Liegt ein Haftbefehl gegen mich vor? Darf ich mit dem Flugzeug verreisen?
Hallo,
ich habe eine brennende Frage. Vor einigen Jahren wohnte ich mit einem Mann zusammen, der mich nach der Trennung in finanzielle Schwierigkeiten gebacht hatte. Irgendwann wollte ich umziehen und mir wurde die Wohnung nach Schufa abfrage abgelehnt, da ein Haftbefehl gegen mich vorgelegen haben soll.
Ich habe diesen Haftbefehl nie gesehen, wobei ich nichtmal sagen kann, dass der Mann ihn nicht einfach hat verschwinden lassen ohne, dass ich es zu Gesicht bekomme.
Nun bin ich seit einiger Zeit kräftig die Schulden am abbezahlen.
Vor einiger Zeit stand die Gerichtsvollzieherin wegen einer Sache mit einem neuen Haftbefehl gegen mich vor der Türe. Die Schuld wurde dann von mir beglichen und der neue Haftbefehl hatte sich damit erledigt.
Ich bin seit jahren an meiner jetzigen Anschrift gemeldet und bislang kam auch nichts weiter. Wie bekomme ich denn jetzt heraus ob gegen mich noch ein alter Haftbefehl offen ist? Da ich bis heute nicht weiss, was der Mann alles meinem Namen angerichtet hat, habe ich auch keine Anlaufstellen um zu prüfen was noch bezahlt werden muss.
Die Frage ist auch, ob ich dennoch einen Urlaub bspw. in Spanien antreten könnte. Flughafenkontrolle etc.
Wenn ein Haftbefehl vorliegen sollte, dann lediglich wegen Schulden.
Kann mir jemand sagen, wo ich etwas heraus bekommen kann und ob ich mit dem Flieger verreisen darf?
Dank...
17 Antworten
Wenn wirklich ein Haftbefehl gegen Dich vorliegen würde, hätten Dich die Bullen bestimmt schon eingefangen. Es sei denn, Du bist auf der Flucht und hast andere Identitäten angenommen. Wende Dich abn die Verbraucherschutzzentrale oder schreibe Deine Frage auch mal bei www.123recht.net ins Forum. Da kann Dir bei solchen Fragen besser geholfen werden, da dort viele Experten unterwegs sind :)
Durch die vielen Antworten hier bin ich nun doh sehr verwirrt. Wo kann ich denn jetzt genau heraus bekommen was bzw. ob etwas gegen mich vorliegt. Eine Schufa auskunft habe ich heute bereits beantragt. Wie gesagt wenn etwas vorliegt, dann nur wegen einer finanziellen Sache, die ich dann selbstverständlich aus der Welt schaffen will. Kann ich nun am Flughafen einchecken oder werde ich dort abgeführt und kann nicht verreisen? Glaube etwas peinlicheres gibt es nicht...
Der Kommentar klingt vernünftig, warum nicht als Antwort gepostet?
Um den Fall abzuschließen: Man kann tatsächlich am Flughafen wegen eines Haftbefehls (auch "nur" zivilrechtlich) festgenommen werden. Der Haftbefehl wird erst dann aufgehoben, wenn der Betrag sofort bzahlt wird. Ansonsten kommt man in Erzwingungshaft.
