Lieferschein unterschrieben, Zahlungspflichtig?
Hallo, ich habe einen Handwerksbetrieb mit dem Neupflastern meiner Terrasse beauftragt, und hatte für die Lieferung der neuen Platten vom Baustoffhändler den Lieferschein unterschrieben. Die Rechnung an den Handwerker habe ich bezahlt, sie enthielt auch die Platten.
Nun verlangt der Baustoffhändler nach 1,5 Jahren von mir die Bezahlung der Platten, da der Handwerker nie bezahlt hat.
Bin ich gegenüber dem Baustoffhändler zahlungspflichtig ?
1 Antwort
Nein. Da der Handwerker die Platten bestellt hat und auch die Rechnung erhalten hat, ist er zahlungspflichtig. Mit der Unterschrift auf dem Lieferschein hast du lediglich bestätigt, dass du die Platten im Auftrag des Handwerkers entgegen genommen hast.
Du solltest aber mal bei dem Handwerker nachfragen, warum er die Rechnung nicht bezahlt hat. Sollte er sich weigern, das nachzuholen, dann sieht es so aus, als wollte er sich einen Vermögensvorteil verschaffen, da er ja das Geld für die Platten von dir bekommen hat. Sag ihm ruhig, dass du das zur Anzeige bringen müßtest, weil vielleicht den Straftatbestand des Betrugs erfüllt sein könnte.