnbüro. Kann sein, daß sie sagen: Alles Gut,Wir sind auf Null
Kann auch sein, daß du die Differenz zur letzten Mahnung noch begleichen mußt, da du einen Tag zu spät warst.
Und laß den Gedanken des Widerspruch....der ist hier nicht gerechtfertigt.
Aber dem Mahnbescheid muss ich ja trotzdem noch innerhalb 2 Wochen widersprechen - ansonsten wird es ja vollstreckbar und ich müsste theoretisch die Forderung ebenfalls bezahlen. Also müsste ich zumindest einen teilweisen Widerspruch machen.
Wenn du bei der Stelle anrufst, wo der Mahnbescheid herkommt, läßt sich das klären.
Die können dir schon sagen was noch fällig wird.
Im Grunde müßtest du die Froderungen des letzten Mahnbescheides noch zahlen, da deine Zahlung ja erst einen Tag später einging!
Einfach mal anrufen und Datum der Überweisung mit Verwendungszweck bereit halten. Dann sollte es zugeordnet werden können.
Aber dem Mahnbescheid muss ich ja trotzdem noch innerhalb 2 Wochen widersprechen - ansonsten wird es ja vollstreckbar und ich müsste theoretisch die Forderung ebenfalls bezahlen. Also müsste ich zumindest einen teilweisen Widerspruch machen.
Dann überweise ich die Kosten des Mahnbescheids die drauf stehen, also die Gerichtskosten und mache einen teilweise Widerspruch, denn die Hauptforderung + Mahngebühr bezahle ich ja nicht nochmals, die habe ich ja schon bezahlt. Und die Zinsen von 5% über dem Basiszins auch nicht, denn die berechnen sich nur auf die Hauptforderung. Korrekt?