Mpu Roller fahren

2 Antworten

Der Sachbearbeiter bringt da was durcheinander, der hat offensichtlich 0 Ahnung. Für einen 50er Roller (45 km/h) brauchst du einen Führerschein Klasse AM. Und bevor Du keine MPU abgelegt hast oder die Verjährung der MPU-Anordnung abgewartet hast (10-15 Jahre) bekommst Du keinen Führerschein mehr. Was dir bleibt sind sogenannte Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge (und auch nur einspurige). Dafür musst Du im Besitz einer sog. Prüfungsbescheinigung (welche kein Führerschein ist im rechtlichen Sinn) sein. Damit darfst du z.B. Mofa (25 km/h) oder auf 25 km/h gedrosselte 50er Roller fahren. Alles andere ist Fahren ohne Fahrerlaubnis, was eine Straftat darstellt.

mrChack 
Beitragsersteller
 27.05.2015, 13:41

Das glaube ich nicht,  den er meinte wenn sie es verpennt haben mir meinen Führerschein zu entziehen dann ist das den ihr Problem somit darf ich fahren, abgesehen davon ging es um einen Antrag für den Auto Führerschein und der wurde mir untersagt bis ich die mpu gemacht habe dann darf ich zur Prüfung,  ich hätte sonst meinen 45 Lappen ja abgeben müssen sonst!!!!  Was nicht ist er selbst hat unter meinen Namen nichts gefunden außer das ich einen Führerschein der klasse m Besitz und mehr hat er nicht gesagt. 

Hallo Chack

so wie ich deine Frage verstehe hast du verdammtes Glück gehabt

aber das mit dem roller verstehe ich nicht,

ich auch nicht

aber das mit der MPU wegen dem Auto, dass sollst du machen??

wenn JA, warum bist du dann mit dem Roller geeignet am Straßenverkehr teilzunehmen aber mit dem Auto nicht?

da passt was nicht

frage doch noch einmal genauer nach, frage nach dem Paragraf warum du wegen dem Auto eine MPU machen musst, aber trotzdem noch Roller fahren darfst