Lohnsteuer, Arbeitgeber hat falsch versteuert
Hallo Leute, folgendes Problem:
Im Jahr 2014 wurde ich vom Monat 08. bis zum Monat 12. auf die Steuerklasse 6 gesetzt. Ich hatte keinen anderen Job. Im Dezember habe ich etwa 980€ verdient (Mehrarbeit zur Weihnachtszeit angeboten). Alle anderen Monate hätte ich 377,99€ unversteuert ausgezahlt bekommen müssen. (Was vom Monat 08 bis 12 nicht geschah (anstatt Steuerklasse I, steuerklasse 6)
Mein Jahresgehalt lag bei ~5000€(4875,81€) also sollte ich alle Sozialabgaben vom Jahr 2014 doch zurückbezahlt bekommen wenn ich das beim Finanzamt melde. Da ich nur einen Nebenjob hatte wo ich Monatlich ~380€ verdient habe. Somit bin ich auch noch unter dem Steuerfreibetrag von ~8300€.
Ich habe mir schon ein Lohnsteuerbescheid zukommen lassen wo drauf steht das ich vom 08-12 Monat mit der 6. Steuerklasse versteuert wurde.
Es ist doch richtig das ich im gesamten Jahr keine abgaben hätte leisten müssen richtig? Das ich im Monat 12 versteuert wurde war mir klar, aber da ich unter dem Steuerfreibetrag im gesamten Jahr bin kann ich die Abgaben doch auch zurück fordern oder?
Die Lohnsteuerrechner sagen mir auch das ich keine Abgaben hätte zahlen müssen wollte aber nochmal genau nachfragen.
~624,39€ wurden mir vom Monat 8-12 abgezogen.
Liege ich mit meiner Vermutung richtig das ich mir das Geld beim Finanzamt wiederholen kann? Oder muss ich nur den 12. Monat versteuern weil ich dort über dem Monatlichen freibetrag von 450€ überschritten habe?
Ich komme aus Bremen, 23 Jahre.
3 Antworten
Mach deinen Jahresausgleich und das erledigt sich von selbst.
nein, beim Finanzamt. Guck mal, ob es bei euch eine Lohnsteuerhilfe gibt, sie helfen dir dabei. Steuerberater tun dies auch, sind aber teuer.
Dann werde ich mal zum Finanzamt fahren und mich dort weiter erkundigen.
Vielen dank - habe ich denn mit einer Rückzahlung zu rechnen?
Gruß
vielleicht brauchst du einen Termin, aber guck mal nach einer Lohnsteuerhilfe. Und guck erstmal im Internet, was du ausfüllen musst. Ja, wenn du in LSK 6 besteuert wurdest, kannst du mit einer Rückzahlung rechnen. Der Freibetrag liegt übrigens höher als € 450 pro Monat. M.E. musst du gar keine Steuern zahlen, was nicht für Sozialabgaben gilt, diese bekommst du garantiert nicht zurück.
Dankeschön :)
vielleicht brauchst du einen Termin, aber guck mal nach einer Lohnsteuerhilfe.
Warum? Eine vereinfachte Einkommensteuererklärung sollte der Fragesteller auch allein ausfüllen können.
PS: Lohnsteuerjahresausgleich duch das Finanzamt gibt es seit -zig Jahren nicht mehr.
Du schreibst hier von einem Nebenjob. Du musst aber auch Steuern aus deinem Hauptjob bezahlen und dies wird zusammenaddiert. Deshalb musst du alles angeben und dann kommt es auf dein gesamten Bruttoverdienst im Jahr an.
Die Beiträge hier im Forum sind deshalb so nicht richtig.
Ich nehme an, du meinst Steuern und nicht Sozialabgaben.
Der Grundfreibetrag lag 2014 bei 8354 €. Wenn dein Bruttoarbeitslohn niedriger als diser Betrag war, wovon deinen Angaben zufolge auszugehen ist, hattest du kein steuerpflichtiges Einkommen. Um die gezahlten Steuern erstattet zu bekommen, reicht die Abgabe einer vereinfachten Einkommensteuererklärung, die du dir entweder herunterladen kannst oder die du dir bei deinem Finanzamt besorgst . Die Ausgaben für eine Beratung kannst du dir sparen, da du nur Name, Adresse, Bankverbidnung sowie die Daten aus deiner Lohnsteuerbescheinigung eintragen musst.
Sozialabgaben gibt es nicht erstattet (wozu auch - Du warst ja in dem Zeitraum sozial abgesichert!!)
https://www.gutefrage.net/frage/bekomme-ich-steuern-und-sozialabgaben-erstattet
Kann ich den Jahresausgleich bei meinem Arbeitgeber beantragen? Ich habe leider keine Erfahrungen damit.