Lichtschalter Beleuchtung ?
Ich frage mich ob bei einem Mehrfamilien Haus Gebäudeklasse 3-4 eine Vorschrift gibt, das die Lichtschalter draußen,sowie im Treppenhaus beleuchtet sein müssen.?
3 Antworten
Unabhängig von der Vorschrift:
Es ist sehr sinnvoll!
Besonders für Schaltungen, wo das Licht selbstständig abgeschaltet wird. Stelle dir mal vor, du bist in einem fremden Treppenhaus und auf halbem Wege geht das Licht aus. Da würdest du fluchen, wenn es stockduster ist und du keinen blassen Schimmer hast, wo der nächste Lichtschalter ist.
Außerdem hilft es, den Lichtschalter überhaupt von Klingeltastern und anderen Schaltern zu unterscheiden. Im besten Fall zeigt das Sichtfensterchen für das Lämpchen das Symbol einer Glühlampe. So weiß jeder: Das und hier ist der Lichtschalter!
Mehrere unbeschriftete Schalter nebeneinander gleichen dagegen einem Minenfeld: "Welchen drücke ich jetzt?" - *tuuut*! - "Ups, Tschuldigung, Herr Nachbar" - *den anderen drück*
Selbst, wenn du weißt, wo der Schalter ist, weißt du es nicht 100%-ig, so dass du trotzdem an der Wand suchen musst.
Es gibt auch Sicherheit, wenn man weiß, dass die Schalter leuchten und dass man sie im Zweifelsfall immer findet.
Diese kleinen Beleuchtungen lassen sich meistens problemlos nachrüsten. Sie werden in Form von kleinen Glimmlämpchen parallel zum bereits vorhandenen Schalter eingesetzt. Es könnte nur dann Probleme geben, wenn zu viele Schalter für dieselbe Beleuchtung zuständig sind. In dem Fall kann es sein, dass dafür eine separate Ader zu den Schaltern geführt werden muss.
Kosten pro Schalter: 3 Euro fürs Lämpchen, 5 Minuten Arbeit für den Einbau. Stromkosten: Nebensächlich, irgendwas bei 10 Milliwatt oder so.
Sollten die Schalter so alt sein, dass sich diese Lämpchen nicht nachrüsten lassen, kann ein Ersatz aus Altersgründen sowieso sehr sinnvoll sein.
Naja, Du musst nach Stand der Technik bauen, sonst wird die Bauaufsicht ggf. meckern. Und "Stand der Technik" ist DIN 18015-2. Die fordert auch bei Dunkelheit leicht erkennbare Lichtschalter. Ob das nun durch beleuchtete Taster/Schalter, eine ohnehin ständig aktive Notbeleuchtung oder sonstewie erfolgt, bleibt dabei aber erstmal offen.
Nun bin ich kein Jurist, aber ich wüsste in einem reinen Wohnhaus keinen Aufhänger, woran man eine Nachrüstpflicht festmachen könnte.
In dem Moment, wo mindestens eine gewerblich genutzte Einheit im Haus vorhanden ist, sieht's anders aus. Da kommen wir dann nämlich in den Bereich der Arbeitsstättenverordnung, und die schreibt beleuchtete Lichtschalter, Fluchtwegekennzeichnungen etc. klar vor.
Ich wohne zwar in Belgien, aber da ssollte in deutschland auch nicht anders sein. Bei uns muss man sowas nicht machen. Hat aber eben den nachteil dass du nachts den schalter nicht immer findest
Die Kippschalter sind alle weißend ohne Beleuchtung..Man sieht nichts im dunkeln. Ich müsste Wissen ob das nachrüsten Pflicht ist,die HV antwortet da nicht.Haus ist Baujahr 1975