Lichthupe um anderen Vorfahrt zu ermöglichen?
In der Fahrschule lerne ich, die Lichthupe zu verwenden, um anderen die Vorfahrt zu geben, also an Engstellen und wenns sonst sinnvoll ist. (Ist ja auch so üblich und auch sinnvoll, wie ich finde). Nur lese ich gerade, dass das laut StVO strenggenommen gar nicht erlaubt ist. Was ist denn nun richtig? Denn wegen so einer Kleinigkeit würd ich mir nicht die Prüfung vermiesen lassen. (Das glaub ich zwar nicht, aber wissenswert wärs trotzdem)
10 Antworten
Deswegen wirst du denke ich nicht durchfallen. Es macht wirklich jeder und ich glaube nicht das wirklich stark bestraft wird. Abgesehen davon, merkt der Prüfer das ja kaum wenn du tagsüber fährst. Als Alternative kannst du auch einfach mit den Händen signalisieren das derjenige Fahren kann
Außerdem ist "Es macht doch jeder so" ein interessantes Argument für die Prüfung. Das wird den Prüfer bestimmt sehr beeindrucken...
Ich denks ja auch nicht, aber mich interessiert halt, warum es verboten ist, obwohls so viele machen bzw. andersrum
Gehe nach der Strassenverkehrsordnung, dieses Geblinke mit der Lichthupe hat schon zu einigen Unfällen geführt, im Raum Koblenz betraf es in diesem Jahr 2 Linienbusse, die sich nicht einig wurden,,,,,
Siehe auch hier: http://www.finanztip.de/recht/verkehr/assverkehrsrecht39.htm
Offiziell darfst du Hupe und Lichthupe innerorts nur benutzen, um andere zu warnen. Außerorts darfst du's auch benutzen, wenn du jemanden überholen willst.
Also solltest du's in der Prüfung lassen und den anderen nur durch Handzeichen durchwinken.
Verboten oder nicht verboten; Fahrzeuge, die man heute erwerben kann sind mit "Lichthupe" ausgestattet - auch der TÜV kontrolliert deren Funktion.
Wissen sollte man, daß Lichthupe keine Vorfahrtsregel außer Kraft setzt. Ihr Einsatz sollte sich auf Informationen beziehen, die eindeutig sind.
Erst kürzlich mit der Situation konfrontiert, ging mir das "Problem" durch den Kopf. Weit voraus eine Ampel auf rot, mehrere Fahrzeuge standen bereits. Ein aus der Seitenstraße-links kommender Corsa (grün - weiß) nutzte gern mein durch Lichthupe angezeigtes Einverständnis und ordnete sich vor mir ein. Auch mein Gegenverkehr hatte rot ! Die Situation also eindeutig.
Hätte es Gegenverkehr gegeben, hätte sich der Fahrer des Polizeifahrzeuges nicht auf Vorfahrt berufen können, er hätte die meines Gegenverkehres ihm gegenüber gewährleisten müssen.
Die Lichthupe kann durchaus ein hilfreiches Mittel im Straßenverkehr sein, stets aber sollte man wissen wo man sie einsetzt.
MfG
Sinn und Zweck der Lichthupe ist in der StVO klar definiert, und der Prüfer hat nach StVO zu prüfen. Abgesehen davon, dass es von der Fahrschule unverantwortlich ist, so einen Mist zu lehren, müsstest Du also damit durchfallen. Im Zweifelsfall Blickkontakt mit den anderen Verkehrsteilnehmern aufnehmen und durch eindeutige Handzeichen verständigen.
Natürlich bemerkt das der Prüfer, es sei denn, er ist voll abwesend. Die Lichthupe darf man nicht benutzen um Zeichen zu geben. Das ist verboten, egal wie viele das täglich machen. Und natürlich kann man wegen sowas auch durch die Prüfung fallen.