ksp. Rechtsanwälte - zu hohe Mahnung?

4 Antworten

Hallo,

  • ich finde da machst du es dir ein wenig zu einfach. - "Da hätte ich auch 3 Hosen nehmen können?"
  • Wenn du die Rechnung bezahlt hättest, müsstest du jetzt nicht die Gebühren zahlen!
  • Vor jeder Mahnung kommt eine Zahlungserinnerung!
  • Wie du schreibst, hattest du auch bereits eine Mahhnung und hast
  • "LEIDER Wieder vergessen zu bezahlen!
  • Was gleubst du denn, dass Anwälte umsonst arbeiten?
  • Du solltest jetzt ziehmlich schnell bezahlen, sonst eröffnen die Änwalte das Mahnverfahren.
  • Wer diese Kosten zahlt, erklärt sich wohl von selbst!
  • Ein Eintrag in die Schufa ist dir dann auch sicher - Garantiert!
  • Das Spiel geht weiter, bis zur Lohn- und Gehaltspfändung!
  • Aber mal ehrlich, wenn du etwas von jemanden zu bekommen hast, erwartest du doch auch, dass du dein Geld bekommst, oder?
kevin1905  20.12.2013, 20:31

Vor jeder Mahnung kommt eine Zahlungserinnerung!

Hö? Wo steht das denn geschrieben? Spätestens die erste Mahnung ist verzugsbegründend, wenn der Verzug nicht schon aufgrund anderer Gegebenheiten automatisch eintritt, z.B. durch Angabe eines konkreten Zahlungsziels auf der Rechnung.

Wer diese Kosten zahlt, erklärt sich wohl von selbst!

Die Kosten für den Mahnbescheid in Höhe von 32,- € trägt der Antragssteller. Wenn der Schuldner dem MB widerspricht, bleibt der Gläubiger hierauf sitzen. Nur wenn die Forderung tatsächlich durch ignorierten MB und VB tituliert wird, gehen die 32,- € als Nebenforderung in die Gesamtforderung mit ein.

Ansonsten pflichte ich dir bei, wollte diese Punkte aber noch einmal kritisch herausarbeiten.

Anscheinend hast du aber mit besagter Anwaltskanzlei noch keine Erfahrung gemacht. Die klagen echt nicht, selbst bei recht eindeutiger Beweislage. Zumindest im Bezug auf paypal/ebay/Xing (um ein paar bekannte Mandate zu nennen), setzen die keinen Fuß in Gerichtsgebäude. :o

DerAlte43 
Beitragsersteller
 20.12.2013, 19:14

Hallo?! Ich weiß das ich das total verkackt habe -.- HOFFE DU MACHST IMMER ALLES RICHTIG -.- aber das ist zuviel Lohn für nen Brief von denen

  • Anwaltskosten sind dem Grunde nach zu ersetzender Verzugsschaden.
  • Ob der Höhe nach hier nicht etwas übertrieben wurde könnten dir evtl. einige RVG-Rechner im Internet sagen.
  • KSP hat die seltsame Eigenart grundsätzlich NICHT zu klagen. Selbst berechtigte Forderungen werden ausgebucht, wenn der Schuldner die Anwaltskosten nicht zahlt. Im Extremfall gibt es einen gerichtlichen Mahnbescheid.

Daher mein nicht ganz offizieller Tipp: Zahle die Hauptforderung an den Gläubiger, pack 7,50 € für Mahngebühren und Zinsen drauf und gut ist.

Die meisten Abmahngebühren sind viel zu hoch. Auf jeden Fall Einspruch einlegen.

kevin1905  20.12.2013, 20:32

Hier wurde niemand abgemahnt und einen Einspruch kann man auch nicht einlegen. Da eine zivilrechtlche Forderung kein behördlicher Bescheid ist.

tophead  20.12.2013, 18:58

FALSCH ! - Sieh dir doch mal die Gebührenordnung für Rechtsanwälte an. Ein Widerspruch würde vor Gericht geklärt - Ist das wirklich dein Tipp!

Die fackeln nicht lange. Da kommt in Kürze der Gerichtsvollzieher. Das wird teuer.

tophead  20.12.2013, 18:59

FALSCH - Ein Gerichtsvollzieher wird vom Gericht bestellt. Um pfänden zu können, muss ein Vollstreckungsbescheid vorliegen!

tophead  20.12.2013, 19:01

FALSCH - Ein Gerichtsvollzieher wird vom Gericht bestellt. Um pfänden zu können, muss ein Vollstreckungsbescheid vorliegen!