Entschädidgungsleistung aus Wettbewerbsverbot wo in Steuererklärung erfassen?
Hallo, ich sitze gerade über meiner Steuererklärung 2011 und habe ein Problem bei der Erfassung. Ich bekam vom 01.02.2011 bis 31.07.2011 Karenzgeld aus einem Wettbewerbsverbot. Dafür hat mir mein ehemaliger AG eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung geschickt. Darauf ist aber nur der Bruttobetrag (unter 3.) und die abgeführte Steuer(unter4.) aufgeführt. wenn ich das im Programm erfasse meckert es die fehlenden Beiträge zur RV und KV an.
Es ist doch eigentlich eine Entschädigungsleistung die uter die Füntelregel Fällt. Wie und wo erfasse ich es also richtig?
Vielen Dank DM.
2 Antworten
Bei einer Karenzentschädigung handelt es sich nicht um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sondern um sonstige Einkünfte i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG i.V. m. § 24 Nr. 1 Buchst. b EStG (BFH-Urteil v. 12.06.1996 - XI R 43/94). Solche Einkünfte sind nicht lohnsteuerpflichtig und auch nicht sozialversicherungspflichtig. Unter die sog. "Fünftel-Regelung" fallen sie (§ 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG).
Sie sind deshalb in der Einkommensteuererklärung nicht auf Anlage N, sondern auf Anlage SO (Zeile 7) zu erklären.
Verrate ich nicht. Gib dich damit zufrieden, dass ich Jura studiere.
Ouhhh..
Normalerweise müssten auf deiner Lohnsteuerbescheinigung deine RV und KV- Beiträge draufstehen. Wenn nicht, ruf bei deinem Steuerberater an und frage nach, was du zu tun hast. Die geben gerne Auskunft und wenn du Glück hast, sogar kostenlos.
N richter Profi :-) Steuerberater? Finanzwirt? Steuerfachwirt? Irgendwas in der Richtung machst du bestimmt :)