ksp. Rechtsanwälte - zu hohe Mahnung?
Guten Abend. Ich habe heute Nachmittag einen Brief von den ksp Rechtsanwälten bekommen. Ich hatte davor eine 2. Mahnung von Engelbert Strauss bekommen, es waren 5 Euro Aufschlag und dann hatte ich blöderweise wieder vergessen zu bezahlen und zwei Wochen später jetzt das. Ich meine ICH bin der SCHULDIGE ich weiß, ich habs verbockt, aber jetzt wollen die aus erstmals 65 Euro für die Engelbert Strauss Hose 148,18 Euro haben... Ist das rechtens? So viel? 30 Euro hätten als Aufschlag doch auch erstmal gereicht :) oh man dann hätte ich auch alle drei Hosen nehmen können xD Danke für die frechen Antworten ;-)
4 Antworten
Hallo,
- ich finde da machst du es dir ein wenig zu einfach. - "Da hätte ich auch 3 Hosen nehmen können?"
- Wenn du die Rechnung bezahlt hättest, müsstest du jetzt nicht die Gebühren zahlen!
- Vor jeder Mahnung kommt eine Zahlungserinnerung!
- Wie du schreibst, hattest du auch bereits eine Mahhnung und hast
- "LEIDER Wieder vergessen zu bezahlen!
- Was gleubst du denn, dass Anwälte umsonst arbeiten?
- Du solltest jetzt ziehmlich schnell bezahlen, sonst eröffnen die Änwalte das Mahnverfahren.
- Wer diese Kosten zahlt, erklärt sich wohl von selbst!
- Ein Eintrag in die Schufa ist dir dann auch sicher - Garantiert!
- Das Spiel geht weiter, bis zur Lohn- und Gehaltspfändung!
- Aber mal ehrlich, wenn du etwas von jemanden zu bekommen hast, erwartest du doch auch, dass du dein Geld bekommst, oder?
Vor jeder Mahnung kommt eine Zahlungserinnerung!
Hö? Wo steht das denn geschrieben? Spätestens die erste Mahnung ist verzugsbegründend, wenn der Verzug nicht schon aufgrund anderer Gegebenheiten automatisch eintritt, z.B. durch Angabe eines konkreten Zahlungsziels auf der Rechnung.
Wer diese Kosten zahlt, erklärt sich wohl von selbst!
Die Kosten für den Mahnbescheid in Höhe von 32,- € trägt der Antragssteller. Wenn der Schuldner dem MB widerspricht, bleibt der Gläubiger hierauf sitzen. Nur wenn die Forderung tatsächlich durch ignorierten MB und VB tituliert wird, gehen die 32,- € als Nebenforderung in die Gesamtforderung mit ein.
Ansonsten pflichte ich dir bei, wollte diese Punkte aber noch einmal kritisch herausarbeiten.
Anscheinend hast du aber mit besagter Anwaltskanzlei noch keine Erfahrung gemacht. Die klagen echt nicht, selbst bei recht eindeutiger Beweislage. Zumindest im Bezug auf paypal/ebay/Xing (um ein paar bekannte Mandate zu nennen), setzen die keinen Fuß in Gerichtsgebäude. :o
Hallo?! Ich weiß das ich das total verkackt habe -.- HOFFE DU MACHST IMMER ALLES RICHTIG -.- aber das ist zuviel Lohn für nen Brief von denen
- Anwaltskosten sind dem Grunde nach zu ersetzender Verzugsschaden.
- Ob der Höhe nach hier nicht etwas übertrieben wurde könnten dir evtl. einige RVG-Rechner im Internet sagen.
- KSP hat die seltsame Eigenart grundsätzlich NICHT zu klagen. Selbst berechtigte Forderungen werden ausgebucht, wenn der Schuldner die Anwaltskosten nicht zahlt. Im Extremfall gibt es einen gerichtlichen Mahnbescheid.
Daher mein nicht ganz offizieller Tipp: Zahle die Hauptforderung an den Gläubiger, pack 7,50 € für Mahngebühren und Zinsen drauf und gut ist.
Die meisten Abmahngebühren sind viel zu hoch. Auf jeden Fall Einspruch einlegen.
Hier wurde niemand abgemahnt und einen Einspruch kann man auch nicht einlegen. Da eine zivilrechtlche Forderung kein behördlicher Bescheid ist.
FALSCH ! - Sieh dir doch mal die Gebührenordnung für Rechtsanwälte an. Ein Widerspruch würde vor Gericht geklärt - Ist das wirklich dein Tipp!
Die fackeln nicht lange. Da kommt in Kürze der Gerichtsvollzieher. Das wird teuer.
FALSCH - Ein Gerichtsvollzieher wird vom Gericht bestellt. Um pfänden zu können, muss ein Vollstreckungsbescheid vorliegen!
FALSCH - Ein Gerichtsvollzieher wird vom Gericht bestellt. Um pfänden zu können, muss ein Vollstreckungsbescheid vorliegen!
FALSCH ! - Der Mahnbescheid erfolgt nach erfolgloser Mahnung!
http://www.focus.de/finanzen/banken/kredit/tid-7719/gerichtsvollzieher_aid_136312.html
Es geht ein Mahnbescheit vorraus