WhatsApp. Bild von anderer Person verwendet. Strafbar?
Hallo,
mich hat vor einiger Zeit eine fremde Person aus einer Gruppe angeschrieben. Die Person hat mich dann mal nach einem Bild gefragt, ich habe mir einen Spaß draus gemacht und das Bild einer öffentlichen Person aus Google (Model) verschickt. Ich habe aber nie den Namen der öffentlichen Person verwendet, sondern stets unter meinen Namen geschrieben.
Ich habe das einfach alles als Spaß angesehen, doch nun ist die Chat-Person wohl dahinter gekommen, dass ich es auf den Bildern gar nicht bin und will mich jetzt anzeigen wegen Identitätsdiebstahl.
War das überhaupt eine Straftat? Habe mich ja namentlich nicht als jemand anders ausgegeben. Danke :-)
5 Antworten
Wenn ich mir die Frage so anschaue möchte man meinen du wärst ~14. Aufgrund deiner anderen Fragen scheinst du aber doch schon volljährig zu sein weshalb ich mich frage, wieso man sich da gleich einschüchtern lässt nur weil jemand etwas von einer Anzeige quatscht.
Wie dem auch sei, so ist es nicht verboten sich als eine andere Person auszugeben, bzw. den Namen zu benutzen.
Allerdings kann der echte Namensträger zivilrechtlich auf Unterlassung klagen.
Strafbar wäre es erst, wenn man sich als eine andere Person ausgibt um dadurch unrechtmäßig an ein Vermögen zu gelangen. Auch das unterzeichnen von Briefen wäre strafbar, Stichwort Urkundenfälschung.
Da das bei dir aber ohnehin nicht in Frage kommt, kommen wir zu der Bildersache.
Grundsätzlich hat JEDER Mensch das Recht am eigenem Bild und muss daher über die Verwendung des eigenen Bildes in Kenntnis gesetzt werden.
Dabei gibt es allerdings ein paar Ausnahmen. Bilder dürfen generell verwendet werden wenn:
• Es sich um Bildnisse der Zeitgeschichte handelt (Gilt u.a. speziell für Personen des öffentlichen Lebens wie Politiker, Staatsoberhäupter, Wissenschaftler und Künstler)
• Die abgebildeten Personen nur Beiwerke einer Landschaft oder Örtlichkeit sind
• Das Bild öffentliche Versammlungen und ähnliche Vorgänge zeigt
• Das Bild nicht auf Bestellung angefertigt wurde und die Verbreitung einem Kunstinteresse dient
Wenn du sagst dass es das Bild einer öffentlichen Person war dann bist du aus dem Schneider, und die Person kann dich mal ordentlich Kreuzweise! :)
Theoretisch hast du ohne seine Einwilligung Bilder von ihm veröffentlicht also ist es eine Straftat^^
Man sollte schon zwischen Strafrecht und Zivilrecht unterscheiden können! Eine Straftat liegt hier nicht vor!
Es gibt keinen Tatbestand des Identitätsdiebstahls. Jedoch hattest du wahrscheinlich nicht die Rechte an den Bildern, wogegen aber zumindest dein Gegenüber in dem Fall nicht so nicht vorgehen kann.
Diese Person kann kein Verhalten von dir zur Anzeige bringen.
Die Person von der du das Bild hast kann dich anzeigen
So aber glaub ich nicht
Du hast aber nicht das Recht an dem bild
genau so ist es FallawayPress!
Die Chat-Person könnte das allerdings an die Person auf dem Bild weitergeben.
Ja richtig, aber dann müsste mich doch die Person auf dem Bild wegen Urheberrechtsverletzung anzeigen und nicht die Chat-Person?