Lohnsteuer kann mann Fahrtkosten beantragen ohne Führerschein
hllo habe eine frage ich mache gerade meine Lohnsteuer,wiso steuersparbuch 2015 nun wollte ich wissen ob mann auch fahrtkosten beantragen kann wenn mann keinen Führerschein besitzt...ich hfahre täglich mit einen Freund in die Arbeit Hin und zurück ca 12km kann mann das absetzen oder nicht bin zwar auf eine option gestossen,aber da wird nach dem kenzeichen u.s.w gefragt
3 Antworten
Man wird die Entfernungspauschale zugrunde legen, dabei ist es allerdings egal, wie Du zur Arbeit kommst. Bei den Fahrtkosten der Anlage N müßte auch ein Feld für deinen Fall sein. Falls Du außer den Fahrtkosten keine weiteren Werbungskosten hast, gib einfach 16 € Kontoführungsgebühren an. Das wird immer anerkannt und führt dazu, dass man Dir den Werbungskostenpauschbetrag von 1000 € einräumt. Dann sind die Fahrten mit abgedeckt.
Die 1000€ Werbungskostenpauschale gibt es auch ohne Angabe der Kontoführungsgebühren. Aber wenn man insgesamt die 1000€ überschreitet, sollte man die 16€ natürlich nicht vergessen.
Es gibt übrigens Personen, die zusätzlich ohne Nachweis 110€ für verschiedene Arbeitsmittel und 20€ für Telefonkosten abziehen. Das Finanzamt winkt das dann in der Regel durch.
Ja, es ist moeglich, auch wenn man keinen Fuehrerschein hat, die Kilometerpauschale anzusetzen. Ich habe gerade vor kurzem die Steuer eine Bekannten (ohne Fuehrerschein, faehrt mit Bus und Bahn zur Arbeit) gemacht und seine Kilometer angegeben, das geht bis zu einer Hoechstgrenze. Und das wurde auch ohne Probleme anerkannt vom Finanzamt.
Bei Dir allerdings sind es ja nur 12 km, das bedeutet halt, dass du damit ja nicht mal ueber die Pauschale von 1000 Euro kommst, die bekommt ja sowieso jeder angerechnet, bereits beim monatlichen Abzug. Wenn du daher nicht noch mehr abzusetzten hast (Weiterbildungskosten, Gewerkschaft usw), dann bleibt es daher bei deiner Pauschale von 1000 Euro und fertig. Es bringt dir daher nicht viel, eine Rueckerstattung ergibt sich darauf nicht.
Du kannst fragen ob dein Arbeitgeber dir deine Fahrtkosten erstattet. Das geschieht aber nicht über die Einkommensteuererklärung.
Für diese gilt folgende Rechnung:
12 km x 0,30 € x 220 Arbeitstage = 792,- € --> unter der Werbungskostenpauschale, daher keine Berücksichtigung, es sei denn du hast weitere Werbungskosten.