Lohnsteuer, Arbeitgeber hat falsch versteuert

3 Antworten

Mach deinen Jahresausgleich und das erledigt sich von selbst.

tscharba 
Beitragsersteller
 10.03.2015, 10:06

Kann ich den Jahresausgleich bei meinem Arbeitgeber beantragen? Ich habe leider keine Erfahrungen damit.

Eminara  10.03.2015, 10:07
@tscharba

nein, beim Finanzamt. Guck mal, ob es bei euch  eine Lohnsteuerhilfe gibt, sie helfen dir  dabei. Steuerberater tun dies auch, sind aber teuer.

tscharba 
Beitragsersteller
 10.03.2015, 10:11
@Eminara

Dann werde ich mal zum Finanzamt fahren und mich dort weiter erkundigen. 

Vielen dank - habe ich denn mit einer Rückzahlung zu rechnen?

Gruß

Eminara  10.03.2015, 10:14
@tscharba

vielleicht brauchst du einen Termin, aber guck mal nach einer Lohnsteuerhilfe. Und guck erstmal im Internet, was du ausfüllen musst. Ja, wenn du in LSK 6 besteuert wurdest, kannst du mit einer Rückzahlung rechnen. Der Freibetrag liegt übrigens höher als € 450 pro Monat. M.E. musst du gar keine Steuern zahlen, was nicht für Sozialabgaben gilt, diese bekommst du garantiert nicht zurück.

tscharba 
Beitragsersteller
 10.03.2015, 10:16
@Eminara

Dankeschön :)

PatrickLassan  10.03.2015, 12:05
@tscharba
vielleicht brauchst du einen Termin, aber guck mal nach einer Lohnsteuerhilfe.

Warum? Eine vereinfachte Einkommensteuererklärung sollte der Fragesteller auch allein ausfüllen können.

PS: Lohnsteuerjahresausgleich duch das Finanzamt gibt es seit -zig Jahren nicht mehr.

lachs4709  22.06.2016, 07:33
@tscharba

Du schreibst hier von einem Nebenjob. Du musst aber auch Steuern aus deinem Hauptjob bezahlen und dies wird zusammenaddiert. Deshalb musst du alles angeben und dann kommt es auf dein gesamten Bruttoverdienst im Jahr an.

Die Beiträge hier im Forum sind deshalb so nicht richtig.

Ich nehme an, du meinst Steuern und nicht Sozialabgaben.

Der Grundfreibetrag lag 2014 bei 8354 €. Wenn dein Bruttoarbeitslohn  niedriger als diser Betrag war, wovon deinen Angaben zufolge auszugehen ist, hattest du kein steuerpflichtiges Einkommen. Um die gezahlten Steuern erstattet zu bekommen, reicht die Abgabe einer vereinfachten Einkommensteuererklärung, die du dir entweder herunterladen kannst oder die du dir bei deinem Finanzamt besorgst . Die Ausgaben für eine Beratung kannst du dir sparen, da du nur Name, Adresse, Bankverbidnung sowie die Daten aus deiner Lohnsteuerbescheinigung eintragen musst.