Es ist ein vermittlervertrag zwischen mir und Yourfinance gekommen. Was passiert nun?
Es ist ein vermittlervertrag zwischen mir und Yourfinance gekommen. Ich habe es unterschrieben. Nachdem ich aber im Internet über diese Betrüger Yourfinance AG recherchiert habe, ist mir direkt aufgefallen das ich einen Fehler gemacht habe. Am gleichen Tag als ich die Unterschrift geleistet hatte, habe ich den Vermittlervertrag widerrufen. Ich sollte 279 Euro vorkasse bezahlen, welches ich aber nicht gezahlt hatte. Dann kam ein Mahnschreiben von denen, wo es heißt ich solle die Zahlung/Forderung nachkommen jetzt sind es 284 Euro. (+ 5 Euro Nachnamegebühr) auch dieses habe ich nicht bezahlt. Gestern Nachmittag kam dann wieder eine Mail von denen Bezüglich inkassoabteilung/Forderungsmanagement, wo es heißt: Letzte Chance handeln sie jetzt! am 30.06.2018 haben Sie die yourFinance AG (persönlich unterschrieben) mit folgender Dienstleistung beauftragt: - Vermittlung einer Finanzsanierung, gemäß den Bedingungen des von Ihnen persönlich unterschriebenen Vermittlervertrages. Auf unser letztes Angebot haben Sie bislang nicht reagiert. Wir fordern Sie nun letztmalig auf, den Betrag zu bezahlen. Die jeweils beauftragte Dienstleistung kann bei weiterem Zahlungsverzug unter Umständen nicht vollendet werden.... jetzt weiß ich nicht was ich unternehmen soll ich bitte um Rat
8 Antworten
Ich vermute mal, dass der geforderte Betrag in der Darstellung dieses Unternehmens keine Vorkasse auf die eigentlichen Leistungen ist, sondern eher eine Art Bearbeitungsgebühr.
Durch deine Unterschrift hast du Vorgänge ausgelöst, die es zumindest nicht unstatthaft machen, eine solche Gebühr einzufordern (ich rede jetzt nicht darüber, ob die Höhe gerechtfertigt ist). Wenn meine Kunden mir ein Angebot unterschreiben, fange ich auch an zu arbeiten und habe demzufolge auch sofort Kosten.
Deine sofortige Kündigung hat keine rückwirkende Bedeutung, das heißt, sie hebt nicht den Sachverhalt auf, dass du unterschrieben und damit unmittelbar einen gewissen Aufwand ausgelöst hast. Das wäre übrigens auch bei jedem seriösen Unternehmen so.
Die Frage, die übrigens nicht beantwortet ist in deiner Beschreibung: Hat man denn die Kündigung an sich bestätigt?
Ich denke mal, du solltest vor allem klären, ob man dort die Kündigung als solches akzeptiert. Die 284 Euro kannst du als Lehrgeld abbuchen; selbst mit Hilfe eines Anwalts wirst du die kaum loswerden. Sei froh, wenn du noch so billig aus dem Schlamassel rauskommst.
Da du dich ja inzwischen offenbar im Internet schlau gemacht hast, wirst du sicher wissen, was andere Geschädigte unternommen haben. Unabhängig davon wäre es ratsam, a) alle Dokumente sorgfältig und geordnet zu sammeln - Telefonanrufversuche als Protokollnotiz - und b) einen Anwalt einzuschalten.
Hast du denn wenigstens deinen Widerruf dokumentiert?
Bin auch mit dem Anwalt gerade dran, meldet euch, was dabei raus kommt. Fechten den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an.
Würde bestimmt viele betroffene interessieren. :)
Wann hast du den "Vermittlervertrag" widerrufen? Die warten normalerweise mit der Bestätigung, bis die Widerrufsfrist abgelaufen ist.
Sitzt die Firma überhaupt in der EU? Nur da gilt das Widerrufsrecht
Du kannst es natürlich einfach darauf ankommen lassen- Sollen sie dich doch verklagen. Die Richter kennen diese Betrugsmasche. Es wird sich kaum ein Richter finden, der dich zur Zahlung verurteilt.
Den Vermittlervertrag bekam ich am 30.06.2018, welches ich dann auch unterschrieben habe. Paar Stunden später am gleichen Tag habe ich diesen Vermittlervertrag widerrufen.
Die Firma hat angeblich ihren Sitz in der Schweiz.
