mäuse verschaffen sich vom nachbargrundstück zugang, eigentümer jedoch noch nie vor ort/kein name, adresse etc. was kann/darf ich unternehmen?

3 Antworten

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willst du das Nachbargrundstück betreten ohne Genehmigung des Eigentümers? Oder willst du obrigkeitliche Hilfe?

Zum ersteren: Das Betreten eines umfriedeten Besitztums oder eines Gebäudes bedarf der Zustimmung des Berechtigten. Ohne diese Erlaubnis erfüllst du den TB des Hausfriedensbruchs. 

zum zweiten: ich glaube nicht, dass eine Behörde überhaupt in absehbarer Zeit etwas machen würde. 

Du könntest natürlich - nachdem du die Ordnungsbehörde über den Schädlingsbefall informiert und vergeblich um sofortige Hilfe gebeten hattest - dennoch auf des Nachbarn Grundstück gehen um für Abhilfe zu sorgen und nimmst evtl. ein Strafverfahren in Kauf ( würde ich vermutlich machen).

Als Rechtfertigungsgründe könntest du anführen: 

das Leiteranschlagsrecht deines Bundeslandes mit mutmaßlicher Zustimmung des Berechtigten.

Notstandshandlung nach § 904 BGB

Geschäftsführung ohne Auftrag nach § 677 BGB ff.

Selbst wenn es z u einem Strafverfahren käme, würde es dann vermutlich nach 170 (2) StPO eingestellt.

Wende dich an das Gesundheitsamt deiner Stadt/Gemeinde und melde die Mäuseplage. Die müssen zusehen, daß die das in Ordnung bringen, ob mit oder ohne Eigentümer.

Meld dich an der Stadtbehörde , bzw Gesundheitsamt . Diese müssen kommen und die Mäuse oder auch Rattenplage in den Griff bekommen . Wer weiß wie schnell diese Viecher sich vermehren ..

Lg :)