Räumpflicht ohne Gehweg
Hallo,
zwischen meinem Grundstück und der Straße gibt es keinen Gehweg. Ich habe hier im Forum gelesen, dass bei Schnee dann eine Bahn von 1 oder 1,5 Meter auf der Straße für Fußgänger freizuräumen ist. Gilt das auch, wenn auf der anderen Straßenseit ein Gehweg ist?
In der Gemeindesatzung konnte ich dazu nichts finden.
Gruß Jooge
5 Antworten
Es kann auch sein, dass in der Satzung der Gemeinde steht: in geraden Jahren ist die Gegenseite in der Räum und Kehrpflicht, in ungeraden Jahren ist der Eigentümer, der an der Bürgersteig ist, an der Reihe.
Wie gesagt, in der Satzung steht dazu nichts. Was gilt jetzt?
Kommt drauf an, wo du wohnst. Wir haben auch nur auf der anderen Straßenseite den Fuss- und Radweg, aber da wir an einer Kreisstraße ausserorts wohnen, müssen wir nicht räumen.
Im Zweifel sind Sie verpflichtet Ihre Hälfte der Strasse zu räumen! Sofern sie in der Satzung nichts finden konnten, lassen Sie sich sicherheitshalber vom Ordnungsamt belehren!
Hallo,
danke für die Antwort. Warum sollte ich denn die Hälfte der Straße räumen? Das Räumen der Straße ist Aufgabe der Stadt. In meiner Straße wurde diese Pflicht nicht auf die Eigentümer übertragen. Wenn in der Satzung doch nichts steht, worauf soll sich das Ordnungsamt dann beziehen?
Gruß Jooge
Das kommt auf die jeweilige Satzung zu dem Thema von der Stadt an, bei uns z.B.: müssen sich die Anwohner von beiden Straßenseiten in solch einem Fall mit der Räumung des vorhandenen Gehweges abwechseln.
Keine Ahnung, Rathaus anrufen und fragen, alternativ Rechtsanwalt zum jeweiligen Landesrecht befragen.
ja auch dann musst du den Schnee räumen
Wie gesagt, in der Satzung steht dazu nichts. Was gilt jetzt?