Leute dringend Hilfe! Kaufverträge.... Ebay Kleinanzeigen!

7 Antworten

Nein. Kann sie nicht. Sie hat den Betrag den ihr abgemacht habt nicht eingehalten, dann müsst ihr auch nichts mehr einhalten. Sag ihr das und mit dem Anwalt drohen kann jeder. Sie holt die Polizei ? Dann holst du sie auch. Habt ihr was schriftliches? Es sollte jemand dabei sein und nicht du alleine.

Mainecoonmami96 
Beitragsersteller
 24.04.2014, 13:24

Die Drohungen von ihr sind alle schriftlich!

So die frage ist hier: Ist ein Kaufvertrag (KV) zustande gekommen? Mit 17 bist du "bedingt geschäftsfähig" D.H. generell in der Lage einen rechtsgültigen Vertrag zu schließen. Definition Kaufvertrag: Zwei übereinstimmende Willenserklärungen

"Ich möchte die Küche Verkaufen für Betrag xx"
"Jawoll nehme ich!"

Das ist ein Kaufvertrag! Eine pflicht zur Schriftform gibt es nur bei Immobilien.

Meine Fragen zu der Sache:

  1. Wer ist Eigentümer der Küche du selber oder z.B. deine Eltern?
  2. Wenn deine Elter Eigentümer sind, wurdest du von Ihnen mit dem Verkauf beauftragt (Mach du das mal du kannst das besser mit dem Internet etc.)
  3. Die Dame hat am Telefon gesagt: "Ja ich nehme die Küche! Ich komme morgen um xx Uhr um die Küche zu holen." (<-- Angebot im Rechtssinne) und du hast gesagt "OK!" (<-- Annahme des Angebotes im Rechtssinne) Dann wurde an dem Punkt ein erstmal rechtsgültiger Vertrag geschlossen.

Die Frage ist nun: Hast du per WhatsApp oder ähnlichem den kauf in irgend einer Form bestätigt? Wenn ja zu welchem Preis? Hat Sie dein Angebot angenommen? (Nachricht zurück mit "OK" Dann wäre auch dieses ein rechtsgültiger KV an den beide Seiten gebunden ist. Bei einem mündlichen Vertrag ist es immer Schwierig nachzuweisen was dieser Vertrag beinhaltet. Also wenn du weder per Tel noch per WhatsApp "OK" oder etwas ähnliches gesagt hast ist auch kein KV dabei entstanden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit_(Deutschland)

Jetzt schreibt sie noch, Verträge gelten ab 16! Stimmt das?

Nein!!! Du bist nicht volljährig und der Vertrag ist nicht abgeschlossen. Selbst wenn sie dich Anzeigen sollte, bringt es ihr nichts. Vergiss die Frau.

Mainecoonmami96 
Beitragsersteller
 24.04.2014, 13:25

Danke, ich hoffe es!

Grundsätzlich gelten Verträge als rechtkräftig. Auch mündliche Zusagen sind einzuhalten. Mündliche Zusagen sind jedoch meist nicht zu beweisen. Hast Du mit der Dame telefoniert oder gab es schriftlichen Kontakt z.b. über SMS oder E-Mail? Hattet Ihr einen klar terminierten Zeitpunkt der Übergabe ausgemacht (10 Uhr)?

Mainecoonmami96 
Beitragsersteller
 24.04.2014, 13:27

Erst haben wir telefoniert die Drohungen mit Anwalt etc waren per whatsapp!

Bimmelbommel  24.04.2014, 13:33
@Mainecoonmami96

Wichtig ist halt, dass du den Kauf nicht schriftlich zugesagt hast. Wie cxMaRiexc schon sagt. Verträge können auch mündlich geschlossen werden. Allerdings kann man dann natürlich nur schwer etwas beweisen. Und du bist mit 17 Jahren bedingt geschäftsfähig. Ich denke aber nicht, dass sie wirklich zum Anwalt geht. Ich gehe davon aus, dass die Dame nur Druck machen möchte.

cxMaRiexc  24.04.2014, 13:41
@Mainecoonmami96

Das gute in Deinem Fall ist, dass man Dinge welche telefonisch abgeklärt wurden meist nicht beweisen kann. Dass die Dame schriftlich Drohungen ausgesprochen hat ist ebenfalls gut für Dich, schließlich ist es verboten jemandem zu drohen. Notfalls gibt es diesbezüglich also Beweise, welche sich zu Deinen Gunsten auswirken würden.

Handelt die Dame am Preis nachdem bereits ein Termin zur Übergabe ausgemacht war, musst Du natürlich nicht darauf eingehen, schließlich kann die Frau Dich nicht zwingen die Küche günstiger abzugeben. Anders sieht es natürlich aus, falls Ihr der Dame den günstigeren Preis bestätigt habt.

Nun noch kurz zu der nicht Einhaltung der Uhrzeit. Es gab einen klar ausgemachten Termin, wird dieser nicht eingehalten, so kommt der Kauf nicht zustande. Falls es einen anschließenden Kontakt gab, in welchem Du deutlich gemacht hast, dass Du die Küche bei Nichteinhaltung der Uhrzeit anderweitig verkaufen musst, wäre das natürlich gut.

Ich denke, dass Ihr diesbezüglich keine Probleme bekommen werdet, dies sind unüberlegte Drohungen aus Wut, welche die Dame gar nicht umsetzen kann. Sollte sich die Frau von einem Anwalt beraten lassen, wird dieser ihr sicher von einem weiteren Vorgehen gegen Euch abraten. LG

Mainecoonmami96 
Beitragsersteller
 24.04.2014, 13:49
@cxMaRiexc

Ok super danke.