Wie regelt man diese Verkehrssituation laut Gesetz?

13 Antworten

Die Lichthupe würde ich in obigem Fall nicht empfehlen, da sie einerseits als Warnung gedeutet werden kann (jetzt fahr ich, bleib stehen) oder als Vorfahrtsverzicht. Außerdem kann bei Lichthupe unklar sein, wem sie gilt. Das würde das Chaos dann komplett machen.

In Amerika kommt so eine Situation häufig vor. Dort sind meist an allen vier Straßen Stoppschilder aufgestellt. Da bleibt dann jeder stehen und derjenige, der zuerst stehengeblieben ist, darf auch zuerst fahren. Klappt dort erstaunlich gut.

Bezüglich der Regelung durch Gesten wird in der deutschen Rechtsprechung gerne auf §1 StVO verwiesen. Eine konkretere Regelung ist mir hier nicht bekannt.

MrAmazing2 
Beitragsersteller
 16.01.2019, 20:38

Eigentlich wollte ich nur den letzten Satz hören, der zweite Absatz war aber auch interessant :D

Folgende Frage: Sagen wir ich deute dem Links von mir, er soll losfahren, fahre aber gleichzeitig selber los (Zu dem Zeitpunkt steht er noch, da Reaktionszeit ca 1-2 Sekunden)! Er bemerkt nicht, dass ich auch losfahre, und fährt auf mein Handzeichen hin los. Er fährt mir rein. Wer hat hier Schuld?

Da Handzeichen nicht geregelt sind müsste es ja quasi zählen als hätte ich es nicht gegeben, somit ist er Schuld wegen Unachtsamkeit. Ich war als erster in der Kreuzung konnte also quasi garnichts dafür (ausser halt das Handzeichen, aber das zählt ja nicht), dass er mir reingefahren ist.

Ist er dann schuld, oder wie kann ich das verstehen???

Darf ich also andere einfach mit Handzeichen in's Unglück leiten?

Auch die StVO regelt nicht alle möglichen Verkehrssituationen - diese konkrete Situation ist tasächlich nicht ausdrücklich geregelt, man kann allenfalls den schon mehrfach genannten § 11 StVO anführen.

Immer, wenn die StVO keine ausdrückliche Erklärung hat, sind 2 Dinge anzuwenden:

  1. § 1 der StVO (auch schon anderswo zitiert)
  2. Gesunder Menschenverstand

Zusammen mit § 11 ergibt sich daraus folgende einzig mögliche Lösung:

Ein(e) Fahrer(in) verzichtet auf sein Vorfahrtsrecht. Das muss der/die Verzichtende dem aus seiner/ihrer Sicht von links kommenden Fahrzeug signalisieren (da ja nur diesem gegenüber Vorfahrt besteht), und zwar in unmissverständlicher Weise - z. B. durch deutliches "Durchwinken". Danach ergibt sich der Rest

Dieser "Patt" entsteht übrigens nur, wenn wie im Bild alle Fahrzeuge links abbiegen, oder alle geradeaus fahren oder alle rechts abbiegen - sonst greifen die Vorrang-Regeln beim Abbiegen aus § 9, Abs. 3-4, z. B. "Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen."

Zu Deiner in den Kommentaren gestellten Frage:

Wenn Du den von links kommenden Wagen quasi "bewusst in die Falle lockst", ist es m. E. eine Frage der Beweislage, wer da vor Gericht wie viel Schuld zugewiesen bekommt - und da stehen m. E. die Chancen gut, dass Du einen hohen Anteil bekommst, denn wenn die beiden anderen Fahrer(innen) nicht gerade gepennt haben, hast Du mit Ihnen und dem Unfallgegner 3 Zeugen gegen Dich ...

Hallo,

natürlich gibt es eine gesetzliche Grundlage ,nämlich § 1 der StVO:

1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Dieser § verpflichtet jeden zur ständigen Vorsicht und zur (Radfahrer aufpassen !! ) gegenseitigen Rücksichtnahme !!

Da Verkehrssituation sich ständig ändern, kann niemand und auch der Gesetzgeber nicht, alle denkbaren Möglichkeiten in Regeln festlegen.

Deswegen gibt es diese Hauptregel die es verhindern soll, das es zu Gefährdungen oder Schädigungen kommt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Da verständigt man sich per Handzeichen wer als erstes fahren darf und beim Rest gilt dann rechts vor links.

MrAmazing2 
Beitragsersteller
 16.01.2019, 20:40

Das ist nicht meine Frage. Man sollte vielleicht die Frage lesen bevor man antwortet. Danke.

§ 11 Abs. 3 StVO.

Wenn die Lage es erfordert, hat jemand auf sein Recht z.B. die Vorfahrt zu verzichten.

Der Verzicht ist aber erst dann gültig, wenn man sich mit dem Verzichtenden verständigt hat.

Bei dem Schaubild haben vier Fahrzeuge gleichberechtigte Vorfahrt. Es ist daher eine besondere Lage und einer muss verzichten.