Habe ich einen Anspruch auf einen Leihwagen wenn mein eigenes Auto gestohlen wurde?

8 Antworten

Das ist zwar sch..., aber nicht zu ändern...

Am besten erkundigst Du Dich bei Deiner (Vollkasko-)Versicherung, welche Unterlagen die benötigen - und ob Du einen Leihwagen bekommen kannst. Wenn die Versicherung den Leihwagen ablehnt, wer soll ihn dann bezahlen? Was steht darüber in den Versicherungsbedingungen?

Falls Du eine Rechtschutzversicherung hast, wäre jetzt der Zeitpunkt, einen Anwalt aufzusuchen.

andreas48  15.01.2009, 09:51

Was soll ein Anwalt...es gibt keinen Anspruch.. und da nur die Teilkasko für diebstahlö eintritt nutzt die Vollkasko gar ncihts..

anjanni  15.01.2009, 10:16
@andreas48

Okay - die Teilkasko... sorry.

Ein geklautes Auto ist eben sch...

Und wenn ich es richtig weiß, wird auch erst noch ein halbes Jahr danach gesucht, bis man Geld von der Versicherung bekommt. Richtig?

Dann wäre der einzig sinnvolle Rat: Jetzt für die nächsten Monate einen billigen Gebrauchten - und in einem halben Jahr mit der Versicherungsleistung den "richtigen" Ersatz. Keine Ahnung...

Mir wurde noch nie ein Auto geklaut - zum Glück. Kenne das ganze nur vom Hörensagen.

Ich würde mich mit der Versicherung in Verbindung setzen, um eine Lösung zu finden. Rechtliche Ansprüche für einen Leihwagen gibt es sicherlich nicht. Fluchen hilft jetzt auch nicht weiter!

einen Anspruch auf einen Leihwagen hättest du z.B. bei einem Schutzbrief..aber auch nur dann, wenn das ganze mindest 45 km vom Wohnort weg passiert wäre..

aus der versicherungsrechtlichen Sachen (Teilkasko bei Diebstahl) kannst du keinen Anspruch ableiten

Mir wurde auch mein Auto gestohlen, jetzt nach einer wilden Verfolgungsjagt mit der Polizei ist mein Auto nur noch Schrott. Leihwagen Fehlanzeige. Wenn Du eine Hausratversicheung hast wie ich ( kommt auf die Police an ) bekommst Du die Sachen die lose im Auto waren von der Hausrat bezahlt. Wie der weitere Ablauf mit dem Autodiebstahl weitergeht muss man mal sehen. Das Auto war seit Naovember weg und wurde jetzt beschlagnahmt. Soviel ich weis muss man nach sechs Wochen nach dem Diebstahl das Fahrzeug nicht mehr zurücknehmen.

Grundsätzlich hast Du keinen Anspruch auf einen Leihwagen. Du könntest nur den Dieb, sofern er gefasst wird, in Regress nehmen und zivilrechtlich auf Schadenersatz verklagen. Die Kindersitze müssten aber mitversichert sein, die Brille leider nicht.

MikeFFM  15.01.2009, 09:50

Mir fällt gerade ein: Bist Du Mitglied bei einem Automobilclub und hast einen Schutzbrief? Manche beinhalten Leihwagen unter bestimmten Umständen...