Mach ich mich strafbar, wenn ich jemandem etwas Schlimmes wünsche?
Wenn ich jemandem sage, er solle in der Hölle schmoren, oder er solle an seinem Fraß ersticken, oder so was ähnliches. Ist das noch freie Meinungsäußerung?
11 Antworten
Handlungen auf die du - nach aktuellem Kenntnisstand der Wissenschaft - keinen Einfluss nehmen kannst (Naturgewalten, Voodoo, etc.) sind nicht strafbar
Das ist sehr heikel.
"Freie Meinungsäußerung" ist das nicht wirklich. Man kann jemanden auch wegen Beleidigung oder Verleumdung etc. anzeigen. Aber ich glaube nicht, dass jemand jemanden wegen einer einzigen Beleidigung wie zum Beispiel: "erstick an deinem Fraß extra" anzeigen würde.
Wofür man definitiv angezeigt werden könnte ist die Verbreitung falscher Tatsachen oder Rufschädigung, also wenn man frei belastende oder anstößige Informationen über jemand anderen verbreitet.
In manchen Fällen sind sogar hohe Geldbußen fällig.
Ich gebe dir trotzdem den Tipp ein wenig "vorsichtiger" bei der Formulierung deiner Meinung zu sein. Erspart Stress und Ärger.
Ich nenne so etwas Beleidigung. Freie Meinungsäußerung kommt ohne diese Beleidigungen aus. Grundsätzlich könnte man dich deswegen anzeigen, aber das werden nur die wenigsten machen.
Egal, ob es nun strafbar ist oder nicht. Hältst du es unter zivilisierten Menschen für richtig, einem Anderen diese Sätze an den Kopf zu werfen?
Um moralische Aspekte geht es hier nicht!
Doch genau darum geht es. Du wirfst jemandem moralisches Fehlverhalten vor, kümmerst dich jedoch selbst nicht darum, ob dein Verhalten diesen moralischen Werten entspricht.
Du gehst davon aus, dass Andere sich an moralische Werte zu halten haben, die für dich offenbar nicht gelten sollen.
Denk einfach mal darüber nach.
das ist drohung, aber denke nicht das sich jemand wegen sowas die mühe einer anzeige macht...
Das ist keine Drohung. Drohung ist, wenn jemand androht ein Verbrechen gegen eine Person zu begehen (zB Ich bringe dich um), jemandem den Tod wünschen ist nicht strafbar.
Danke.
ja, stimmt hast recht, glaube aber im falle eines politikers die würden trotzdem anzeige erstatten.
Auch nicht ein Politiker?
Wenn du es dem Politiker vor Publikum (vor Zeugen) sagst - oder es ihm schriftlich mit deinem Namen drauf gibst, wirst du sehr wohl Probleme bekommen.
MW
Ich hoffe, du trägst nicht wirklich so viel Hass in dir :-( wäre schade! Es ist aber freie Meinungsäußerung - hast also keine gesetzlichen Konsequenzen zu befürchten. Die Person, der du das wünschst, bist du vermutlich für immer los...
MW
Schön wäre es, ist aber leider nicht der Fall. Ich hab das einem Politiker geschrieben, nachdem ich heute den grausigen Beitrag in der ARD wegen der Ermordung der Ferkel gesehen habe.
Wie du das nennst ist egal, der Tatbestand der Beleidigung ist jedenfalls nicht erfüllt.