Muss ich meinn Hund auch ummelden?

6 Antworten

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der hund kann von amts wegen abgemeldet werden, anmelden muss man ihn, am neuen ort, selbst, auf der örtlichen gemeindeverwaltung.

In den meisten Fällen geht das nicht automatisch. Kann aber sein dass das Steueramt euern Wegzug mitbekommt und dann den Hund von Amts wegen abmeldet. Dann wird deine neue Gemeinde davon unterrichtet das du nun dort wohnst und die schicken dir dann schön eine "Aufforderung zur Steueranmeldung" mit Frist und Androhung eines Ordnungsgeldes. Also geh einfach selber hin und melde ihn an und sag dass er im Moment noch auf Gemeinde x läuft, nicht das du hinterher doppelt zahlst!

du musst ihn schon ummelden...

Der Hund muss angemeldet werden.

Hundemeldeämter gibt es glücklicherweise noch nicht.

Auf zur Gemeinde; fragen kostet nix.

Aber nicht fragen und sich in falscher Sicherheit wiegen kann teuer werden.