Lohnpfändung bei 2. Job?

5 Antworten

Sobald du den Job wegen der Steuer bekannt geben musst, werden bei Einkünfte herangezogen.

Es wird sicher vereinbart worden sein alle Veränderungen bekannt geben zu müssen.

Das musst du mit deinen Gläubigern regeln, eine Freigrenze hast du bei einem zweiten Job auch.

Nein, grundsätzlich gilt für den zweiten Job die Pfändungsfreigrenze nochmal. Wenn es also beispielsweise nur 450 Euro sind, dann sind diese komplett unpfändbar. Der Gläubiger kann jedoch einen Antrag stellen, damit die beiden Einkommen zusammengerechnet werden und der pfändbare Betrag aus dem Gesamteinkommen berechnet wird. Diesen Betrag kannst du aus der Tabelle ablesen.

Wenn ja wäre meine Pfändung ja schneller durch.

Wenn es dir darum geht, kannst du auch jederzeit freiwillig Zahlungen leisten.

Hallo LolaLita92,
dein Ansatz ist korrekt. Dein Lohn liegt derweil über dem nicht Pfändbaren Bereich von 1.139,99 Euro. Somit kannst du einen kleinen 2. Job annehmen der dir komplett abgezogen wird & somit als Pfändungsmasse bzw. dem Schulden Abbau dient.

Alles gute & ich hoffe ich konnte dir helfen!

Grüße,
DeinBanker