Mpu Roller fahren
Hallo liebe Leute, ich darf seit 2 Jahren nicht meinen Auto Führerschein machen zurecht, erst wenn ich eine mpu absolviert habe. So damals habe ich aber den roller Schein 50ccm gemacht und habe ein Fahrverbot von 1 Monat absitzen müssen und habe danach meinen Führerschein Klasse M wieder bekommen soweit ich weiss jetzt seit Jahren weil ich dachte hm darfst kein roller mehr fahren ist mir der Lappen verloren gegangen, so jetzt kommt es, ich habe weder einen Führerschein Einzug bekommen noch ein Fahrverbot für die Klasse M, ich habe letztes mit dem Verkehrsamt telefoniert weil ich es unbedingt wissen wollt was da Sache ist und der gute Mann meinte als ich ihm mein Vorgang geschildert habe das ich weiterhin roller fahren darf er habe selbst im PC geschaut da stehe nichts drin außer das ich den Führerschein Klasse M besitze habe ihm mehrmals gefragt und er meinte ich darf fahren auch wenn dir Polizei mich anhält und über Funk fragt ob ich einen Lappen habe, habe zu Ihm gesagt das es keine Prüfbescheinigung ist er sagte trotzdem das nix wäre. Er hat sogar gemeint das ich für 70 Euro einen neuen beantragen kann und mir einen vorläufigen für 8 Euro abholen kann. Wie gesagt ich wollte meinen Auto Führerschein machen und muss erst eine mpu machen dann darf ich aber das mit dem roller verstehe ich nicht, ist ja schön das ich wenigstens von A nach B kommen kann also kann ich roller 50er fahren, was meint ihr? Weiß wirklich nicht weiter.
2 Antworten
Der Sachbearbeiter bringt da was durcheinander, der hat offensichtlich 0 Ahnung. Für einen 50er Roller (45 km/h) brauchst du einen Führerschein Klasse AM. Und bevor Du keine MPU abgelegt hast oder die Verjährung der MPU-Anordnung abgewartet hast (10-15 Jahre) bekommst Du keinen Führerschein mehr. Was dir bleibt sind sogenannte Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge (und auch nur einspurige). Dafür musst Du im Besitz einer sog. Prüfungsbescheinigung (welche kein Führerschein ist im rechtlichen Sinn) sein. Damit darfst du z.B. Mofa (25 km/h) oder auf 25 km/h gedrosselte 50er Roller fahren. Alles andere ist Fahren ohne Fahrerlaubnis, was eine Straftat darstellt.
Das glaube ich nicht, den er meinte wenn sie es verpennt haben mir meinen Führerschein zu entziehen dann ist das den ihr Problem somit darf ich fahren, abgesehen davon ging es um einen Antrag für den Auto Führerschein und der wurde mir untersagt bis ich die mpu gemacht habe dann darf ich zur Prüfung, ich hätte sonst meinen 45 Lappen ja abgeben müssen sonst!!!! Was nicht ist er selbst hat unter meinen Namen nichts gefunden außer das ich einen Führerschein der klasse m Besitz und mehr hat er nicht gesagt.
Hallo Chack
so wie ich deine Frage verstehe hast du verdammtes Glück gehabt
aber das mit dem roller verstehe ich nicht,
ich auch nicht
aber das mit der MPU wegen dem Auto, dass sollst du machen??
wenn JA, warum bist du dann mit dem Roller geeignet am Straßenverkehr teilzunehmen aber mit dem Auto nicht?
da passt was nicht
frage doch noch einmal genauer nach, frage nach dem Paragraf warum du wegen dem Auto eine MPU machen musst, aber trotzdem noch Roller fahren darfst