Rechts überholen auf der Autobahnabfahrtsstreifen

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Eben extra mal eine Freundin von mir angeschrieben. Sie ist Sachverständige beim TÜV und nimmt Fahrprüfungen ab.

Auf dem Verzögerungsstreifen rechts an langsamen LKWs "vorbei fahren" ist nicht überlaubt. Das wäre dann rechts überholen und ein Verstoß gegen StVO §5 (1). Ausnahme wäre dann bei Stau oder zäh fließendem Verkehr, wobei dann wie schon unten beschreiben §7 (2a) greift.

Der Fragesteller verhält sich also richtig.

Du verhälst dich richtig.

Mein Fahrlehrer (14 Jahre ist es bald her) hat mich mal angemault. Bei uns gibt es nämlich hier einen Verzögerungsstreifen der mehrere km lang ist (A81 Richtung Singen vor Ausfahrt Sindelfingen Ost). Da wird das sehr oft praktiziert. Auf der rechten Spur fahren die LKWs, die ganzen BMWs und Audis, denen es links nicht schnell genug geht, fahren dann ganz rechts rüber auf den Verzögerungsstreifen und überholen dort fleißig alles rechts, bis sie dann, kurz bevor sie eigentlich abfahren müssten, wieder links rüber wechseln. Auf dem Verzögerungsstreifen ist rechts überholen verboten, wie sonst überall auch.

Es gibt nur eine Ausnahme wo man rechts überholen darf, und das ist der Beschleunigungsstreifen, wenn man auf die Autobahn auffährt.

Der Verzögerungsstreifen ist in der Regel von der Hauptfahrbahn durch eine unterbrochene BREITE Linie getrennt. Die breite Linie sagt, daß es sich beim Verzögerungsstreifen (ebenfalls auch beim Beschleunigungsstreifen) um eine eigenständige Fahrbahn handelt. Wer also hier schneller fährt als die anderen auf der Hauptfahrbahn, überholt NICHT rechts. Er fährt vorbei. Und das ist erlaubt. Selbstverständlich muß man damit rechnen (wie anderswo auch), daß jemand von der Hauptfahrbahn ohne Blinken und ohne Gucken unachtsam mit geringerer Geschwindigkeit vor einen hintorkelt. Solche "Experten" fahren auch auf die Autobahn drauf mit 50 und dann gleich auf die linke Spur... echte Kandidaten für Mord und Selbstmord...

Max0296 
Beitragsersteller
 10.04.2015, 07:42

Danke für deine Antwort :-) Ich hatte deswegen noch mal mit meinem Fahrlehrer telefoniert, der hat mir dasselbe gesagt wie du jetzt. Wenn ich das nicht schon zu vorschnell vergeben hätte, dann hättest du jetzt von mir die Hilfreichste Antwort bekommen :-)

Wenn dieser Streifen weiterhin als Beschleunigungsstreifen (dicke Streifen) abgetrennt ist, dann darfst du dort auch rechts überholen

Dazu gibt die StVO klare Antwort, und zwar in §7a(3):

"Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden."

Also: Du verhältst Dich korrekt, nur bei Stau auf der Bahn darfst Du in der Ausfahrt (geringfügig!) schneller fahren