Original-Versicherungsschein ( LV ) an den Versicherer zurücksenden?

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Der Versicherungsschein ist der Vertrag, dass die Versicherung bei Tod oder bei Ablauf leisten muss. Hat man den Vertrag nicht mehr, könnte sich die Versicherung theoretisch vor der Zahlung drücken. Mit Rückgabe des Versicherungsscheines bekommt die Versicherung den Vertrag zurück. Bezahlen muss und wird die Versicherung auch wenn der Versicherungsschein zurückgegeben wurde. Als Sicherheit dienen auch die Schreiben, die man vor Auszahlung bekommen hat, denn da steht ja die Summe und der Auszahlungsbetrag.

kurz und knapp: JA

Warum das so ist kann ich dir nicht sagen. Ich habe bisher bei allen Verträgen IMMER das original an die Versicherung/Bausparkasse senden müssen.

Grundsätzlich zahlt die Versicherung den Rückkaufswert an die Inhaber des Versicherungsscheines aus, d.h. egal wer den hat, er kann die Auszahlung an sich verlangen. Aber wenn die Versicherung Zweifel an der Rechtmäßigkeit hat, kann sie (muss sie aber nicht) noch einmal prüfen, ob der Inhaber wirklich berechtigt ist das Geld entgegenzunehmen. Deshalb unbedingt aufpassen wem Sie den Schein geben! Es gab schon Fälle wo Versicherungsmakler den Vertrag dann einfach im Namen des Kunden gekündigt und das Geld vereinnahmt haben. Der Versand an die Versicherung ist aber generell Auszahlungsvoraussetzung – wie beim Sparbuch. Ohne den Schein kann die Versicherung die Auszahlung verweigern, deshalb der Tipp: am besten per Einschreiben versenden!

Auf dem Auszahlungsschein befinden sich 2 Möglichkeiten.

  1. Versicherungsschein zurücksenden

  2. Verlusterklärung unterzeichnen und eine Kopie vom Ausweis mitschicken.

dies dient rein der Identifizierung des Anspruchstellers.

LG