Mahnbescheid richtig?

6 Antworten

Mahnung und Mahnbescheid sind ja nun wirklich ganz was anderes. Mahnung schickst du richtigerweise formlos per Einwurfeinschreiben. Das Formular des Mahnbescheides bekommst du im Handel für 2 EURO. das musst du ausfüllen, deine Haupt- und Nebenforderung eintragen und dann beim Amtsgericht abgeben. Dort musst du dann eine kräftige Gebühr bezahlen (je nach Höhe der Forderung, so um die 40 EURO Minimum). Der MB wird dann durch's AG amtlich zugestellt und der V. muss dem AG dann binnen zwei Wochen antworten, ob er zahlt oder nicht und warum nicht. Will er nicht zahlen, müsstest du dann binnen einer definierten Frist klagen, ansonsten außer Spesen nichts gewesen. In deinem Fall rate ich zunächst vom Mahnverfahren ab, da vermutlich - zumindest teilweise - der Vermieter im Recht ist. In der Regel soll er zwar binnen 6 Monaten spätestens die Kaution zurückgeben (verzinst und mit exakter Abrechnung), wenn keine Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr offen sind. Er darf aber einen angemessenen Teil zurückbehalten, wenn noch eine BK-Abrechnung offen und Nachzahlung zu erwarten ist. Das bedeutet in der Praxis, bei Auszug im März 010 könnte der V. erst im Dez. 11 abrechnen und bis dann diesen Teil der Kaution zurückbehalten. Überleg es dir also genau, was du tust und lass dir zur Sicherheit vom Mieterverein raten. Im Prinzp darfst du meinen Hinweisen aber trauen und sparst dir damit den Mitgliedsbeitrag im MV.

Schreibe ihm erstmal formlos, also lass das Formular beiseite. Ich kenn das zwar nicht, aber es wird reichen, ihm einen Brief zu schreiben. Hebe dir eine Kopie auf. Schicke ihn per Einschreiben mit Rückschein und frage nach ein paar Tagen direkt nach, ob er angekommen ist. Sezte ihm eine Frist in dem Brief, das ist auf jeden Fall richtig.

Er kann aber einen angemessenen Teil der Kaution für mögliche Betriebskostennachzahlungen einbehalten. Die Abrechnung braucht er erst bis 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum machen. Kann also bis Ende 2011 dauern. Alles zurück behalten darf er nicht, und wenn er was zurückbehält, dann muss er dir das auch schriftlich mitteilen.

Hast Du auch vorher Mahnungen an den Vermieter per Einschreiben geschickt? Das ist nämlich Voraussetzung für ein gerichtliches Mahnverfahren. Das Geld entrichtet man bei Gericht. Mit dem Kauf des Formulars ist es nicht getan. Normalerweise gibt man so etwas einem Anwalt in Auftrag, besonders, wenn man unbedarft ist.

Mahnungen immer als Unterschrift - Einschreiben mit Rückschein. Verzichte nicht auf deine Zinsen, due gehören dir. Jeden Tag seit deiner Einzahlung vor x Jahren haben die 420 Eus Zinsen gemacht, die sind deine!

Wenn Mahnung drauf steht, der Sachverhalt klar ist und ein Zahltermin, dann hast du da wichtigste schon richtig gemacht. Du solltest deine Unterschrift, den Ort und das Datum nicht vergessen und dir alles kopieren.