Hallo lunapi Mir geht es im Moment ähnlich so wie dir,nur hat mich mein EX Mann in die Sache gedrückt,ich weiß auch noch nicht einmal was da auf mich noch alles zukommt.Ich hatte im Mai besuch vom GV für eine Sache die 11!!!! Jahre zurückliegt. Nun ich muß beruflich ins Ausland,mal abgesehen das ich Flugangst habe,kommt nun auch diese Angst dazu werde ich am Flughafen alles überstehen oder werde ich vor Ort festgenommen?Auch bei mir ist es so ich habe egal wo ich wohnte mich immer angemeldet und es kam so weiter nichts,wie hast du alles gemeistert,wann kommt die Polizei und und und ich hoffe ihr könntmir helfen
Also wen ein Hapftbefehl vorliegt wegen Schulden, kanst du eigendlich nicht verreisen !!!aber denke das in deinem Fall keiner Vorliegt den wen du da schon längere Zeit gemeldet bist hätte sich jemand bei dir gemeldet ansonsten einfach beim Amtsgericht nachfragen !!Aber der Hapftbefehl ist ja in normalfall nur dafür um eine Eidenstaatlich versicherrung abzulegen um dieses zu erzwingen !!!!wie ich hatte das ähnlich problem mall!!!hatte eine einladung zur ablegung der EV und da war in diesen Schrieb so ein Dicker Stempel Haftbefehl !!!!Also konte trozdem paar wochen von Hannover nach Zürich Fliegen !!!naja war ja auch zu diesen Termin erschienen!!
Also einfach fragen aber wen du alles Bezahlt hast und keine Weitere Post bekommen hast !!!und da schon längere Zeit verreist bist denke ich mall das nichts vorliegen wird!!!!!aber 100% sagen kan das nur das zuständige Amtsgericht
Du kannst jederzeit bei der Schufa eine Auskunft über dich einholen. Wende dich dazu direkt an die Schufa, welche dir gerne weiterhelfen wird.
Ich gehe davon aus, dass du niemals einen Haftbefehl hattest, sondern einfach nur Schulden, die dieser Mann eventuell auf deinen Namen gemacht hat. Die Forderungen wurden durch Inkassobüros im Mahnverfahren eingetrieben. Das bedeutet, dass ggf. über ein Zivilgericht das Geld auch mit Gerichtsvollzieher von dir eingetrieben werden kann. Erstatte auf jeden Fall Anzeige bei der Polizei, wenn tatsächlich dieser Mann auf deine Rechnung Sachen bestellt hat. Es handelt sich hier um ein Betrugsdelikt. Die Forderungen, die du bisher bezahlt hast, kannst du ebenfalls über den Zivilklageweg zurückfordern, was jedoch langwierig und kostspielig sein kann.
Einen Haftbefehl hattest du bestimmt nich, weil es zuvor zu einem rechtskräfigten Urteil wegen einer Straftag oder Ordnungswidrigkeit kommen muss. Der Haftbefehl wird auch nur ausgestellt, wenn du die geforderte Geldstrafe nicht beglichen hast. Verreisen am Flughafen könnte ganz eventuell bei Haftbefehlen zum Problem werden. Nich aber mit dem Auto. MfG
vernünftige Antwort; es handelt sich um einen zivilrechtlichen Haftbefehl bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, das hat nichts mit Strafrecht zu tun.
du kannst bei der Schufa eine Selbstauskunft über dich einholen. http://selbstauskunft-zentrale.de/?ad=google&keyword=schufa&gclid=CJvFgLn2m6MCFdUx3wodAlQUrQ
... oder lieber gleich einen Online-Zugang beantragen! Das ist zwar nicht kostenlos, aber die einmalige Gebühr von einmalig (!) 18,50 Euro verschafft einem die Chance, jederzeit (!) bis in alle Ewigkeit online nachzuschauen, was über einen selbst bei der Schufa eingetragen ist. Nötigenfalls kann man dann sofort reagieren, eine schriftliche Selbstauskunft dauert meist länger und ist nur ein Mal pro Jahr kostenlos.
Haftbefehl ist nicht gleich Haftbefehl
es kann sich nach dem Text der Fragestellerin nur um einen zivilrechtlichen Haftbefehl handeln; davon hat die Polizei keine Kenntnis; der steht nur im Schuldnerverzeichnis beim örtlichen Vollstreckungsgericht; eine Nachfrage beim dortigen Schuldnerverzeichnis bringt Klarheit; das ganze hat mit Grenzübertritt, Fahndung, Ausschreibung etc. nicht das geringste zu tun. Es geht "nur" um die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Ist diese abgegeben, ist der Haftbefehl vom Tisch. Punkt und Aus, mehr nicht, alle anderen Antworten stochern nur ím nebel rum.