Lohnt sich ein Widerspruch beim Ablehnungsbescheid einer Uni?
Ich habe heute einen Ablehnungsbescheid zu einem Studiengang bekommen. Grund hierfür ist, dass meine Kenntnisse in einer bestimmten Modulrichtung nicht ausreichen. Letztes Jahr hatte ich mich genau für denselben Studiengang beworben und hatte eine Zulassung erhalten. Konnte aber aus gesundheitlichen Gründen das Studium nicht antreten. Hinsichtlich der Aufnahmeordnung hat sich bei denen auch nichts geändert, weswegen ich die Begründung nicht nachvollziehen kann. Meint ihr ich hätte bei diesem Sachverhalt eine Chance mit einem Widerspruch? Hätte ich das nämlich vorher gewusst, dass meine Kenntnisse nicht ausreichen hätte ich die ja in dem Zeitraum irgendwie nachgeholt. Aber ich wurde ja damals angenommen.
1 Antwort
Im Prinzip schon. An den Aufnahmekriterien kann man allerdings nicht wirklich rütteln, sofern diese nicht willkürlich sind, wobei die Universitäten da relativ frei sind. Man kann natürlich geltend machen, dass man alle Aufnahmekriterien erfüllt. Das heißt dann aber noch nicht zwingend, dass man im Ergebnis auch zugelassen wird. Die Universitäten müssen alle Kapazitäten ausschöpfen und unter den Bewerbern, welche die Zulassungskriterien erfüllen, ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidungen treffen.