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Schreiben vom Anwalt - (Recht, Geld, Betrug)

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast meiner Meinung nach zwei Möglichkeiten:

1.) Garnicht reagieren

2.) Einschreiben mit Rückschein an den Anwalt

Wenn Du Dich für 2.) entscheidest, warum nicht das volle Programm? Kostet auch nicht mehr, d.h. ich würde dem Anwalt als Erstes schreiben, daß ich davon ausgehe, daß er Zustellungsberechtigt ist. Dann, daß ich der Meinung bin, daß überhaupt kein Vertrag zustande gekommen ist (das ist der Zweizeiler). Dann würde ich hilfsweise den Vertrag wegen §123 BGB (arglistige Täuschung) bzw. $119 BGB (Irrtum) anfechten. Als letztes würde ich hilfsweise den Vertrag widerufen.

egal für was du dich entscheidest- sollte irgendwas weiter zu dir "Flattern" immer stets Einspruch erheben (Mahnbescheid ect) Denn sollte es erst vor Gericht gehen- stehen die guten in der Beweispflicht- und dazu werden sie es kaum kommen lassen - warum dürfte wohl offensichtlich sein ;-)

Fr0zenEye 
Beitragsersteller
 26.07.2012, 10:49

danke :) Dein Tipp ist sehr hilfreich

KittyCat2909  26.07.2012, 10:50
@Fr0zenEye

immer sehr gern :-)

KittyCat2909  27.07.2012, 17:42
@KittyCat2909

danke für das Sternchen! :-)

KittyCat2909  26.07.2012, 10:45

auch ein dezenter Hinweis darauf, dass du keine Bedenken dies bis zu einer Gerichtsverhandlung kommen zu lassen, falls sie ihre "Forderung" einklagen wollten, könnte sie davon abhalten dich weiterhin zu belästigen und die Aussichtslosigkeit ihres betrügerischen Vorgehens einstellen.

Hallo!

Bist du aus Österreich oder aus Deutschland? Bei uns in Österreich würde ich dir raten, geh unbedingt zur Arbeiterkammer, die können dir am besten weiterhelfen. Ich weiss nicht ob es in Deutschland auch eine Arbeiterkammer gibt oder wie die dort heißt, auf jeden Fall wende dich an den Konsumentenschutz. Evtl. kannst du das Schreiben ignorieren, aber das würde ich unbedingt mit dem Konsumentenschutz abklären.

Ich war auch schon mal in so einer Situation und die konnten mir gut weiterhelfen. Meistens sind solche Firmen bei denen eh schon bekannt.

Alles Gute :).

Fr0zenEye 
Beitragsersteller
 26.07.2012, 10:33

Ich komm aus Deutschland, aber danke für den Tipp

Lass dich bei der Verbraucherzentrale dazu beraten - die kennen sich damit aus. Zahle auf jedenfall nichts - forder höchstens den nachweis über den Vertragsabschluss an.

Fr0zenEye 
Beitragsersteller
 26.07.2012, 10:39

danke, ich werde, wenn ich es schaffe, heute da noch hingehen

Auf jeden Fall NICHT ZAHLEN!!!

Fr0zenEye 
Beitragsersteller
 26.07.2012, 10:33

hatte ich auch nicht vor^^