Vogel mitnehmen - verboten?
Ich bzw. mein Hund hat heute eine Taube gefunden, die ich vor meiner Hundedame noch retten konnte. Sie kann nicht fliegen, ist aber putzmunter und wollte mir die ersten Male auch abhauen. Nachmittags, wenn unser Tierarzt öffnet, habe ich vor ihn zu besuchen.
Die eigentliche Frage: Ist es erlaubt, ein wildes und freies Tier aus seinem Lebensraum zu entnehmen, wenn das Tier verletzt ist?
Ich bin nämlich auf ein Gesetz gestoßen, das das Einfangen der wildlebenden, besitzlosen Tiere verbietet (Jagdgesetz? Oder so ähnlich). Mache ich mich damit also strafbar?
Das Tier mit einer Verletzung wieder freilassen, was für sie ja den sicheren Tod bedeutet, werde ich aber nicht machen, egal was die Gesetzbücher sagen ;) Da geht mir das Leben eines Vogels vor.
7 Antworten
Im Bundesnaturschutzgesetz (§39) steht, dass es verboten ist wildlebende Tiere ohne vernünftigen Grund zu fangen. Wenn die Taube verletzt ist, ist das ein vernünftiger Grund.
Danke, dass du dem Tier hilfst.
Mache dir erst mal keine Sorgen. Bringe das Tier zum Tierarzt und alles weitere regelt sich dort.
Bringe sie zu einer Wildtierauffangstation. Das ist völlig ok
Ich würde sie wider heilen und dann frei lassen
Denke eher weniger dass dies strafbar ist, gibt ja z.B. auch so Igelauffangstationen im Winter, die wären dann ja auch illegal.