Macht man sich strafbar, wenn man von einer Straftat weiß, aber nicht zur Polizei geht?
Hallo :)
also meine Frage steht ja schon mehr oder weniger oben. aber noch mal kurz. Also wenn jetzt jemand von einer Straftat, also jetzt ein nicht so was schlimmes (also kein Mord oder so was) erfährt, ist er dann verpflichtet das der Polizei zu melden? Und macht er sich dann strafbar, weil er ja dann Mitwisser ist?
Vielen lieben Dank schon mal! :)
Liebe Grüße
6 Antworten
Nur bei einem Verbrechen! Also einer Straftat, die mit mehr als einem jahr Freiheitsstrafe bestraft wird. Falls die Person ersten Grades mit dir verwand ist und es ein Verbrechen ist, musst du mit allen Mitteln versuchen die Person zu einer Selbstanzeige zu bringen. Dann kommst du ohne Strafe davon.
Eine begangene Straftat muss in keinem Fall angezeigt werden. Auch nicht, wenn es sich um Kapitalverbrechen handelt.
.......musst du mit allen Mitteln versuchen die Person zu einer Selbstanzeige zu bringen. Dann kommst du ohne Strafe davon.
Wo steht das denn und welche Strafe soll man bekommen?
Nein, du machst dich nicht strafbar, weil du Mitwisser bist. Du machst dich auch nicht strafbar, wenn du eine bereits begangene Straftat nicht anzeigst.
Du kannst dich lediglich in manchen Fällen (z.B. bei einer Schlägerei) wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen, wenn du weder Notarzt noch Polizei rufst.
Verstehe ich nicht.
Das Gesetz ist doch vorhanden (§1) und
die Straftat bereits begangen (§138).
Kannst du mir auch sagen, was an meiner Antwort falsch ist?
Solange die Polizei nicht weiß dass du es weißt passiert garnichts. Wenn die Person mit dir verwandt ist, musst du (selbst wenn es Mord wäre) garnichts sagen, du hast dann das Recht zu schweigen.
Du meinst den §55 StPO, das ist etwas anderes.
ist er dann verpflichtet das der Polizei zu melden?
Nein
Und macht er sich dann strafbar, weil er ja dann Mitwisser ist?
Nein
Wie armselig! 7 Antworten und nur 2 (deine u. meine) richtige.
@75justice75! Um sich mit Deinen Worten auszudrücken: "Wo steht das?" ;-)
§ 1 StGB, Keine Strafe ohne Gesetz.
Eben. § 1 StGB sagt, dass eine Tat nur bestraft wird, wenn diese durch ein Gesetz festgelegt wird. Es gibt kein Gesetz, was sagt, dass es strafbar ist, von einer Straftat zu wissen und diese nicht anzuzeigen. Ergo ist es nicht strafbar, von einer Straftat zu wissen und nicht anzuzeigen.
Absolut korrekt.
@75justice75! Um sich mit Deinen Worten auszudrücken: "Wo steht das?" ;-)
Kennst du den Spruch? "Der Hehler ist so gut wie der Stehler". Also, wenn du von einer Straftat weißt, bist zu verpflichtet, das der Polizei zu melden.
und das steht wo?
Belege: