Ffür Tod erklärt und wieder aufgetaucht Lebensversicherung?
Hallo, aufgrund einer Fernsehserie stelle ich mir grade folgende Frage: wenn jemand zb. bei einem Schiffsunglück spurlos verschwindet können ihn ja die Familienmitglieder nach bestimmter Zeit für Tod erklären. Soweit ich weiß wird in diesem Falle auch die Lebensversicherung ausgezahlt. Gehen wir mal von 500.000€ Versicherungssumme aus, was passiert wenn der Verschollene nach einer Zeit wieder auftaucht? Hat die Versicherungsfirma Anspruch auf Rückzahlung? Falls ja: was passiert wenn das Geld nicht mehr da ist (ausgegeben)?
2 Antworten
Denn laut des „Verschollenheitsgesetzes“ wird ein Vermisster erst nach zehn Jahren behördlich für tot erklärt, wenn Unklarheit über den Fall besteht. Sollte der Vermisste das 80. Lebensjahr schon erreicht haben, kann er auch schon nach fünf Jahren für tot erklärt werden. Das bedeutet, dass erst nach dieser Zeit eine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann.Warum ist die Sterbeurkunde so wichtig?
Die Sterbeurkunde eines Menschen wird dringend für die Lebensversicherung benötigt, sofern eine vom Vermissten abgeschlossen worden ist. Um diese ausgezahlt zu bekommen, müssen Angehörige nachweisen, dass der Versicherte zu Tode gekommen ist – und wie. „Die Versicherung verlangt dazu verschiedene Dokumente, darunter die Sterbeurkunde und sehr häufig auch die Bescheinigung über die Sterbeursache,“ erklärt Bianca Boss vom „Bund der Versicherten“.
Diese Dokumente sind für die Versicherung wichtig, weil sie so Betrugsfälle ausschließen will, in denen jemand seinen Tod nur vortäuscht, um die Police ausgezahlt zu bekommen.Schwere Situation für Angehörige
Im Falle einer Vermisst-Meldung können die Angehörigen also erst einmal nicht damit rechnen, dass die Lebensversicherung zahlt, sofern der Vermisste noch nicht für tot erklärt worden ist.
Doch hier kann es auch noch auf die Behörden ankommen, erklärt Bianca Boss. Wenn die Polizei ihren Fall mit der Vermutung abschließt, so kann der Vermisste auch schon vor der regulären Zeit für tot erklärt werden. Das gilt auch im Falle von Schiffs- und Flugzeugunglücken sowie für den Fall, dass die vermisste Person in „eine Lebensgefahr gekommen und seitdem verschollen ist“ (VerschG, § 7). Aber auch dafür muss erst einmal ein Jahr verstreichen.
https://www.fr.de/ratgeber/geld/passiert-lebensversicherung-wenn-jemand-vermisst-gilt-11625245.html
Leider kein Hinweis bei Wiederauftauchen des Totgeglaubten...😥
Woher ich das weiß:Recherche
Ist die Serie zufällig Family Guy?
KaySmykla
11.08.2020, 02:02
Beitragsersteller
Nein ^^