Schwarz-Weiss-Rote Flagge als Aufkleber auf´m Auto?
Wenn ich mir eine schwarz-weiss-rote "Flagge" als Aufkleber auf´s Auto mache und in dem weißen Feld "Deutschland" in altdeutscher Schrift steht, ist das dann strafbar wegen "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen", oder würde das noch als das "Recht auf freie Meinungsäußerung" akzeptiert??? Ich bin kein Neo-Nazi; finde aber auch nicht generell ALLES schlecht, was es früher mal gab! Wie weit geht überhaupt das Recht auf freie Meinungsäußerung? Ich meine, dass ich nicht mit `ner Hakenkreuzfahne rumlaufen oder rumfahren kann, ist ja klar! Aber was ist denn erlaubt? Kann mir da irgendwer verlässliche Informationen geben?
2 Antworten
da kann dir keiner was. das deutsche kaiserreich und seine flaggen, also dienst-,kriegs- und Handelsflagge sind nicht von §84 stgb betroffen, aber es gibt da einige Ausnahmeregelungen, die aber bei nem Autoaufkleber sicher ned greifen, also z.B. wenn es als vorwand zu versammlungen, die gegen geltendes recht verstossen, also wenn man, im extremen gesagt z.B. in München die regierung in berlin absetzten will. kurz gesagt also du kannst es dir draufmachen, du musst dir aber dessen bewusst sein, dass dir jeder bulle versuchen wird ans bein zu pissen deswegen oder iwasanderem, dass du dich deswegen bei jeder ko trolle rechtfertigen musst, obwohl sie dir nix koennen und dass du sofort in eine ecke gestellt wirst. dass muss dir dabei klar sein, gebe ich dir zu bedenken. Meinugsfreiheit hoert in der brd da auf wo die persoenlichkeitsrechte anderer verletzt oder gegen anderes geltendes recht verstoesst. nachzulesen im verfassungstext der brd. hoffe habe geholfen