Listenhundsteuer Wesenstest bestanden trotzdem Kampfhundesteuer ist das erlaubt?
Hallo an die „Listenhundebesitzer“
wie ist es bei euch, wenn der Hund den Wesenstest mit Bravour bestanden hat, zahlt ihr trotzdem die „Kampfhundesteuer“? Ich verstehe das Prinzip nicht. Wenn der Wesenstest bestanden wurde, hat man doch bewiesen, dass es kein gefährlicher Hund ist!? Warum dann nicht die normale Hundesteuer?
habe oft gelesen, dass man dann die normale Steuer zahlt. Aber bei mir in der Gemeinde (komme aus BW) wohl nicht so.
ist das erlaubt ? Ich überlege rechtlich vorzugehen.
liebe Grüße
6 Antworten
Ja, das ist erlaubt. Der Wesenstest sagt doch nur, dass er "ungefährlich" ist. Einen Hund, der durch den Wesenstest fällt, darf man nicht bzw. nur unter Auflagen behalten.
Warum? Die Eigenschaft des Kampfhundes basiert doch nicht auf dem Verhalten des Hundes, oder sehe ich das falsch?
Hallo,
Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer - da kann JEDE Gemeinde machen, was sie möchte.
Entsprechend kann dir hier NIEMAND eine richtige Auskunft geben und was woanders wie gemacht wird, ist für dich völlig irrelevant.
Lies doch einfach die Satzung zur Hundesteuer in DEINER Gemeinde. Da wird genau stehen, wie die Steuer mit den Listenhunden (denn Kampfhunde gibt es überhaupt nicht) geregelt ist.
Und nur, wenn dort etwas anderes steht als es bei dir Anwendung findet, wirst du mit einem Widerspruch überhaupt Erfolg haben können.
Deine Überlegung rechtlich vorzugehen solltest du dir in meinen Augen sparen, denn damit wirfst du nur Unsummen mehr zum Fenster raus, als du durch die normale Hundesteuer einsparen würdest.
Zudem wäre die entsprechende Beschwerde in meinen Augen nicht sinnig begründet.
Ein Kampfhund bleibt ein Kampfhund, auch wenn er den Wesenstest mit Bravour besteht, genauso wie ein Tisch ein Tisch bleibt, auch wenn man sich draufsetzt und der einen aushält.
Der Kampfhund definiert sich, soweit ich weiß über die Rasse bzw. Rassen, die ein gewisses Aggressionspotential besitzen oder entsprechend angelegt sind.
Wenn sie diesen Wesenstest bestehen ist das per se Voraussetzung, dass du diesen Hund überhaupt behalten darfst bzw. Zeichen dass er keine wesentliche Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.
Seinen Status als Kampfhund verliert er damit nicht und damit zahlst du auch entsprechend Steuer.
Danke für die antwort. Weist du vielleicht auch, ob es erlaubt ist, mehr als das 10 fache der Steuer zu verlangen? Klar, jede Gemeinde darf selber entscheiden. Aber habe auch oft gelesen, dass es das 10fache nicht übersteigen darf. Danke.
Dazu gibt es Einzelurteile.
Soweit ich gelesen habe waren einzelne Gerichte der Meinung, dass die Steuer 900-1000 Euro nicht übertsteigen darf. Wenn man von einem normalen Satz von 75 Eurp ausgeht wäre das mehr als das 10 fache und würde so getragen werden
das wird keinen Erfolg haben. Deine Gemeinde legt den Betrag der Steuer fest und wenn du so einen Hund hast, dann zahlst du auch mehr. Z. B in NRW Ruhrgebiet kostet so ein Hund 500-700 Steuer im Münsterland NRW 89. Also wer sowas besitzen muss, zahlt halt auch Vergnügungssteuer
Der positive Wesenstest befreit in NRW nur von der Maulkorbpflicht, die Steuern bleiben gleich.
Danke für deine Antwort. Ist ja eine schweinerei echt.