Arbeitsrecht: Unterschied zwischen Sachgebietsleiter und Abteilungsleiter
Guten Tag,
kann mir jemand den Unterschied zwischen einem Sachgebietsleiter und einem Abteilungsleiter nennen? Also ab wann spricht man von Abteilung und wann spricht man lediglich von einem Sachgebiet?
Vielen Dank
2 Antworten
Ein "Sachgebiet" umfasst einen bestimmten Aufgabenkreis, der "Sachgebietsleiter" ist verantwortlich, dass diese Aufgaben erledigt werden.
Ein "Abteilungsleiter" ist Vorgesetzter der Mitarbeiter, die in dieser Abteilung arbeiten. Er hat somit auch eine "personelle Verantwortung"....
Wenn ich die Stellenbezeichnung richtig verstehe, sucht hier ein sehr kleines Unternehmen einen Mitarbeiter, der allein die Buchhaltung /das Rechnungswesen für dieses Unternehmen macht. Es klingt so, als sei der Arbeitgeber hier ein Verein. Also: Gesucht wird ein Leiter Rechnungswesen. Seine Aufgabe in alleiniger Verantwortung (darum heißt es hier: Sachgebietsleitung) sind die Finanzbuchhaltung, die Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung und die Mitgliederbuchhaltung. Der Vorgesetzte des gesuchten Mitarbeiters ist der Vorstand (hier ist wahrscheinlich ein Vereinsvorstand gemeint, also ein Gremium aus mehreren Leuten). Der gesuchte Mitarbeiter soll eine Ausbildung als Bilanzbuchhalter haben. Er wird keine Führungsaufgaben haben, also keine weiteren Mitarbeiter.
Es gibts noch weitere Mitarbeiter im Rechnungswesen einmal ein/-e Mitarbeiter/-in für die Mitglieder- und Debitorenbuchhaltung und ein/-e Mitarbeiter/-in für die Kreditoren- und Finanzbuchhaltung.
Das Unternehmen hat also 3 Leute im Rechnungswesen.
Wie sieht`s jetzt aus? Ist es noch Sachgebiet oder schon Abteilung?
das ist keine juristische legaldefinition
das kann jeder halten, wie er lustig ist
er kann auch den hausmeister bezirksleiter nennen, ist alleine seine sache
Die Hausmeister heißen doch heute bereits "Facility Manager"... :-))
Bisher super Antwort von Dir. Ich werde jetzt konkreter. Also die Stellenbezeichnung heißt: Leiter Rechnungswesen Vorgesetze/r: Vorstand Sachgebietsleitung: FiBu, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, Mitgliederbuchhaltung Stellenanforderung: Bilanzbuchhalter Führungsaufgaben. keine
Im Anforderungsprofil und Stellenbeschreibung der Sachberabeiter im Rechnungswesen steht unter dem Punkt Vorgesetze/r: Vorstand Leitung Rechnunswesen
Wie wäre es Deiner Ansicht nach in diesem Musterbeispiel?