Kann Handwerker nicht beauftragte Leistungen in Rechnung stellen?
Hallo zusammen. Ich habe mir ein Haus von einem Architekten gekauft zum Festpreis und es wird gerade gebaut. Alle Sonderwünsche sollte ich mit den Handwerkern direkt vereinbaren. Also bin ich zum Elektriker und habe mit ihm eine erste Planung vorgenommen. Da mir der Betrag dabei zu hoch war, haben wir in einer zweiten Planung einige Sachen wie Steckdosen oder Netzwek und TV-Verkabelung gestrichen. Die Netzwerk und SAT-TV-Verkabelung kann ich auch selber machen. Nun habe ich allerdings auf der Baustelle festgestellt, dass die Handwerker die stornierten Steckdosen doch verkabelt und einsetzt (Löcher in der Wand sind da und Verkabelung teilweise erfolgt). Ich habe aber schon einen Auftrag mit Preis unterschrieben der diese Leistungen nicht beinhaltet.
Kann der Handwerker mir nun diese nicht beauftragten Leistungen in Rechnung stellen? Kann er mir nun die nicht beauftragten Steckdosen und Netzwerkverkabelungen etc. wieder einfach so entfernen? Falls ja: Wer kommt für das entfernen der Löscher in den Wänden auf?
Vielen Dank im Voraus
4 Antworten
Nein kann er nicht das ist dann vermitlich kostwnlos oder es wird wieder für dicj kostenlos raus gemacht
Warum haben sie das denn nicht imRohbau am weekend selbst gemacht ?
Reden sie erst mitv dem E-Installationsbetrieb über diese Mißanweisungen an die Mitarbeiter , dann hier .
Grundsätzlich brauch man für eine nicht beauftragte Leistung auch nichts bezahlen. Das ist ja soweit auch logisch.
Es kommt aber oft vor, dass nach Vertragschluß einem einfällt.... Oh.... ich hab ja doch keine Zeit, oder mein Freund kann das doch nicht.... Dann gibt erteilt man den Auftrag vielleicht mündlich und der Handwerker führt das prompt aus im Vertrauen darauf, dass der Auftraggeber sich später an seine Auftragserteilung noch erinnern kann.
Ich will nicht sagen, dass es hier so war, sondern nur erklären wie es manchmal zugeht.
Wenn der Auftraggeber sich hinterher an nichts erinnern kann und der Handwerker keinen Zeugen dabei hatte, dann kommt der Auftraggeber um die Zahlung herum und der Handwerker bleibt auf seiner Leistung sitzen. Hinterhältig, aber so ist es.
Ist es aber wie bei Dir und der Elektriker hat einfach vergessen was im Vertrag steht, dann brauchst du nichts zu bezahlen und er muss für den Rückbau und den evtl. entstandenen Sachschaden aufkommen.
Ich bin seit 25 Jahren Bauleiter und empfehle folgendes. Bezahle das Material und der Elektriker übernimmt die Arbeitszeit. Damit gibt es auch die 5 jährige Gewährleistung.
Wenn er dir mitten in der Wand ungefragt ein Loch macht, würdest du es doch auch nicht bezahlen. Nur das was im Auftrag/Ausschreibung steht darf auch gemacht werden. Kannst ihm einen günstigen Euro für die Arbeiten anbieten oder darauf bestehen die arbeiten rückgängig zu machen. Zahlen musst du es jedenfalls nicht nach seinen Bedingungen.