Die Schweiz gehört bekanntlich NICHT zur EU. Genau deswegen sitzt diese Firma dort.
Was soll ich am besten machen?
Die Schreiben der Firma einfach ignorieren. Erst wenn du einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommst, musst du innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Dann käme es zu einer Verhandlung.
Aber genau das wollen die Betrüger ja nicht, dass du ein Urteil bekommst. Dann flöge ja das gesamte "Geschäftsmodell" als Betrug auf.
okey, hoffe auf, dass das ganze Stress frei ausgeht ..
Hab jetzt keine Lust, nach den Widerrufsbedingungen zu tauchen. Schätze aber mal, das wird nichts.
Und: Du hast einen Vertrag zur Vermittlung einer Finanzsanierung unterschrieben. Vermutlich wollen Sie hier ein wenig Haarspalterei betreiben. Denn bei einem Vermittlungsvertrag eines Kredites (und das wird es wohl gewesen sein), wird die Vermittlungsgebühr erst fällig, wenn der Kredit auch gewährt wird. Sie werden versuchen zu argumentieren, dass es eine Finanzsanierung war, die sie vermitteln wollten.
Ansonsten vergiss Du mal, dass andere betrogen wurden. Das ist kein Argument. Und ich denke, dass Du auch nicht in der Richtung beweisen kannst, wie Du schreibst. Also halte da den Ball flach. Auch mit Äußerungen gegenüber der Firma. Kann ins Auge gehen.
Das mit der Fianzsanierung stimmt. Das andere betrogen wurden soll kein Argument sein, es soll nur ein weiterer Punkt sein, welches anderen Leuten die Augen öffnen soll bevor sie was unterschreiben. Und wenn man mehr recherchieren würde, weiß man mehr über die Yourfinance AG. Eben durch die Erfahrungsberichte.
Das mit der Fianzsanierung stimmt.
Schlecht für dich
Wenn Du nicht bezahlst, wird wohl ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen. Wenn Du dann immer noch nicht zahlen willst, dann musst Du dem widersprechen. Gründe musst Du da nicht angeben.
Wenn die Yourfinance AG dann der Meinung ist, dass sie genug in der Hand hat, um einen Prozess anzustrengen, dann geht es vor Gericht. Und dann kommt es wohl darauf an, ob der Richter die Finanzsanierung als Kreditvermittlung ansieht.
Ansonsten käme es aber auch noch drauf an, was denn der Vertrag wirklich beinhaltete. Darüber hast Du uns ja bisher im Unklaren gelassen.
Aber es ist doch völlig egal, wenn man binnen 14 Tage widerruft dann gilt der Vertrag von Anfang an für nichtig.
Ja, ist es ...
... wenn der Widerruf beweisbar ist.
...wenn er anerkannt wird.
... wenn er überhaupt rechts war.
Es gibt eben Verträge im Internet, die kann man nicht widerrufen. Deshalb ist es wichtig, was es für ein Vertrag war.
Ja das war ein Vermittlervertrag für Finanzsanierung. Naja ich lass es jetzt einfach darauf zu kommen
Das Widerrufsrecht gilt nur innerhalb der EU. Genau deswegen sitzt diese "Firma" ja in der Schweiz.
Aber laut @askmember hatten die das in den AGB. Auf ihrer Internetseite haben sie allerdings keine ABG stehen. Wahrscheinlich aus gutem Grund.
Genau, stand im Vertragsgegenstand mit drin.
Genau das steht im Vertrag - 3. Es wird keine Vorkasse erhoben. Die yourFinance zahlt alle Gebühren während der Bearbeitung. Die Vergütung wird in Euro bezahlt. Die Übergabe/Bezahlung kann im Büro in Zürich, per Einschreiben/Nachnahme durch den Postboten oder nach erfolgter Banküberweisung erfolgen. Bankdaten werden auf Anfrage übermittelt. Bei Nichterfüllung des unter Pkt. 1 genannten Auftrages gilt eine Rückvergütung der unter Pkt. 2 vereinbarten Vermittlungsgebühr als hiermit vertraglich vereinbart. (Geld zurück Garantie)
man erreicht dort keinen, weder per E-Mail noch per Telefonnummer. Es gibt keinen Ansprechpartner. Die Kündigung würde nicht bestätigt dennoch habe ich es des Öfteren auf meinen Widerruf vom 30.06.2018 aufmerksam gemacht - jedoch ohne Erfolg auf Hoffnung von einer Antwort.