LVM Schutzbrief (Leihwagen)
Mein Auto hat Diverse Probleme. Wenn ich nun damit in die Werkstatt fahre (140km vom Wohnort entfernt) und die mein Auto mehrere Tage dort behalten wollen, habe ich dann einen Anspruch auf ein Leihwagen meiner Versicherung (Schutzbrief)? Wenn man abgeschleppt wird hat man das aber wie ist es wenn das Auto schon in der Werkstatt steht?
4 Antworten
Hallo!
Über den Schutzbrief wird das nicht gehen - ist ein Service-Aufenthalt.
- Du kannst aber die Werkstatt fragen, ob sie dir einen Leihwagen stellen. Wenn du ein guter Kunde bist, wirst du einen bekommen.
LG Bernd
Ich glaube nicht, dass du in diesem Fall einen Anspruch hast. Aber das könntest du sehr schnell klären, wenn du entweder bei deinem Versicherer nachfragst oder aber die 'allgemeinen Geschäftsbedingungen' deiner Versicherung durch liest. Diese wurden dir bei Vertragsabschluss nämlich definitiv ausgehändigt.
Die Schutzbriefe beziehen sich doch im Regelfall auf Pannen - nicht auf planmäßige Werkstattaufenthalte. Es würde mich wundern, wenn die LVM da eine Ausnahme wäre.
Leihwagen bekommst du nur wenn du eine Panne hast und weiter als 50 KM von zuhause entfernt bist. Aber auch nur dann wenn du nicht anders von da weg kommst und es darf eine Tagesmiete von 50€ nicht überschreiten.