LV WANN WIRD AUSGEZAHLT

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Hallo, bitte entschuldige die späte Beantwortung. Der Ablauftermin ist der Tag, an dem die Versicherungssumme fällig ist und ausbezahlt wird. Üblicherweise wird die Summe zu diesem Tag bzw. wenige Tage später per Scheck zur Verfügung gestellt oder auf ein zu benennendes Konto überwiesen. Mit diesem Tag ist der Vertrag erloschen und es bestehen keine weiteren gegenseitigen Ansprüche mehr.

Bei dem Abruftermin handelt es sich um einen Tag, den der Versicherungsnehmer bestimmen kann, wann er die Versicherungssumme haben will. Der Vertrag hat zwar einen Ablauftermin, man kann aber vor diesem Ablauftermin, dies können bis zu 5 Jahre sein, den Ablauftermin entsprechend auf einen früheren Zeitpunkt vorverlegen.

Beispiel: Du schließt eine LV mit einer Laufzeit von 30 Jahre ab. Der Ablauftermin ist also in genau 30 Jahren. Es könnte also sein, dass dieser Ablauftermin auf das 65. LJ fällt. Es gibt Tarife, wo man eben in den Jahren zwischen dem 60. LJ und dem 65. LJ die Versicherung abrufen kann, weil man sich also bei Vertragsabschluss nicht sicher war, wie lange man arbeiten will oder wie es einem nach dem 60. LJ gesundheitlich geht und ob man dann nicht vlt. den Ablauf noch vorher erhalten möchte.

Ergebnis: Man tut also so, als würde man bis 65 arbeiten, entscheidet aber zwischen 60 und 65 wann man aufhören will. Der Vorteil besteht in der Flixibilität des Vertrages, ohne dass man den Vertrag kündigen muss und somit nur den Rückkaufswert erhält, mit allen damit verbundenen finanziellen Nachteilen. Ein Abruf ist also streng genommen keine Vertragskündigung.