Liebhaberei, zwingend Steuererklärung nötig?

4 Antworten

Liebhaberei(Hobby) ist, wenn du keine gewinnerzielungsabsicht hast und keine gewinne errzielst. Die aufwendungen bzw. Ausgaben müssen dann mindestens so hoch sein wie die Erlöse bzw. Einnahmen..

In dem fall der Liebhaberei bedarf es keiner Gewerbeanmeldung und keiner Steuererklärung.

Wenn du ab zu und aufträge annimmst, müßtes du die Erlöse (einnahmen) so ansetzen, dass die gerade deine aufwendungen (ausgaben) decken, dann wäre es wie gesagt Liebhaberei.

Hast du allerdings eine gewinnerzielungsabsicht, musst du ein Gewerbe anmelden und dich beim Finnazamt anmelden.

Wenn du beim Finanzamt zur Kleinunternehmerregelung optierts, fallen die laufenden Umsatzsteuererklärungen weg, und das vereinfacht die Sache wesentlich.

Dann musst du nur noch eine einfache einnahme Überschussrechnung machen, und den gewinn bei der Steuererklärung in anlage G eintragen.

Die "Gewinnerzielungsabsicht" ist immer der Knackpunkt. Sagt das Finanzamt. Aber selbst wenn Du ohne jede Absicht ein paar Euros einnimmst, bist Du bereits steuerpflichtig.

Da ist es besser, ein Gewerbe anzumelden. Dann machst Du eine Steuererklärung, gibst Deine Aufträge an, zahlst möglicherweise ein paar Euro Steuern (Dann musst Du aber schon ordentlich Aufträge haben), aber dann kannst Du Dein Traum-Zeiss-400-mm-Objektiv von der Steuer absetzen.

Wie du das nennst ist völlig egal. Wenn du einen Gewinn erzielt und diese Tätigkeit zur Gewinnerzielung ausübst, dann ist es steuerpflichtig.

Wenn es im geringen Maße abläuft, dann interessiert sich das Finanzamt nicht dafür . Aber das Umsatzvolumen ist eigentlich zweitrangig für die grundsätzliche Steuerpflicht.

Sobald du von Dritten einen Fotoauftrag gegen Entlohnung annimmst, stehst du im Wettbewerb mit anderen Fotografen. Dies erfordert eine Gewerbeanmeldung und die entsprechenden Einträge bei der Steuererklärung, wenngleich die Anmeldung eines Kleingewerbes von der Umsatzsteuer befreit ist.

Ich stand genau wie du vor dieser Frage und habe mich dann beim Gewerbeamt der Stadt beraten lassen. Auch das Finanzamt gibt Auskunft darüber, was das Richtige ist.

Liebhaberei, wie du es nennst, wäre dann gegeben, wenn du einfach nur für dich Fotos machst und sie dann vielleicht irgendwelchen Interessenten verkaufen kannst. Das Zauberwort heißt hier: ohne Gewinnabsicht!

Natürlich gilt auch immer "Wo kein Kläger, da kein Richter" und so kann man sich auch in einer gewissen Grauzone bewegen. Ich habe es lieber auf seriöse und sichere Beine gestellt! 💁🏻‍♂️

Woher ich das weiß:Hobby