Darf ein Handwerker ohne Leistung erbracht zu haben eine Rechnung stellen?
Hallo,
in unsrem Haus ist der Wasserboiler kaputt und vor etwa 2 wochen wurde ein Handwerker beauftragt den zu reparieren.. Jetzt ist es so das er vor 2 wochen auch kommen wollte aber dann hieß es er muss ein Bauteil bestellen..
Bezahlt haben wir noch nix und es wurde auch keine Rechnung oder sowas gestellt, er war nicht mal im Haus um sich das anzusehen.
Telefonisch isser nie erreichbar, hab ihm schon auf seinen Anrufbeantworter gesprochen aber nix..
Darf man jetzt einfach so nen neuen Handwerker bestellen oder kann dieser Handwerker jetzt im nachhinein kommen und ne Rechnung für das bestellte Teil verlangen?!
4 Antworten
keine Leistung, keine Bezahlung ! so einfach ist das ! ein neuen Handwerker bestellen !
Setze ihm schriftlich eine Nachfrist: Bitte kommen sie innerhalb der nächsten 3 Tage, ansonsten sehe ich mich gezwungen den Auftrag zu stornieren.
Da der Handwerker nie vor Ort war, darf er auch keine Rechnung stellen.
Auch nicht, wenn der Auftrag zum Besorgen des Ersatzteils erteilt wurde? Müsste dann nicht wenigstens das Teil bezahlt werden?
Nicht einfach ohne Info nen anderen nehmen. Nachher sagt er, er hat doch.. und dann habt Ihr doppelte Kosten.
Anrufen, fragen,w as jetzt endlich ist und Dampf machen.
Am besten das Ganze dann noch schriftlich.
Ich hab hier nach Büro-Umzug ähnliches mit 3 verschiedenen Fiormen- es ist echt unglaublich. Kommen nicht in die Pötte und werden dann noch pampig, wenn man nachhakt.
Der ist Telefonisch nie erreichbar und ruft auch net zurück.
Sicher das das rechtlich in Ordnung ist wenn man das schriftlich mit ner Frist macht?! Die Teile sind unter Umständen ziemlich teuer^^