mäuse verschaffen sich vom nachbargrundstück zugang, eigentümer jedoch noch nie vor ort/kein name, adresse etc. was kann/darf ich unternehmen?
also,
vor einigen jahren starb meine nachbarin (in hohem alter) und das haus/grundstück hat dann ziemlich direkt jemand gekauft. die nebengebäude beider grundstücke teilen sich eine rückwand. jetzt habe ich kürzlich den anbau rennoviert (isopaneel-dach, innen rigips, boden gefliest). ziemlich direkt nach beendigung der bauarbeiten haben sich zahlreiche mäuse in dach und wände gefressen. daraufhin habe ich das komplette dach, mit extra draht aus dem imkerei-bedarf, mäusesicher gemacht. anschließend große teile der innenwandverkleidung geöffnet, um herauszufinden, von wo die biester reinkommen. offenbar kommen die mäuse von dem verwahrlosten nachbargebäude aus an meine hintere dachkante. um das leck schließen zu können, müsste ich aber an die innenseite des nachbargebäudes. der eigentümer war damals, nach dem kauf, ein zweimal da und ist seitdem nicht mehr aufgetaucht. es gibt weder name, adresse usw.
wie kann ich vorgehen? was kann/darf ich unternehmen?
3 Antworten
willst du das Nachbargrundstück betreten ohne Genehmigung des Eigentümers? Oder willst du obrigkeitliche Hilfe?
Zum ersteren: Das Betreten eines umfriedeten Besitztums oder eines Gebäudes bedarf der Zustimmung des Berechtigten. Ohne diese Erlaubnis erfüllst du den TB des Hausfriedensbruchs.
zum zweiten: ich glaube nicht, dass eine Behörde überhaupt in absehbarer Zeit etwas machen würde.
Du könntest natürlich - nachdem du die Ordnungsbehörde über den Schädlingsbefall informiert und vergeblich um sofortige Hilfe gebeten hattest - dennoch auf des Nachbarn Grundstück gehen um für Abhilfe zu sorgen und nimmst evtl. ein Strafverfahren in Kauf ( würde ich vermutlich machen).
Als Rechtfertigungsgründe könntest du anführen:
das Leiteranschlagsrecht deines Bundeslandes mit mutmaßlicher Zustimmung des Berechtigten.
Notstandshandlung nach § 904 BGB
Geschäftsführung ohne Auftrag nach § 677 BGB ff.
Selbst wenn es z u einem Strafverfahren käme, würde es dann vermutlich nach 170 (2) StPO eingestellt.
Wende dich an das Gesundheitsamt deiner Stadt/Gemeinde und melde die Mäuseplage. Die müssen zusehen, daß die das in Ordnung bringen, ob mit oder ohne Eigentümer.
Meld dich an der Stadtbehörde , bzw Gesundheitsamt . Diese müssen kommen und die Mäuse oder auch Rattenplage in den Griff bekommen . Wer weiß wie schnell diese Viecher sich vermehren ..
Lg :)